Kinderrechte in der Schule verwirklichen!
Anlässlich des 16. Jahrestags der Verabschiedung der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-KRK) am 20. November 2005 fordert die National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland (NC) eine stärkere Verwirklichung der Kinderrechte im deutschen Schulwesen!
17.11.2005 Pressemeldung Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ)Die National Coalition hat zu diesem Thema, am 11. und 12. November 2005, im Berliner Abgeordnetenhaus ein Offenes Forum durchgeführt. Die rund 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmer forderten, dass die gegenwärtige bildungspolitische Diskussion durch weithin übersehene rechtliche Gesichtspunkte angereichert werden müsse. Diese ergeben sich aus den Staatenverpflichtungen, die die Bundesrepublik Deutschland nach der UN-KRK völkerrechtlich verbindlich übernommen hat. Die am 20. November 1989 von der Vollversammlung verabschiedete UN-KRK ist ein weltweit gültiges Übereinkommen. Es wurde von 192 Staaten unterzeichnet und besteht aus 54 Artikeln. Die zentrale Botschaft der UN-KRK lautet: Alle Kinder haben gleiche Rechte!
In Deutschlands Schulen werden die Kinderrechte zwar vermehrt als Unterrichtsgegenstand behandelt; es wird aber nicht ausreichend beachtet, dass die Strukturen und Arbeitsweisen der Schule den Ansprüchen der UN-KRK gerecht werden müssen. "Die Schulpolitik steht vor der Aufgabe, die aus der UN-KRK folgenden Maßgaben in Schulgesetzgebung und Praxis des Schulalltags umzusetzen", so Mike Corsa, Sprecher der NC.
Die Schulmitwirkungsgesetze der Länder bieten die Grundlage dafür, dass sich Kinder und Jugendliche an der Gestaltung ihrer Schule aktiv beteiligen können. "In der Praxis allerdings ist es bisher kaum gelungen, daraus eine lebendige Beteiligungskultur in der Schule entstehen zu lassen, die alle Bereiche des schulischen Lebens einbezieht", kritisierte Dr. Jörg Maywald, ebenfalls Sprecher der NC in Berlin.
Auch die Abhängigkeit der Leistungen vom sozialen Status ist in Deutschland im internationalen Vergleich immer noch zu hoch. Die jüngsten Pisa-Ergebnisse verdeutlichten auch, dass der Migrationshintergrund erhebliche Konsequenzen auf die Leistungen hat. Kinderflüchtlinge bleiben, solange ihr Aufenthaltsstatus bei bloßer Duldung oder während des laufenden Asylverfahrens unsicher ist, in mehreren Bundesländern von der Schulpflicht ausgenommen. Sie haben ein so genanntes "Schulbesuchsrecht", das sie jedoch benachteiligt, da nur die Schulpflicht die Schulen rechtlich bindet, den Schulbesuch zu ermöglichen. Beanstandet wurde von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des 11. Offenen Forums der NC auch die erhebliche Zahl von Schulabgängern ohne Abschluss und von Jugendlichen, die als "Schulverweigerer" oder "Straßenkinder" vom Bildungsangebot der Schulen nicht erreicht werden - sie werden faktisch vom Recht auf Bildung ausgeschlossen. Kritisiert wurde des weiteren die Selektion im deutschen Schulwesen. Betroffen sind Kinder mit Auffälligkeiten und Behinderungen, die darunter leiden, dass Defizite als Abweichungen von einer "unterstellten Normalität" zum Ausgangspunkt einschlägiger Regelungen genommen werden: Dem gegenüber fordert die UN-KRK, dass keine Schulform den gemeinsamen Unterricht prinzipiell ausschließen darf.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wollen sich dafür einsetzen, dass bundesweit einmal im Jahr, vorzugsweise am 20. November, in allen Schulen Deutschlands, ein "Projekttag für Kinderrechte" eingeführt wird.
Die National Coalition begleitet seit ihrer Gründung im Jahre 1995 den Umsetzungsprozess der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) in Deutschland. Die NC agiert, unter Rechtsträgerschaft der Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe (AGJ), als Zusammenschluss von annähernd 100 Organisationen und Verbänden, die sie in ihrer Arbeit unterstützen.
Die im Rahmen des 11. Offenen Forums diskutierten Bildungsthesen zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen im deutschen Schulwesen können Sie unter www.national-coalition.de abrufen.
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