Gesetzentwurf zur Inklusion – es fehlen konkrete Aussagen
Der Entwurf zum 9. Schulrechtsänderungsgesetz, das die Inklusion in den NRW-Schulen installieren soll, weist immer noch in vielen Punkten Lücken auf. "Unter diesen Voraussetzungen wird das gemeinsame Lernen behinderter und nicht-behinderter Kinder nicht gelingen", prognostiziert Udo Beckmann, Vorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) NRW. "Die Landesregierung muss endlich verbindliche Rahmenbedingungen, eine ausreichende Kostenschätzung und eine Zeitschiene ins Gesetz schreiben", fordert Beckmann anlässlich der heutigen Anhörung im Landtag.
05.06.2013 Pressemeldung Verband Bildung und Erziehung, Landesverband NRWNur eine verbindliche Zeitschiene mit der entsprechenden notwendigen Ressourcenzuteilung führe dazu, dass Sicherheit für Kinder, Eltern, Schulträger und Lehrer entsteht, erklärt Beckmann: "Dabei muss auch das Wahlrecht der Eltern berücksichtigt werden, was zur Konsequenz hat, dass Förderschulen im bestimmten Umfang erhalten bleiben müssen."
Der VBE bleibt bei seiner Forderung nach einer Doppelbesetzung in inklusiv zu unterrichtenden Klassen. "Nur so ist eine individuelle Förderung aller Kinder möglich", stellt Beckmann klar. Dazu gehört, dass jede Schule auf ein multiprofessionelles Team zurückgreifen kann. "Es kann nicht jeder alles können – aber für jede Schule muss ein breites Spektrum an Kenntnissen und Fördermöglichkeiten zur Verfügung stehen – nur das garantiert eine bestmögliche Förderung der Kinder."
Für die bestmögliche Förderung von Kindern muss die Landesregierung noch stärker in Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen investieren, fordert Beckmann. "Die Landesregierungen haben verschlafen, rechtzeitig für Nachwuchs zu sorgen – selbst die ´Sonderpädagogische Nachqualifizierung`, die jetzt läuft, kann den Bedarf nicht tatsächlich auffangen. Die Lehrer, die jetzt an den Schulen sind, müssen dieses Dilemma ausbaden." Nach VBE-Berechnungen sind mindestens weitere 7.000 Sonderpädagogen nötig, um alle Kinder zu Gewinnern der Inklusion zu machen, was auch das Klemm-Gutachten vom Mai 2013 bestätigt. "Wir erwarten deshalb von der Landesregierung weitere Initiativen und Investitionen."
Die dringend benötigten Rahmenbedingungen dürfen dabei jedoch nicht unter Haushaltsvorbehalt gestellt werden. "Bildung darf nicht stocken, nur weil Geld fehlt. Vielmehr muss sie vom Förderbedarf der Kinder abhängig gemacht werden", so Beckmann, "bei den Plänen der Landesregierung wird dieses Prinzip bisher nicht berücksichtigt."
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