Kleine Grundschulen: stark gefährdet
In seiner Regierungserklärung hat Ministerpräsident Seehofer eine Bestandsgarantie für alle "selbständigen Grundschulen" ausgesprochen. Doch diese Garantie ist ohne Wert, da die Staatsregierung kein Konzept zum Erhalt kleiner Grundschulen hat und auch nicht bereit ist, die dafür notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen. Unser bildungspolitischer Sprecher Thomas Gehring macht deutlich: Für eine echte Grundschulgarantie müssen 400 Lehrkräfte im nächsten Schuljahr zusätzlich eingestellt werden.
28.07.2014 Pressemeldung Bündnis 90/Die Grünen1999 setzte ein Rückgang der SchülerInnenzahl ein, der auch durch die SchülerInnenzunahme infolge der Vorverlegung des Einschulungstermins in keinem Jahr kompensiert werden konnte. Die Zahl der Kinder an der Grundschule wird von 422.415 (Schuljahr 2012/13) auf etwa 408.900 im Schuljahr 2021/22 abnehmen und sich dann bis zum Jahr 2030 auf etwa diesem Niveau bewegen. Schülerzuwachs wird es nur in Oberbayern geben.
Mit dem allgemeinen SchülerInnenrückgang nimmt auch die Zahl der kleinen Grundschulen in Bayern deutlich zu. Die rückläufigen SchülerInnen- und Klassenzahlen führen insbesondere in Schulamtsbezirken mit einer sehr kleingliedrigen Schulstruktur und damit "niedrigen Zügigkeit" zu Problemen bei der Unterrichtsversorgung. Das Ausmaß des dauerhaften Rückgangs der SchülerInnenzahlen wirft grundsätzliche Fragen zur schulischen und regional-räumlichen Organisation von Grundschulen auf. Der Erhalt wohnortnaher Grundschulen nach dem Motto "kurze Beine – kurze Wege" wird zu einer Herausforderungen der Bildungspolitik in Bayern.
Seehofers Grundschulgarantie ist nicht gedeckt
In seiner Regierungserklärung am 12.11.2013 hat Ministerpräsident Seehofer eine Bestandsgarantie für alle "selbständigen Grundschulen" ausgesprochen. Doch diese Garantie ist ohne Wert, da die Staatsregierung kein Konzept zum Erhalt kleiner Grundschulen hat und auch nicht bereit ist, die dafür notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen. Insbesondere folgende Fragen sind ungeklärt:
- Die Grundschulgarantie erstreckt sich nicht auf die 379 unselbstständigen Außenstellen an 339 Grundschulen (Beispiele: Unterjoch, Stetten). Diese Außenstellen sind unterschiedlich groß, zum Teil größer als selbstständige Grundschulen und für Eltern, Bürger und Gemeinden die Schule im Dorf. Mit der Beschränkung der Garantie Seehofers auf die selbstständigen Standorte sind die Außenstellen akut gefährdet.
- Die Grundschulgarantie ist keine Garantie auf Qualität: Mit den zurückgehenden SchülerInnenzahlen bleibt vor Ort als einziger Spielraum um die die erforderliche Anzahl von Kindern zur Klassenbildung zu haben, die Zusammenlegung von Klassen zur jahrgangskombinierten Klassen. 551 Grundschulen der 2.259 Grundschulen haben bereits jahrgangskombinierten Klassen. Diese Klassenzusammenlegungen werden von Eltern, (oft zu recht) als kurzfristige Spar- oder Organsiationsmaßnahme wahrgenommen. Jahrgangsübergreifend zu unterrichten macht durchaus pädagogisch Sinn, erfordert aber dann ein langfristiges pädagogisches Konzepte der Schule, die entsprechen Kompetenzen bei den Lehrkräften und die Unterstützung der Staatsregierung. So sind bei "Kombiklassen" zur Unterrichtsvorbereitung zwei bis fünf zusätzliche Stunden vorgesehen, tatsächlich gibt es aber meistens nur zwei Stunden seitens des Landes.
- Das gegenwärtige System der Lehrerzuweisung stellt Schulamtsbezirke mit kleinen Grundschulen vor immer unlösbarere Probleme. Pro Grundschulkind im Schulamtsbezirk werden 1,3 Lehrerstunden zugewiesen. Um aber die Stundentafel der Grundschule zu erfüllen, braucht man bei einer vierzügigen Grundschule (1,2,3, 4) faktisch eine Schulmindestgröße von 80 SchülerInnen; dadurch werden die 104 Lehrestunden (80*1,3 = 104) der Schule zugewiesen, die sie laut Stundenplan braucht. Schulen unter 80 Kindern bekommen nicht die ausreichende Zahl an Lehrerstunden, das heißt das Schulamt muss diese restlichen Lehrerstunden zu Lasten der größeren Grundschulen im Schulamtsbezirk den kleinen Schulen zuweisen.
- Die Grundschulgarantie Seehofers betrifft formal alle 2.259 rechtlich selbstständigen Grundschulen. Diese Garantie kollidiert allerdings mit der Vorgabe des Kultusministers nach der eine Klassenmindestgröße von 13 Kindern notwendig ist. Bzw. bei einer zweiklassigen Grundschule gilt die Zahl von 26 SchülerInnen gilt als Richtwert. Werden diese Zahlen unterschritten sind die Schulen im Bestand gefährdet.
Grünes Konzept zur Bestands- und Qualitätssicherung von kleinen Grundschulen im ländlichen Raum
Wir setzen uns grundsätzlich für den Erhalt von Schulstandorten zugunsten der wohnortnahen Bildung für Schülerinnen und Schüler ein. Wir nehmen den Leitspruch "kurze Beine – kurze Wege" ernst und wollen die Grundschule im Dorf bzw. der Gemeinde lassen. Auch weil sie ein wichtiger Standortfaktor für den ländlichen Raum und für das kulturelle Leben auf dem Land unerlässlich sind. Wir wollen den Erhalt von kleinen Grundschulen mit den positiven Effekten für die Gemeinden und für die Schulwegzeiten der Schülerinnen und Schüler, die Sicherung der pädagogischen Qualität, eine sichere Finanzierung, die nicht zu Lasten anderer Schulen gehen darf. Deswegen erarbeiten wir eine umfassende Schulnetzplanung für die Grundschulen in Bayern, die all dies berücksichtigt und alle Grundschulen in Bayern miteinbezieht, unabhängig von ihrem rechtlichen Status und der Organisationsform.
Grüne Vorschläge zur sofortigen Umsetzung im Detail:
- Für Außenstellen und kleine Grundschulen müssen ab sofort Modellversuche zugelassen und wissenschaftlich begleitet und evaluiert werden. Besonderes Augenmerk muss dabei auf Kombiklassen gerichtet werden. Als Modellversuch soll auch das Lernen in einer Klasse von eins bis vier (Zwergschule Bsp. Unterjoch) ermöglicht werden. (Antrag 17/1604: "Schule im Dorf" - Modellprojekte zur Erhaltung kleiner Grundschulen im ländlichen Raum zulassen).
- Jahrgangskombinierte Klassen müssen besser und verlässlich ausgestattet werden: Wir fordern für alle Kombiklassen (zuverlässig) 5 zusätzliche Lehrerstunden. Zudem muss diesbezüglich verstärkt in die Hospitationsmöglichkeiten für Lehrkräfte und in die Fortbildung investiert werden. Auch die Lehramtsausbildung muss entsprechend ausgerichtet werden. Wenn eine Kombiklasse zusätzlich 5 Lehrerstunden bekäme, würde man für alle Kombiklassen in Bayern 2.755 Stunden mehr benötigen. Das entspricht 98 Lehrkräften.
- Die Lehrerzuweisung soll dahingehend geändert werden, dass kleine Grundschulen unter der Mindestgröße bei der Zuteilung von Lehrerstunden so behandelt werden, als würde eine Klassenstärke von mindestens 20 Schülern vorhanden sein. Eine solche Regelung würde den Erhalt wohnortnaher Grundschulen sicherstellen und die Attraktivität des ländlichen Raums stärken, ohne dass dies zu Lasten der großen Schulen in den Städten geht. Erforderlich sind 2.279 Lehrerstunden mehr; das entspricht 82 Lehrkräften (bei 28 Stunden Unterrichtspflichtzeit an Grundschulen). Der Demographiezuschlag muss mindestens verdoppelt werden und dynamisch anwachsen, um SchülerInnenrückgang zu kompensieren.
- Gerade kleine Grundschulen können Lehrkräfteausfall wegen z.B. Krankheit oder Schwangerschaft nicht schnell genug und langfristig ausgleichen. Es kommt zu häufigem Lehrkräftewechsel und Unterrichtsausfall. Deswegen muss die mobile Reserve in einem ersten Schritt um 10% aufgestockt werden. Das entspricht 220 Lehrkräften.
- Weiter denken: Kindertagesstätten und kleine Schulen vor Ort können "Kinderhäuser" weiterentwickelt werden und nach dem Erziehungsplan 0 bis 10 zusammenarbeiten. Als Kultur- und Kommunikationszentren der Gemeinden nach dem Vorbild von Early Excellence Centern werden sie zentrale Einrichtung für Kinder und Familien vor Ort.
Fazit: Für eine echte Grundschulgarantie müssen 400 Lehrkräfte im nächsten Schuljahr zusätzlich eingestellt werden.
http://www.gruene-fraktion-bayern.de
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