Kein besseres Leitbild als das modernste Lehrerbildungsgesetz in Deutschland

Kultusministerin Karin Wolff hat das von der hessischen Wirtschaft vorgestellte Positionspapier für die Schule im Jahr 2015 weitgehend begrüßt. Sie nannte es "konstruktiv und wertvoll", dass sich die Vereinigung hessischer Unternehmerverbände (VhU) mit dem Positionspapier in die Debatte um mehr Selbstständigkeit von Schulen und eine zeitgemäße Lehrerbildung einbringe. Im Kern gehe es auch der VhU um die Steigerung und Sicherung der Qualität des Unterrichts. "Fragen der Organisation, Leitung oder Finanzierung der Schule werden künftig stärker unter dem Aspekt zu bewerten sein, ob und wie sie die Qualität des Unterrichts und die Lernergebnisse verbessern", sagte Wolff. Mehr Selbstverantwortung werde hier einen Schub bringen.

21.09.2004 Hessen Pressemeldung Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen

Vor diesem Hintergrund hatte Wolff bereits im Mai das Modellprojekt "Selbstverantwortung plus" auf den Weg gebracht, mit dem Schulen mehr Entscheidungsfreiheit in organisatorischen, personellen und finanziellen Fragen gewinnen sollen. Das Projekt startet am 1. Januar 2005 an zunächst zehn beruflichen Schulen, wobei an eine rasche Ausweitung auch auf andere Schulformen gedacht ist. "Abgesicherte Ergebnisse werden wir noch während der Versuchsphase soweit und so schnell wie möglich als Regelform übernehmen", erklärte die Ministerin.

Ferner nannte sie die Ausweitung des Pilotversuchs "Gemeinsame Verantwortung für Bildung und Erziehung in hessischen Schulen", der zunächst in Groß-Gerau gestartet wurde, nun auch im Main-Taunus-Kreis und ab nächstem Jahr im Hochtaunuskreis und der Wetterau umgesetzt wird. Ziel ist es, die Eigenverantwortung der Schulen entscheidend auszuweiten und das Nebeneinander von Zuständigkeiten der Schulämter und Schulträger durch eine enge Verzahnung weitgehend zu ersetzen. Dass die Personalentwicklung schon heute in starkem Maße in den Händen der Schulleitung liegt, machte Wolff anhand der Stellenbesetzung deutlich: 40 Prozent aller Stellen werden heute "schulscharf", also auf das konkrete Anforderungsprofil der gesuchten Lehrkraft bezogen, besetzt; im Jahr 1999 hatte der Anteil noch bei 10 Prozent gelegen.

Bereits mit dem Ersten und Zweiten Gesetz zur Sicherung der Qualität in hessischen Schulen habe die Landesregierung eine Entwicklung eingeleitet, die die Leistungsfähigkeit der Schulen steigere. Das nun vorliegende Dritte Gesetz zur Qualitätssicherung, das zum 1. Januar 2005 in Kraft treten soll, werde eine solide Basis für eine bessere Lehrerbildung und hohe Qualitätsstandards für eine gesicherte Schulbildung schaffen. "Mit der Einführung der Landesprüfungen an Haupt- und Realschulen sowie zentralen Vorgaben für das Landesabitur gibt es in Hessen keinen Abschluss mehr ohne Prüfung und ohne vergleichbare Elemente", so Wolff.

Die Qualitätsdebatte werde durch Bildungsstandards mit Inhalt gefüllt. "Die Standards beschreiben, was die Schule zu einem bestimmten Zeitpunkt erreicht haben muss. Sie sind damit die unerlässliche Voraussetzung für Messungen, ob die Schule wirksam war. In jedem Fall schafft die Festlegung von Standards die Voraussetzung für mehr Selbstständigkeit der Schulen, weil die Schule zu den definierten Zielen auf eigenen Wegen gelangen kann", ist Wolff überzeugt.

Dass die Einhaltung der Standards überprüft werden muss, sei unstrittig. In Hessen werde dies durch das neue Institut für Qualitätsentwicklung (IQ) sichergestellt, das ebenfalls am 1. Januar 2005 seine Arbeit aufnehmen werde. Es wird unmittelbar der Fach- und Dienstaufsicht des Kultusministeriums unterstehen. Darüber hinaus wird die unabhängige Überprüfung und Weiterentwicklung der Bildungsstandards durch das bundesweit tätige, von den Ländern gemeinsam getragene "Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen - Wissenschaftliche Einrichtung der Länder an der Humboldt-Universität zu Berlin" (IQB) gesichert.

Eine Schlüsselstellung bei der weiteren Qualitätsentwicklung komme den Lehrkräften zu: "Von ihnen hängt die Unterrichtsqualität ab, mit ihnen steht und fällt die Verbesserung der Qualität der Schule", sagte Wolff. Mit der Vorlage des Dritten Qualitätssicherungsgesetzes sieht sie auch die Frage nach einem Leitbild für die Schule in Hessen beantwortet: "Wir werden das modernste Lehrerbildungsgesetz in Deutschland bekommen". Danach werde die Ausbildung der Lehrkräfte künftig schon an den Hochschulen stärker auf die Schulwirklichkeit ausgerichtet. "Wir geben vor, was im Studium belegt werden muss. Und wir schicken die Studierenden schon früh in die Praxis, damit sie gleich feststellen können, ob das der richtige Beruf für sie ist", so die Ministerin.

Dem Wettbewerb um die besten Leistungen stehe das Beamtenrecht indes nicht im Wege, sagte Wolff: "Gerade heute, da in manchen Fächern Lehrer fehlen, hat sich für Hessen die Verbeamtung als Marktinstrument bewährt. Mit unserem Versprechen, Lehrer auf vollen Beamtenstellen einzustellen, haben wir im Wettbewerb mit anderen Ländern einen hervorragenden Stand." Viel spannender sei die Frage nach der Personalentwicklung, denn "Fortbildung ist für die Sicherung der Leistungsfähigkeit unserer Schulen unerlässlich". Damit Schulleiterinnen und Schulleiter ihre Führungsaufgaben im Kollegium künftig besser wahrnehmen können, bekämen sie jetzt ein neues Instrument der Personalentwicklung an die Hand. "Sie werden die Lehrkräfte an ihrer Schule zur Wahrnehmung bestimmter Fortbildungsmaßnahmen verpflichten können", sagte Wolff.


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