Kultusminister stellt neuen Erlass zur sonderpädagogischen Förderung vor
"Kern der sonderpädagogischen Arbeit ist die umfassende Förderung der jeweiligen Schülerin oder des jeweiligen Schülers in allen Entwicklungsbereichen. Das kann in Förderschulen mit entsprechendem Förderschwerpunkt, aber auch in anderen dabei unterstützten allgemein bildenden Schulen geschehen. Im Mittelpunkt steht das einzelne Kind, nicht die Einrichtung", umriss der Niedersächsische Kultusminister Bernd Busemann heute (21.06.2004) in Hannover die Zielrichtung eines neuen Grundsatzerlasses zur sonderpädagogischen Förderung. "Der neue Erlass soll noch vor der Sommerpause in die öffentliche Anhörung gehen", stellte Busemann in Aussicht.
23.06.2004 Niedersachsen Pressemeldung Niedersächsisches Kultusministerium"Wir reagieren auf die erheblichen Defizite in der Vergangenheit und auf neue Erkenntnisse im Bereich der Sonderpädagogik", machte Busemann deutlich. Lediglich für vier der bisherigen 10 Förderschulformen in Niedersachsen gebe es derzeit Grundsatzerlasse. Durch die Zusammenfassung von sieben Förderschwerpunkten könnten die für jede Förderschule notwendigen Aussagen wie zum Beispiel zur Elternmitwirkung oder zur Leistungsmessung und Leistungsbeurteilung im allgemeinen Teil des neuen Erlasses behandelt werden. Ein besonderer Teil gehe dann auf die einzelnen Förderschwerpunkte ein. "Besondere Beachtung finden dabei die Fördermöglichkeiten der Grundschulen, die eine stärkere sonderpädagogische Unterstützung bekommen sollen. Sie arbeiten künftig eng mit den Förderschulen zusammen. Einen höheren Stellenwert erhalten auch Förderschullehrkräfte, die als Mobile Dienste beratend und unterstützend in anderen allgemein bildenden Schulen tätig werden", betonte Busemann.
Wie schon in den übrigen neuen Grundsatzerlassen werde die Dokumentation der Lernfortschritte als Individueller Förderplan festgeschrieben. Zur besseren Vergleichbarkeit und Durchlässigkeit erhalte nur die Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung eine eigene Stundentafel. "Alle anderen Förderschulen und Organisationsformen orientieren sich hinsichtlich Stundentafel und Ausstattung mit Ressourcen an den für Grundschulen, Hauptschulen und Realschulen gültigen Regelungen", so Busemann. Regelungen zum Nachteilsausgleich für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf dienten allen allgemein bildenden Schulen als Orientierungshilfe.
Keine Kommentare vorhanden