Ministerin Sommer sieht sich in ihrer Politik gegen Unterrichtsausfall bestätigt

Klarstellung zum aktuellen Bericht des Landesrechnungshofes: Die gestern präsentierte Stichprobe zur Unterrichtserteilung erfolgte im Schuljahr 2002/2003, berücksichtigt also nicht die Maßnahmen der neuen Landesregierung. Ministerin Sommer sieht sich durch den Bericht in ihrer Politik zur Sicherung der Unterrichtsversorgung bestätigt: "Die Landesregierung hält Wort. Innerhalb eines Jahres haben wir den von der Vorgängerregierung übernommenen, viel zu hohen Unterrichtsausfall fast um die Hälfte reduziert", erklärte sie. Der Anteil der ausgefallenen Stunden ist einer Stichprobe von 2006 gegenüber dem Vorjahr um rund 45 % reduziert worden.

05.06.2007 Nordrhein-Westfalen Pressemeldung Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Ministerin bedauert, dass der konstruktive Dialog zwischen Landesrechnungshof und Ministerium, wie er im Jahresbericht 2007 ausführlich wiedergegeben ist, durch die verkürzte Presseinformation nur unzureichend zum Ausdruck kommt. Dabei ist nicht nur der Bezugszeitraum aus dem Blick geraten, sondern auch die im Jahresbericht zu Recht getroffene Unterscheidung zwischen Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte und Unterrichtsausfall. Nicht jede nicht-erteilte Unterrichtsstunde bedeutet Unterrichtsausfall, so beim vorzeitigen Unterrichtsende vor den Abiturprüfungen oder bei Krankheit der Lehrkraft, wenn Vertretungsunterricht erteilt wird. Gleichwohl hat die neue Landesregierung eine Reihe von Maßnahmen gegen den Unterrichtsausfall ergriffen, die vom Landesrechnungshof auch gewürdigt werden.

Die Landesregierung hat seit ihrem Amtsantritt erhebliche Kraftanstrengungen unternommen, den Unterrichtsausfall erfolgreich entgegen zu wirken. Wesentlich dazu beigetragen haben sowohl die Präzisierung vorhandener Vorschriften als auch die durch die deutliche Schwerpunktsetzung im neuen Schulgesetz gestiegene Aufmerksamkeit aller am Schulleben Beteiligten zur Beseitigung von Unterrichtsausfall. Nachprüfungen, Elternsprechtage, Konferenzen, Besprechungen, Fortbildungen etc. sind grundsätzlich außerhalb der Unterrichtszeit zu organisieren - die Schulleiterin/der Schulleiter hat gegenüber der Schulgemeinde nunmehr eine Rechenschaftspflicht, darzulegen, welcher Unterricht zu erteilen ist und welcher tatsächlich erteilt wurde. Darüber hinaus hat die neue Landesregierung bislang 3000 zusätzliche Lehrerstellen gegen Unterrichtsausfall geschaffen.

Landesrechnungshof und Ministerium teilen des Weiteren die Auffassung, dass die vom neuen Schulgesetz vorgesehene - eigenverantwortliche Schule nicht durch eine Vielzahl von Einzelerlassen reglementiert werden darf, sondern vielmehr im hohen Maße die Verantwortung vor Ort gefragt ist. Dazu gehört auch, dass eine Schule über ein transparentes Verfahren verfügt, das ihr Auskunft über die erteilten Stunden der einzelnen Lehrkraft im Sinne eines Lehrerkontos geben kann. Das Land beabsichtigt, die Schulen im Umgang mit einem solchen Modell durch eine entsprechende Erfassungssoftware zu unterstützen. In Ergänzung dazu befindet sich die Landesregierung mit den Lehrerverbänden in einem Abstimmungsprozess. Im Rahmen einer gemeinsamen Arbeitsgruppe wird derzeit darüber beraten, wie die Lehrerarbeitszeit künftig gewichtet und gewertet sein soll. Darüber hinaus ist auch das Parlament mit dem Thema Lehrerarbeitszeit befasst, hier werden zurzeit Jahresarbeitszeitmodelle diskutiert.


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