Ministerin Sommer: Unterrichtspensum soll nicht reduziert werden
Schulministerin Barbara Sommer hat Forderungen nach einer Verkürzung der Unterrichtsstundenzahl an Gymnasien zurückgewiesen: "Wir haben nicht nur an den Gymnasien, sondern auch an den übrigen weiterführenden Schulen den Unterricht ausgeweitet, um eine bessere Förderung zu ermöglichen. Diese Zeit kommt den Schülerinnen und Schülern in Nordrhein-Westfalen direkt zu Gute und das wollen wir auch nicht ändern."
13.08.2007 Nordrhein-Westfalen Pressemeldung Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-WestfalenNRW hält damit an dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom Juni 2006 fest: Das Gesamt-Stundenvolumen für den gymnasialen Bildungsgang ab Klasse 5 bis zum Abitur nach Klasse 12 muss mindestens 265 Jahreswochenstunden betragen, auf die bis zu 5 Stunden Wahlunterricht angerechnet werden können. Ministerin Sommer: "In unserem Land nutzen wir diese Stundenzahl, um über einen verpflichtenden Kernbereich hinaus schulische Profilbildung insbesondere im fremdsprachlichen, naturwissenschaftlich-technischen und gesellschaftswissenschaftlich-ökonomischen Bereich zu ermöglichen. Damit können wir Exzellenz fördern, aber auch unterschiedliche Eingangsvoraussetzungen ausgleichen, um Durchlässigkeit zu sichern und Wiederholungen oder Scheitern in der gewählten Schulform zu vermeiden."
Konkret werden an NRW-Gymnasien 163 Wochenstunden in der Sekundarstufe I (Jahrgang 5 bis 9) und 102 Wochenstunden in der Oberstufe erteilt. Die Stundentafel der Sekundarstufe I enthält 151 - 153 Kernstunden mit entsprechenden fachlichen Bindungen. Darüber hinaus entscheiden die Schulen eigenverantwortlich über die fachliche Zuordnung der verbleibenden 10 - 12 Ergänzungsstunden, über die sie im Klassenunterricht oder in anderen Lerngruppen schulische Profile gestalten und differenzierte Förderung anbieten. Mindestens 5 dieser Stunden sind für individuelle Förderangebote zu nutzen.
Für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I ergibt sich daraus ein durchschnittlicher Wochenstundenrahmen von 32,6 Stunden in einer Bandbreite von 30-33 Wochenstunden in den Klassen 5-6 und 32-35 Wochenstunden in Klasse 9, die zum Beispiel verteilt werden können auf 30 Wochenstunden in Klasse 5, 32 in Klasse 6, 33 in Klasse 7, 34 in den Klassen 8 und 9. Schulen werden dabei in der Regel die 5 individuellen Förderstunden in kleineren Lerngruppen an den Rand des Unterrichts legen, sodass nicht zwingend alle Schülerinnen und Schüler regelmäßig von der vollen Stundenzahl betroffen sind. In der Oberstufe werden im Durchschnitt 34 Wochenstunden erteilt.
Das Land Nordrhein-Westfalen wandelt zudem die bisherige Schulpauschale in eine Bildungspauschale um. Diese Mittel sollen um 80 Millionen Euro pro Jahr von zurzeit 460 Millionen auf 540 Millionen Euro erhöht werden, die ab 2008 pro Jahr für Investitionen im Bildungsbereich zur Verfügung gestellt werden. Aus diesen Mitteln können Kommunen auch die Voraussetzungen für eine Übermittags-Betreuung an Gymnasien schaffen.
Sofern Schulen von der freiwilligen Möglichkeit des Samstagsunterrichts Gebrauch machen wollen, könnte zum Beispiel bei 4 Stunden Unterricht an jedem zweiten Samstag auf zwei Stunden Nachmittagunterricht verzichtet werden.
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