Urteil Waldorfschulen
Mehr zum Thema
Kultusministerium prüft Revision
Mit Blick auf das heute (14. Juli 2010) bekannt gegebene Urteil des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofes (VHG) in Mannheim zur Staatlichen Förderung der Freien Waldorfschulen erklärte eine Sprecherin des Kultusministeriums:
14.07.2010 Pressemeldung Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg"Wir nehmen die Entscheidung des VGH Mannheim zur Kenntnis. Wir werden nun die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann darüber entscheiden, ob wir Revision einlegen werden. Wie das Gericht in seiner Pressemitteilung selbst darauf hinweist, handelt es sich bei dieser Entscheidung um eine deutliche Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung."
Keine Kommentare vorhanden