Land muss Lehrer Schulbuchkosten ersetzen
(red/pm) Das Land Niederschsen muss die Schulbuchkosten für Lehrkräfte übernehmen. Das geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts von heute hervor. Demnach gebietet es die Fürsorgepflicht des Dienstherrn oder Arbeitgebers, die Lehrkräfte mit den erforderlichen Lehr- und Unterrichtsmitteln auszustatten. Geklagt hatte ein niedersächsischer Lehrer, der die Kosten für ein von ihm angeschafftes Mathematikschulbuch ersetzt haben wollte.
12.03.2013 ArtikelDas Land Niedersachsen hatte dem Lehrer nicht das für den Unterricht im Schuljahr 2008/2009 bestimmte Schulbuch zur Verfügung gestellt. Nachdem der Kläger bereits im Vorjahr das Land erfolglos aufgefordert hatte, ihm ein für den Unterricht erforderliches Schulbuch zu überlassen, und der Leiter der Hauptschule die Überlassung des für den Mathematikunterricht benötigten Schulbuchs aus der Schulbibliothek abgelehnt hatte, kaufte der Kläger das Buch selbst. Der Kläger, der bereit war, das Schulbuch dem beklagten Land zu übereignen, verlangte von diesem ohne Erfolg die Erstattung des Kaufpreises in Höhe von 14,36 Euro. Das Land Niedersachsen vertrat jedoch die Auffassung, die Kosten für Lehrmittel und damit auch Schulbücher habe die örtliche Gemeinde als Trägerin der Schule zu tragen. Der Kläger solle sich an die Gemeinde wenden oder die Kosten für den Erwerb des Schulbuchs im Rahmen der Steuererklärung geltend machen.
Das Arbeitsgericht hatte die Klage abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hingegen hatte auf die Berufung des Klägers das Urteil des Arbeitsgerichts abgeändert und das Land zur Erstattung des Kaufpreises verurteilt.
Die Revision des Landes hatte vor dem Neunten Senat des Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg. Demnach ist Niedersachsen als Arbeitgeber des Klägers und nicht die Gemeinde als Schulträgerin verpflichtet, dem Kläger den Kaufpreis für das Schulbuch zu erstatten. Mit dem Hinweis, der Kläger könne die Aufwendungen für den Kauf des Buchs als Werbungskosten steuermindernd geltend machen, konnte das beklagte Land sich dieser Verpflichtung nicht entziehen, erklärte das Gericht. Maßgebend sei, dass der Kläger ohne das von den Schülern benutzte Schulbuch nicht in der Lage war, ordnungsgemäß Mathematikunterricht zu erteilen.
Die neue niedersächsische Kultusministerin Frauke Heiligenstadt erklärte zu dem Urteil, "Wir werden das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes gründlich prüfen und eine vernünftige Lösung für die Übernahme der Schulbuchkosten für Lehrkräfte suchen." Allerdings habe die vorherige schwarz-gelbe Landesregierung es versäumt, Vorsorge zu treffen für den Ausgang dieses Verfahrens. "Damit ist dies eine weitere kostenträchtige Baustelle, die CDU und FDP hinterlassen haben."
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12. März 2013 - 9 AZR 455/11 - Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 2. Mai 2011 - 8 Sa 1258/10 -
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