Kultusminister bewilligt weitere Zuwendungen für Sozialarbeit an Hauptschulen

"Im kommenden Schuljahr werden ab dem 01.09.2007 weitere 93 Hauptschulstandorte in Niedersachsen Sozialarbeit als unterrichtsunterstützende Maßnahme einsetzen können. Dazu werden im Rahmen des Hauptschulprofilierungsprogramms 75 Zuwendungen zusätzlich bewilligt", teilte der Niedersächsische Kultusminister Bernd Busemann heute (23.03.2007) in Hannover mit. Damit verfügten dann über 90 Prozent aller Hauptschulstandorte und Hauptschulzweige über sozialpädagogische Unterstützung.

23.03.2007 Niedersachsen Pressemeldung Niedersächsisches Kultusministerium

"Die Schülerinnen und Schüler werden in ihrer Lern- und Leis-tungsmotivation gestärkt und gezielt auf den Übergang in die Arbeitswelt vorbereitet. Sozialpädagoginnen und Sozialpäda-gogen bringen sich aktiv ein in die Zusammenarbeit mit Berufsschulen und Betrieben sowie allen Einrichtungen, die am Übergang in das Berufsleben beteiligt sind. Sie stärken und fördern Hauptschülerinnen und Hauptschüler und tragen so dazu bei, dass diese den Anforderungen und Erwartungen der Berufs- und Arbeitswelt gewachsen sind", erläuterte Busemann die Ziele des Hauptschulprofilierungsprogramms.

"Es gibt viele erfolgreich arbeitende Hauptschulen in unserem Land, Schulen mit hervorragenden Schulprogrammen, mit gutem Unterricht und attraktiven Freizeitangeboten. Den dort tätigen Lehrkräften kann ich nur Anerkennung aussprechen für ihren engagierten Einsatz", lobte der Minister. Entscheidend sei, dass die Schülerinnen und Schüler, in der Hauptschule einen Lernort vorfänden, der ihnen alle Möglichkeiten der persönlichen Entwicklung und der Förderung biete. "Wir wollen sie da-bei unterstützen, die allgemein bildende Schule mit einem aus-sagekräftigen Zeugnis und einem anerkannten Abschluss zu verlassen, um den nächsten Schritt in eine erfolgreiche Berufsausbildung selbstbewusst gehen zu können", so Busemann abschließend.

Eine Liste der Hauptschulstandorte, die erstmalig eine Zuwendung für Sozialarbeit bekommen, ist unter www.mk.niedersachsen.de abrufbar.


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