Referendare sind keine Lückenfüller!
Im Rahmen der Verbandsanhörung zur Verordnung über die Unterrichtsversorgung für das Schuljahr 2010/ 2011 wendet sich die GEW M-V entschieden gegen den geplanten Einsatz von Referendaren zum bedarfsdeckenden Unterricht!
16.04.2010 Pressemeldung GEW Mecklenburg-VorpommernDie in diesem Zusammenhang dem Ministerium zugegangene Stellungnahme stellen wir Ihnen mit dieser Meldung zur Verfügung. So heißt es darin:
"Der GEW-Landesvorstand zählt die stabile Unterrichtsversorgung an den Schulen des Landes zu den wichtigsten Bedingungen für Kontinuität in der pädagogischen Arbeit, Motivation der Lehrer und auch Schüler und für hohe Qualität in Bildung und Erziehung. Sie steht im ursächlichen Zusammenhang mit dem Ringen um einen möglichst geringen Unterrichtsausfall.
Die GEW wendet sich jedoch entschieden gegen den Missbrauch von Referendaren als "Lückenfüller" für fehlende Fachlehrer! Der Einsatz von Referendaren ist nicht zur Bedarfsdeckung, sondern zur Ausbildung gedacht.
Laut § 1 Absatz 3 sollen Referendare bedarfsdeckenden Unterricht erteilen.
Das heißt nichts anderes, als dass sie den Unterricht anderer Kolleginnen und Kollegen übernehmen werden. Oder sie werden da eingesetzt, wo der Mangel nicht abgedeckt werden kann bzw. Mehrarbeit nicht angeordnet werden soll.
Das jetzt gültige Modell, bei dem die Referendare die betreuenden Mentoren und Fachlehrer begleiten und deren Unterricht (unter "Aufsicht") nach und nach übernehmen, wird dadurch abgeschafft. Eine adäquate Betreuung durch die Mentoren durch gemeinsame Unterrichtsplanung, -durchführung und -auswertung wird dann unmöglich.
Die GEW lehnt das ab und fordert, den neu aufgenommen Absatz 3 wieder zu streichen."
Darüber hinaus weist die Bildungsgewerkschaft wie auch schon im vergangenen Jahr darauf hin, dass die Berechnung des Zusatzbedarfs wiederum an einigen Stellen sozial und pädagogisch nicht ausgewogen ist und in dieser Form durch die GEW abgelehnt wird. So ist es nicht akzeptabel, dass z. Bsp., für je vier Schüler in der Hochbegabten-Förderung eine Lehrer-Wochenstunde vorgesehen wird, bei Schülern mit Problemen im Bereich Legasthenie/ Dyskalkulie erst bei je acht Schülern. Es ist nicht nachvollziehbar und vertretbar, dass beispielsweise Klassen mit erziehungsschwierigen Schülern an Grundschulen 2 Lehrer-Wochenstunden je 20 Schüler, mit Legasthenie/ Dyskalkulie 2,6 Lehrer-Wochenstunden, Hochbegabten-Klassen 5 Lehrer-Wochenstunden und Klassen am Musik-Gymnasium 10 Lehrer-Wochenstunden zusätzlich erhalten.
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