Olbertz: Unterrichtsausfall an den Schulen Sachsen-Anhalts sehr gering

Das Kultusministerium hat heute die neuen statistischen Auswertungen des Unterrichtsausfalls im vergangenen Schuljahr 2006/07 vorgelegt. Danach sind an den Grundschulen nur 0,6% des Unterrichts ausgefallen. Für die anderen Schulformen sehen die Werte folgendermaßen aus: Sekundarschule 1,1%, Gymnasium 1,0%, Gesamtschulen 2,3%, Förderschulen 2,7% und Berufsbildende Schulen 4,7%. "Die Zahlen belegen, dass die Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen unseres Landes insgesamt sehr zufriedenstellend ist", kommentierte Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz die Ergebnisse der Auswertung. Ausnahme seien die Berufsbildenden Schulen, die aufgrund der besonderen Lehrkräftesituation noch erhöhte Werte aufwiesen. Erfahrungsgemäß sei der Unterrichtsausfall in den Wintermonaten am höchsten. Das hänge mit einem erhöhten Krankenstand der Lehrkräfte in dieser Zeit zusammen. Erkrankungen seien ohnehin die Hauptursache (ca. 60%) für anfallenden Vertretungsbedarf. Weitere Ursachen für nicht planmäßig erteilten Unterricht seien Krankheiten der Kinder der Lehrkräfte, Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen, Einsatz von Lehrkräften in anderen schulischen Veranstaltungen wie Klassenfahrten, Wandertage, Sportfeste, Projekte.

06.09.2007 Sachsen-Anhalt Pressemeldung Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt wird seit 2005/06 flächendeckend an allen öffentlichen Schulen monatlich Daten zum Unterrichtsausfall erhoben. Diese Erhebung wird webbasiert durchgeführt, d.h. jede Schule wählt sich mit einer individuellen Kennnummer über den Landesbildungsserver in ein Programm ein und sieht dann ihre schulbezogene Erfassungsmaske. Diese wird ausgefüllt und über das Internet an das Landesverwaltungsamt geschickt, wo es in die ohnehin vorhandenen Daten zur Unterrichtsversorgung integriert wird. Damit hat das Landesverwaltungsamt die Möglichkeit, die Ergebnisse extremen Unterrichtsausfalls mit der Versorgungssituation der Schule abuzgleichen und ggf. Ausgleichsmaßnahmen zu initiieren.


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