Lehrer begrüßen Leipziger Urteil zum Schwimmunterricht
Der Deutsche Lehrerverband (DL) hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zur Teilnahme einer muslimischen Schülerin am schulischen Schwimmunterricht mit Nachdruck begrüßt.
12.09.2013 Pressemeldung Deutscher Lehrerverband (DL)DL-Präsident Josef Kraus sagte dazu wörtlich: "Es ist gut, dass das Gericht die muslimische Schülerin zur Teilnahme am koedukativen Schwimmunterricht verpflichtet und die von ihr vorgebrachten Glaubensgründe nicht gelten lässt. Ein gegensätzlich ausgefallenes Urteil hätte die Entstehung von Parallelgesellschaften weiter angeschoben und im Endeffekt anti-integrativ gewirkt. Das vorliegende Urteil erspart den Schulen zudem organisatorische und aufsichtsrechtliche Komplikationen."
Die Absicht der Schülerin, den Schwimmunterricht trotz des vorliegenden Urteils nicht besuchen zu wollen, hat der Lehrerverband kritisiert. Schließlich, so der Verband, gehe es hier um die Erfüllung einer gesetzlich vorgeschriebenen Schulpflicht.
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