Kostenerstattung für Schulbücher
Die niedersächsische Kultusministerin Frauke Heiligenstadt kommentiert das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes in Hinblick auf die Kostenerstattung von Schulbüchern für Lehrerinnen und Lehrer:
12.03.2013 Pressemeldung Niedersächsisches Kultusministerium"Wir werden das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes gründlich prüfen und eine vernünftige Lösung für die Übernahme der Schulbuchkosten für Lehrkräfte suchen. Das BAG hat die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers für die Lehrkräfte betont. Fest steht: Die vorherige schwarz-gelbe Landesregierung hat es versäumt, Vorsorge zu treffen für den Ausgang dieses Verfahrens. Damit ist dies eine weitere kostenträchtige Baustelle, die CDU und FDP hinterlassen haben."
Zum Hintergrund: Das Bundesarbeitsgericht hat die Entscheidungen des OVG Rheinland-Pfalz vom 26.02.2008 und des OVG Münster vom 25.10.2006 im Grundsatz bestätigt, wonach es die Fürsorgepflicht des Dienstherrn oder Arbeitgebers gebiete, die Lehrkräfte mit den erforderlichen Lehr- und Unterrichtsmitteln auszustatten.
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