Umsetzung UN-Konvention

Menschenrechtsverletzung: Die Bildungspolitik diskriminiert Kinder mit "Lernbehinderung"

Unter den rund 400 000 Kindern mit einer amtlich festgestellten Behinderung stellen die 180 000 Kinder mit einer "Lernbehinderung" oder - wie man heute sagt – Kinder mit dem Förderschwerpunkt Lernen die größte Gruppe in Deutschland dar. Sie werden zumeist in Sonderschulen unterrichtet.

10.12.2010 Artikel

"Lernbehinderte" sind eine deutsche Spezies. In Ländern außerhalb von Deutschland werden Kinder mit Lernproblemen oder langsam lernende Kinder nicht als "behindert" abgestempelt und ausgesondert. Die Zahl der "Lernbehinderten" variiert von Bundesland zu Bundesland beträchtlich. Dies macht überdeutlich: "Lernbehinderung" ist nicht objektiv wissenschaftlich feststellbar, sie ist eine soziale Zuschreibung. In Mecklenburg-Vorpommern ist das Risiko am größten, eine angebliche "Lernbehinderung" attestiert zu bekommen. Migrantenkinder haben traditionell ein auffällig hohes Sonderschulrisiko.

Die Tatsache, dass ca. 90 % der Kinder in der Sonderschule für Lernbehinderte aus Familien kommen, wo Armut im materiellen, sozialen und kulturellen Sinn Zuhause ist, offenbart die schreckliche soziale Selektivität unseres Schulsystems in einer so unverhohlenen Weise, dass es fast den Atem verschlägt. Die in der aktuellen PISA-Untersuchung wieder einmal festgestellte enge Kopplung zwischen Herkunft und Bildungserfolg wäre noch enger ausgefallen, wenn man auch die Sonderschule für Lernbehinderte in die Überprüfung einbezogen hätte. Aber die Bildungspolitik entzieht sie dem kritischen PISA-Blick wohlweislich, kommt doch mehr als die Hälfte der Schulabbrecher nicht aus der Hauptschule, sondern aus der Sonderschule.

In den Sonderschulen bleiben die extrem sozial benachteiligten Kinder unter sich. Ihre Lernumgebung ist weitaus anregungsärmer als die der Hauptschüler. Die durch die soziale Herkunft bedingten Nachteile für den Bildungserwerb werden so institutionell verstärkt. Dies macht die doppelte Benachteiligung von "Lernbehinderten" aus. In der Folge verlassen sie bildungsarm die besonders kostenintensiven Sonderschulen. Dies alles ist nicht erst seit heute bekannt. Schon in den 1970er Jahren forderte deshalb der deutsche Bildungsrat die Auflösung der Sonderschulen und die Integration dieser Kinder.

Obwohl die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung auch für diese Gruppe das Recht auf inklusive Bildung und diskriminierungsfreien Zugang zu allgemeinen Schulen fordert, haben die Bundesländer mit Ausnahme von Bremen und Schleswig-Holstein derzeit keine konkreten Pläne, diese Sonderschulart generell auslaufen zu lassen.

In Berlin will man in jedem Bezirk noch eine Schwerpunktschule für "Lernbehinderte" erhalten. Begründet wird diese Entscheidung mit dem sogenannten Elternwillen. Dabei hat man die Hauptschule dort gerade abgeschafft, um die Schüler aus ihrem Getto und ihrer Benachteiligung herauszuholen. Niemand ist auf die Idee gekommen, eine Schwerpunkthauptschule pro Bezirk erhalten zu wollen. Aber mit den am stärksten benachteiligten Schülern will man so verfahren. Menschenverachtender geht es nimmer!

In konservativ regierten Bundesländern ist es ausgemachte Sache, dass das Sonderschulsystem insgesamt als dauerhaftes Parallelangebot aufrechterhalten werden soll. Dazu dient die Einführung eines vorgeblichen Elternwahlrechts, das politisch über Elternberatung und Finanzvorbehalt beeinflussbar ist. Bayern will z.B. eine verpflichtende Elternberatung einführen. Das "Inklusionskonzept" des Kultusministeriums sieht vor, dass im Konfliktfall die zuständige Schulaufsichtsbehörde unter Anhörung der Erziehungsberechtigten und der betroffenen Schulen über den Lernort entscheidet. So einfach ist das in Bayern.

Für die Eltern der "Lernbehinderten" tut sich mit der sog. Elternberatung eine echte Barriere auf. Sie sind in der Regel schlechter informiert über ihre Rechte und weniger durchsetzungsfähig. Es ist unwahrscheinlich, dass sie eine schulaufsichtliche Entscheidung mit einer gerichtlichen Klage anfechten werden.

Innerhalb des Regelschulsystems will Bayern "Lernbehinderten" lediglich den Zugang zur Hauptschule bzw. zur Mittelschule, einer modernisierten Variante der Hauptschule, einräumen. Prof. Wocken, scharfer Kritiker des bayerischen "Inklusionskonzepts", wirft der Landesregierung außerdem vor, dass die vorgesehenen "Inklusionsklassen" konzeptionell für "Lernbehinderte" ungeeignet sind. Weil damit die größte Gruppe von Schülern mit Behinderungen systematisch von Inklusion ausgeschlossen wird, hält er das Konzept für verfassungswidrig.

Auch in den Stadtstaaten Bremen, Berlin und Hamburg mit einem zweigliedrigen Schulsystem haben "Lernbehinderte" am Gymnasium nichts verloren, ihr Platz ist selbstredend in der zweiten Säule. Valentin Aichele, der die Umsetzung der UN-Konvention in Deutschland in der Monitoring-Stelle am Deutschen Institut für Menschenrechte juristisch begleitet, hält das für konventionswidrig. Er sieht alle Schulformen, auch das Gymnasium, in der Pflicht, eine Pädagogik der Vielfalt zu entwickeln. Für Marianne Schulze, die eine vergleichbare juristische Funktion in Österreich wahrnimmt, ist diese Zuordnung dem alten medizinischen Denken verhaftet, das sich der Anerkennung von Diversität verweigert.

Insgesamt kann die Schlussfolgerung nur heißen: Die Sonderschule für "Lernbehinderte" und ihre verwandten Sonderschularten für Kinder mit Problemen des Verhaltens und der Sprache müssen auslaufen, und zwar sofort. Da sie erhebliche individuelle, soziale und volkswirtschaftliche Folgeschäden verursachen, kann der Verweis auf den sogenannten Elternwillen für verantwortliche Politik nicht maßgeblich sein. Maßgeblich ist, dass die UN-Konvention kein Elternrecht auf Sonderschule begründet, sondern eine eindeutige Wertentscheidung zugunsten inklusiver Bildung als Menschenrecht getroffen hat.

Durch Verlagerung der sonderpädagogischen Ressourcen aus den oben genannten Sonderschulen in die allgemeinen Schulen wird der Grundstein gelegt für den Aufbau unterstützender pädagogischer Zentren in den Regelschulen. Diese werden professionell verstärkt durch die gezielte planmäßige Auflösung aller sonstigen Sonderschulen, wie es die UN-Konvention vorsieht. Alle Schulformen, auch das Gymnasium, öffnen sich für alle Schüler mit Behinderung unabhängig von dem Förderschwerpunkt. Dazu hat die LAG Gemeinsam Leben- Gemeinsam Lernen in Hessen einen Mustergesetzentwurf juristisch ausarbeiten lassen. Als Ziel wird angestrebt, "die Umstellung des Schulwesens zu maßgeblichen Anteilen innerhalb von fünf Jahren zu verwirklichen". Der Weg ist also aufgezeigt. Die Politik muss jetzt mit der Menschenrechtsforderung der Konvention unter Druck gesetzt werden.

Zur Person

Brigitte Schumann war 16 Jahre Lehrerin an einem Gymnasium, zehn Jahre Bildungspolitikerin und Mitglied des Landtags von NRW. Der Titel ihrer Dissertation lautete: "Ich schäme mich ja so!" - Die Sonderschule für Lernbehinderte als "Schonraumfalle" (Klinkhardt 2007). Derzeit ist Brigitte Schumann als Bildungsjournalistin tätig.


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