Landeselterninitiative begrüßt Erhalt kleinerer Schulstandorte, hält Transparenz der Entwicklung für erforderlich
Die Landeselterninitiative für Bildung begrüßt ausdrücklich das Vorhaben von Bildungsminister Kessler, per Änderung des Schulordnungsgesetzes kleinere Schulstandorte zu erhalten, die die heutigen Voraussetzungen des Gesetzes in den nächsten Jahren nicht mehr erfüllen würden.
04.10.2011 Pressemeldung Landeselterninitiative für Bildung e.V.Die Eltern sehen darin, was die Grundschulen betrifft, eine Abkehr um 180 Grad von der Haltung des früheren Bildungsministers Schreier, der in den Auseinandersetzungen um die Grundschulschließungen immer wieder verneint hat, dass kleine Schulen "eine fruchtbare Unterrichts- und Erziehungsarbeit gewährleisten, eine Differenzierung des Unterrichts erlauben und einen zweckmäßigen und wirtschaftlichen Einsatz von personellen und sächlichen Mitteln sichern", wie es im Gesetz heißt.
Der neue Entwurf des Ministers rette viele Schulen, rette aber nicht alle und bestimme indirekt, bei welchen ein geordneter Schulbetrieb in Frage stehe. Wenn die Politik mit einem Gesetz wichtige Fakten schaffen wolle, gehöre dazu, gleichzeitig offenzulegen, welche Konsequenzen dies am Ende für das Schulangebot in der Umsetzung des Gesetzes habe. Transparenz sei ein Gebot der Demokratie. Die Elterninitiative weist deshalb den Vorwurf des Ministers zurück, sie bringe Standorte, die die formalen Voraussetzungen nicht erfüllen werden "unnötigerweise in Misskredit" (Pressemitteilung des Ministeriums vom 4.10.2011).
Die Berechnungen der Landeselterninitiative beruhten auf Prognosen des Ministeriums vom März 2011 über die Entwicklung der Schülerzahlen der heutigen Schulformen. Ihnen läge, so die Eltern, da es keine anderen Zahlen gibt, die Annahme zu Grunde, dass sich die Anmeldezahlen für die Gymnasien nach Einführung der Gemeinschaftsschule nicht reduzieren und zwischen den heutigen Erweiterten Realschulen und Gesamtschulen allenfalls wenig verändern werden, wenn sie das gewollte pädagogische Konzept der Gemeinschaftsschule anbieten werden. Die von der Initiative genannten Zahlen und Namen von Schulen drückten somit exemplarisch die Unsicherheit aus, die auch in der neuen Regelung steckt. Der Gesetzentwurf schließe aber aus, dass die ERS Mandelbachthal und Nonnweiler-Primstal in Gemeinschaftsschulen umgewandelt werden, das sie in den letzten drei Jahren nur eine jeweils eine Klasse aufgenommen haben. Dies alles mache deutlich, wie frühzeitig eine Schulentwicklungsplanung als Angebot an Schüler und Eltern notwendig ist. Im Übrigen auch, damit kein ungesunder Wettbewerb um Schüler zwischen den heutigen Schulstandorten ausgelöst wird. Es müsse auch die Frage gestellt werden, welche Zahlen welchen Jahres herangezogen werden sollen, um auf die Schulträger und Schulgemeinschaften frühzeitig zuzugehen, damit Transparenz entsteht.
An dem neuen Gesetzentwurf begrüßt die Landeselterninitiative für Bildung auch die Regelung, ein Einvernehmen zwischen Ministerium und Gemeinden bzw. Landkreisen als Schulträger hinsichtlich der Fortführung von Schulen oder ihrer Schließung als Tatbestand in das Gesetz aufzunehmen. So entsteht eine stärkere gemeinsame Verantwortung für die Entwicklung von Bildungslandschaften.
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