Kultusministerium weist Vorwürfe der Interessenvertreter der freien Schulen zurück

Die Interessenvertretungen der Schulen in freier Trägerschaft behaupten immer wieder, sie seien durch das Land unterfinanziert. Der Umfang der vom Land für die Schulen in freier Trägerschaft zu leistenden Finanzhilfe ist im Schulgesetz festgeschrieben.

05.07.2007 Sachsen-Anhalt Pressemeldung Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt

Ein Blick in die Länderübersichten der Schülerkosten zeigt, dass Sachsen-Anhalt bei der Privatschulfinanzierung im guten Mittelfeld liegt. In vielen Gesprächen mit dem VDP wurde die Ausgestaltung der Finanzhilfe ausgiebig erörtert. Nur eine ständige Wiederholung der Behauptung der Unterfinanzierung macht die Unterstellung nicht richtiger.

Gegen eine Finanznot sprechen die vielen Initiativen zur Errichtung einer Ersatzschule und die vielen Neugründungen. Es finden sich auch in den Wirtschaftsberichten keine Anhaltspunkte, die auf Finanznöte verweisen.

Darüber hinaus deutet der bauliche Zustand der mit erheblichen öffentlichen Mitteln geförderten Schulen nicht auf Mangel hin.

Der Vorwurf gegenüber dem Land bezieht sich auf die Frage der Vergleichbarkeit der freien Schulen mit den öffentlichen Schulen. Dabei werden sämtliche Kosten des öffentlichen Schulwesens zur Grundlage für die Finanzierung der freien Schulen herangezogen. Das aber ist nicht sachgerecht.

So trägt das Land Lasten, die die Schulen in freier Trägerschaft nicht zu tragen haben. Es wird ignoriert, dass angesichts der demografischen Entwicklung das Land gezwungen ist, ein verlässliches Schulnetz im gesamten Land vorzuhalten. So müssen im ländlichen Raum kleine Grundschulen und auch aufwändige Sekundarschulen und Gymnasien vorgehalten werden, die in ihren Aufwändungen für das Land sehr teuer sind. Schulen in freier Trägerschaft kennen diese Probleme nicht.

Da dem Kultusministerium das Steinbeis – Gutachten nicht vorliegt, sind grundsätzliche Aussagen hierzu auch noch nicht möglich. Nach sorgfältiger Prüfung wird das Kultusministerium sich äußern. Grundsätzlich aber gilt, dass auch Feststellungen von Gutachtern nicht immer sachgerecht sind.

Selbstverständlich wird das Kultusministerium in Berücksichtigung eines Beschlusses des Oberverwaltungsgerichtes Magdeburg die Präzisierung des Schulgesetzes und der Ersatzschulverordnung einleiten.


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