Regierungserklärung von Kultusministerin Dorothea Henzler zum Schuljahresbeginn 2011/2012
Sehr geehrte Damen und Herren, die schwarz-gelbe Landesregierung in Hessen kann zur Halbzeit ihrer Regierung eine erfolgreiche schulpolitische Bilanz präsentieren und darauf bin ich als Kultusministerin dieses Landes sehr stolz.
23.08.2011 Pressemeldung Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und ChancenWir haben in den letzten zweieinhalb Jahren eine Reihe von wichtigen Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung unseres Schulsystems auf den Weg gebracht und die ersten Erfolge zeigen sich an den Schulen sehr deutlich.
Alle großen Veränderungen waren und sind ein Angebot an die Schulen. Den Weg der Umsetzung gehen wir gemeinsam und in einem intensiven Dialog mit Schulen, Lehrerverbänden, Elternbeiräten, der Schülervertretung und allen an der Schule beteiligten Organisationen.
Zu Beginn meiner Amtszeit habe ich den Schulen Ruhe, Verlässlichkeit und gute Rahmenbedingungen versprochen und diese drei Dinge halte ich konsequent ein.
Dass Ruhe und Zufriedenheit an den Schulen herrscht, hat uns besonders deutlich dieser Schuljahresbeginn gezeigt.
Waren wir in den letzten beiden Jahren schon recht erfolgreich bei einer reibungslosen Besetzung der neuen und neu zu besetzenden Stellen, so lief der diesjährige Schulbeginn so entspannt wie noch nie, die Stundenpläne waren an den meisten Schulen bereits in der letzten Ferienwoche geschrieben.
Gute Nachrichten werden ja leicht zur Gewohnheit, deshalb erinnere ich an Schuljahresanfänge, die einige Jahre zurückliegen.
Damals herrschte folgender Tenor in der Berichterstattung vor: "Neues Schuljahr in Hessen beginnt mit altem Streit – und ganz miserabler Stimmung" oder wie "Reformen erst mal sacken lassen" und "Es soll endlich Ruhe einkehren an den hessischen Schulen".
Das haben wir geändert. Nach dem Schuljahresbeginn in diesem Jahr konnten Sie Schlagzeilen lesen wie:
"Noch nie gab es so viel Lehrer in Hessen" "Mehr Lehrer für weniger Schüler" "Historischer Höchststand an Lehrern".
Die gute Besetzungsquote zum Schuljahresbeginn (mit Stichtag 8.8. waren lediglich 2,2 Stellen unbesetzt) und der gut funktionierende Verlauf der Stellenbesetzungen machen deutlich, dass sich das zentrale Zuweisungsverfahren als zuverlässiges Instrument bewährt hat und von allen Beteiligten anerkannt wird.
Der gute Start ins neue Schuljahr ist vor allem auf das große Engagement der Lehrerinnen und Lehrer in den Schulleitungen und auf den unermüdlichen Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Staatlichen Schulämtern und im Kultusministerium zurückzuführen.
Sie alle haben diese wichtigste Aufgabe einer Kultusverwaltung gemeinsam erfolgreich gemeistert und dafür gebührt Ihnen allen ein ausdrückliches Dankeschön für diese hervorragende Arbeit.
Ich blicke zuversichtlich in dieses neue Schuljahr, denn die Schulen in Hessen erhalten noch bessere Rahmenbedingungen als in den beiden Vorjahren und zusätzlich mehr Freiheiten beim Einsatz der Stellen und Mittel durch das neue Schulgesetz.
Mit weiteren 500 neuen Lehrerstellen für dieses Schuljahr haben die Schulen seit Beginn der Legislaturperiode insgesamt bereits 2.150 zusätzliche Stellen erhalten und sind so gut versorgt wie nie zuvor.
Hier zeigt sich, dass die schwarz-gelbe Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen verlässliche Partner für die hessischen Schulen sind.
Die demographische Entwicklung wird in Hessen nicht zum Sparen genutzt, im Gegenteil: Die Situation an den Schule wird weiter verbessert.
Seit 1999 verringerte sich die Zahl der Schülerinnen und Schüler um etwa 45.000 - im gleichen Zeitraum erhöhte sich die Anzahl der Lehrerstellen um mehr als 5.000.
Daher liegen wir in diesem Schuljahr erstmals für alle Schulen bei einer Lehrerzuweisung von über 100 Prozent (100,25).
Die Selbstständigen beruflichen Schulen erhalten bereits eine 101-prozentige Lehrerzuweisung.
Das verschafft den Schulen schon jetzt sehr viel Spielraum für die Unterrichtsgestaltung und den Interviews der letzten Woche bei HR-Info war zu entnehmen, dass die Schulen dies zu schätzen wissen und auch nutzen.
Diese erfreulichen Zahlen machen deutlich, dass wir auch in Zeiten zwingend notwendiger Haushaltskonsolidierung nicht am Unterricht sparen und die Schulen sich auf diese Zusage verlassen können.
Eine ausreichende personelle Versorgung und zugleich mehr Freiheiten bei der Gestaltung des Schulalltags sind die zentralen Rahmenbedingungen für guten Unterricht und diese geben wir den Schulen in Hessen.
Mit verschiedenen Maßnahmen tragen wir dazu bei, dass die Lernbedingungen für Schülerinnen und Schüler und die Arbeitsbedingungen für die Lehrerinnen und Lehrer stetig verbessert werden.
Wir setzen die Verkleinerung der Klassen, die wir vor zwei Jahren mit den Eingangsklassen der Grundschulen und der weiterführenden Schulen begonnen haben, konsequent fort.
Gleichzeitig geben wir den Schulen mehr Freiheit bei der Klassenbildung.
Dafür ist zu Beginn dieses Schuljahres die neue Klassengrößenverordnung in Kraft getreten.
Sie ermöglicht es den Schulen, eigenverantwortlich über die Bildung von Klassen und den Einsatz ihres Personals zu entscheiden.
Sie verschafft ihnen so den notwendigen Spielraum für eine individuelle Förderung. Hierzu ein Beispiel: Wenn in einer Grundschule von Klasse 2 zu Klasse 3 die Schülerzahl von 25 auf 26 steigt, erhält die Schule die Zuweisung für zwei Klassen, also 26 Stunden (1 ganze Stelle) mehr.
Die Schule kann nun selbst entscheiden, ob sie zwei Klassen bildet oder lieber den Klassenverband erhalten will und die Mittel für zusätzlichen Förderunterricht oder andere Maßnahmen einsetzt.
Das ist eine großartige Chance für jede Schule, um die individuelle Förderung je nach Bedarf eigenverantwortlich auszubauen.
Auch dem bedarfsgerechten Ausbau der Ganztagsschulen räumen wir weiterhin hohe Priorität ein und haben auch in diesem Schuljahr wieder 115 zusätzliche Stellen in Ganztagsangebote investiert.
Es kommen 75 neue Angebote hinzu und an weiteren 64 Schulen werden Angebote ausgebaut.
Damit verfügen im neuen Schuljahr 788 Schulen, das ist nahezu die Hälfte aller öffentlichen Schulen der Primarstufe, der Sekundarstufe I und der Förderschulen, über ein Ganztagsangebot.
Hierfür stehen insgesamt 1.386 Lehrerstellen zur Verfügung, das entspricht einem Betrag von über 83 Millionen Euro.
Derzeit befindet sich die neue Ganztagsschulrichtlinie in der Anhörung, sie soll den Schulen noch größeren Freiraum bei der Ausgestaltung ihrer Angebote geben.
Bei den Ganztagsangeboten steht Hessen bereits heute sehr gut da. Wenn gelegentlich auf vergleichsweise niedrige Werte im Grundschulbereich hingewiesen wird, bleibt hierbei regelmäßig unberücksichtigt, das Hessen bereits in den Jahren 1999-2003 landesweit ein Zuschussprogramm für Grundschulen aufgelegt hat.
Das hat dazu geführt, dass heute 95 Prozent aller Grundschulen über Betreuungsangebote durch Vereine, Schulträger oder Kirchen verfügen.
Pünktlich zur Halbzeit haben wir mit der Verabschiedung des Schulfreiheitsgesetzes und des neuen Lehrerbildungsgesetzes unsere zentralen bildungspolitischen Vorhaben auf den Weg gebracht.
Mit dem neuen Lehrerbildungsgesetz steigern wir die Qualität der hessischen Lehrerausbildung nachhaltig. Die zweite Ausbildungsphase ist umstrukturiert, auf 21 Monate verkürzt, die Anzahl der Module verringert und die Praxisorientierung noch stärker in den Fokus gestellt.
Angehende Lehrkräfte müssen im Vorbereitungsdienst unter Beweis stellen, dass sie gut unterrichten können, denn wir benötigen die besten Lehrerinnen und Lehrer für unsere Schulen.
Es ist das Bestreben der Landesregierung, den Praxisbezug auch in der ersten Ausbildungsphase, im Studium, zu stärken. Hier arbeitet eine Arbeitsgruppe aus HKM und HMWK derzeit an einem geeigneten Modell, das die Belange der Universitäten berücksichtigt.
Das neue Schulgesetz ist das Kernstück unserer schulpolitischen Regierungsarbeit.
Ich bezeichne es aus Überzeugung als "Schulfreiheitsgesetz", denn die Schulen erhalten darin ganz konkrete Gestaltungsspielräume in den Bereichen Organisation, Unterricht, Personaleinsatz und Budget.
Bei der Unterrichtsgestaltung müssen sich die Schulen künftig nicht mehr nach den engen Vorgaben der Lehrpläne richten.
Ab diesem Schuljahr sind Kerncurricula mit abschlussbezogenen Bildungsstandards Grundlage für den Unterricht.
Neben Fachinhalten steht damit künftig auch die Kompetenzorientierung im Mittelpunkt.
Damit sind die Weichen für einen modernen Unterricht in unseren Schulen richtig gestellt.
An dieser Stelle möchte ich anmerken, dass uns aus anderen Bundesländern bereits Nachfragen nach unserem Kerncurriculum erreicht haben.
Es zeichnet sich ab, dass Hessen hier eine Vorreiterrolle eingenommen hat. Auch positive Rückmeldungen von hessischen Schulen machen deutlich, dass das neue Kerncurriculum als ein wesentlicher Baustein für selbstständiges Arbeiten der Schülerinnen und Schüler im Unterricht genutzt wird.
Mehr Freiraum in der Unterrichtsgestaltung erhalten die hessischen Schulen auch durch die Möglichkeit, mit Kontingentstundentafeln anstatt mit Jahresstundentafeln zu arbeiten.
Sie müssen also nicht mehr für jeden Jahrgang festlegen, wie viele Stunden in welchem Fach unterrichtet werden müssen, sondern die Schulkonferenz entscheidet über die Verteilung auf die einzelnen Jahrgangsstufen und Unterrichtsfächer.
Durch das neue Schulgesetz haben wir auch die Rolle des Schulleiters gestärkt.
Ich halte das für einen ganz wesentlichen Schritt, denn wenn Schulen unabhängiger von den Kultusbehörden arbeiten sollen, muss die Schulleitung zum zentralen Gestalter in Personal-, Organisations- und Budgetfragen werden.
Auf ihre neue Rolle werden die Schulleiterinnen und Schulleiter natürlich gut vorbereitet. Dabei unterstützt die neu gegründete Führungsakademie mit ihren vielfältigen Angeboten. In diesem Jahr stehen für Schulleiterinnen und Schulleiter sowie für Nachwuchskräfte insgesamt 255 Angebote bereit.
Im Schulgesetz haben wir auch die Schulinspektion verankert, denn selbstständig arbeitende Schulen müssen einheitliche Qualitätsstandards einhalten und benötigen daher Kontrolle von außen und ein abgestimmtes Unterstützungssystem.
Ein weiteres Kernstück der Selbstständigkeit ist das "Kleine Budget", das die Schulen seit dem 1. Januar 2011 bewirtschaften können und ich bin stolz darauf, dass bereits 860 Schulen davon Gebrauch machen, mit dabei sind auch viele kleine Grundschulen.
Das beweist, dass bei den Schulen keine Berührungsängste mit dem eigenverantwortlichen Umgang mit ihren finanziellen Mitteln bestehen.
Die Einführung verlief ohne Probleme und es zeigt sich bereits, dass die Schulen sehr verantwortungsbewusst mit ihrem Geld umgehen.
Wer sich, wie die VhU, auf den Standpunkt stellt, die im Schulgesetz verankerte Selbstständigkeit sei nicht weitgehend genug, dem ist entgegen zu halten, dass wir Schulen kein Konzept überstülpen wollen.
Der Weg in die Selbstständigkeit ist eine zentrale Veränderung der schulischen Arbeit, daher gehen wir ihn bewusst in mehreren Schritten, um keine Schule zu überfordern.
Das neue Schulgesetz eröffnet jenen Schulen, die es sich zutrauen noch stärker eigenverantwortlich zu arbeiten, über die hier genannten allgemeinen Freiheiten hinaus die Möglichkeit, sich in "Selbstständige Schulen" (SES) beziehungsweise "Selbstständige berufliche Schulen" (SBS) umzuwandeln.
Diese Schulen sollen das "Kleine Budget" zu einem "Großen Budget" erweitern können. Sie können dann auch über ihre freien Personalmittel eigenverantwortlich verfügen.
So können sie Personal für erweiterte pädagogische Aufgaben einstellen oder Verträge für schulische Assistenzkräfte abschließen.
Auch soll Lehrpersonal für andere pädagogische Aufgaben, über den Unterricht hinaus, eingesetzt werden können. Dies dient der Profilbildung der Schule.
In Selbstständigen allgemein bildenden Schulen und Selbstständigen beruflichen Schulen kann der Schulleiter die Auswahl und Ernennung bei Beförderungsstellen bis A14 vornehmen.
Die Arbeitszeit für Leitungsaufgaben wird flexibler gestaltet, in dem der Schulleiter die Leitungszeit für die gesamte Schulleitung eigenverantwortlich gestalten kann, dafür werden Leitungsdeputat und Schulleiterdeputat zusammengefasst.
Das alles sind zentrale Veränderungen, auf die die Schulen behutsam vorbereitet und bei der Umsetzung intensiv begleitet werden. Ab diesem Schuljahr starten zunächst 16 berufliche Schulen in die erweiterte Selbstständigkeit.
Für die 17 Schulen des Modellversuchs "Selbstverantwortung Plus" werden rechtliche Übergänge geschaffen, sodass sie mit Beginn des nächsten Jahres ebenfalls Selbstständige berufliche Schulen sein können.
All diese Vorhaben werden in einem engen Abstimmungsverfahren mit den Schulen geplant und umgesetzt. In den kommenden Monaten wird es hessenweit Veranstaltungen zur Vorstellung des Organisationshandbuches SBS geben, das mit viel Mühe und großem Einsatz in meinem Haus erarbeitet worden ist.
Für die allgemein bildenden Schulen erarbeitet das HKM derzeit ein Transferkonzept, das ihnen den Einstieg in die Selbstständigkeit ermöglichen soll.
Aber auch hier geht Gründlichkeit vor Schnelligkeit, daher werden wir mit ausgewählten Schulen beginnen, die zum einen bereits ein Konzept zur individuellen Förderung ihrer Schülerinnen und Schüler entwickelt und zum anderen auch schon Erfahrungen mit der Bewirtschaftung eines Budgets haben.
Ich bin der festen Überzeugung, dass wir durch diese eingeleiteten Maßnahmen die richtigen Rahmenbedingungen zur Qualitätsverbesserung in unserem Schulsystem gesetzt haben. Politische Debatten, angestoßen aus Berlin, über Veränderungen in den Schulstrukturen der Länder, insbesondere hin zu bundesweit einheitlichen Schulsystemen, tragen hingegen in keiner Weise zu einer besseren Bildung der Kinder und Jugendlichen in den Ländern bei.
Ganz im Gegenteil, Schulstrukturdebatten lenken von der Kernaufgabe in der Bildungspolitik ab, nämlich den Unterricht kontinuierlich zu verbessern und die individuelle Förderung jedes einzelnen Schülers zu verstärken.
Diese Landesregierung wird das hessische Schulsystem nicht auf den Kopf stellen und somit auch keine nachgefragte Hauptschule abschaffen.
Wir haben in Hessen 268 Schulen mit einem eigenständigen Bildungsgang Hauptschule, die von 25.000 Schülerinnen und Schülern erfolgreich besucht werden.
Wir müssen diese Jugendlichen in ihrem Werdegang stärken und ihnen nicht ständig einreden, sie wären die Verlierer dieser Gesellschaft.
Bereits heute verfügen etwa 50 Prozent der Auszubildenden im Handwerk über einen Hauptschulabschluss.
Wer den Bildungsgang Hauptschule für entbehrlich erklärt, ignoriert die bildungs- und wirtschaftspolitische Realität und nimmt praxisorientierten Schülerinnen und Schülern das Recht auf eine begabungsgerechte Schulausbildung.
Wir haben die Zahl der Jugendlichen ohne Schulabschluss drastisch senken können, das hat uns auch der aktuelle Bildungsmonitor attestiert.
Natürlich ist die Schullandschaft Änderungen unterworfen, durch die demographische Entwicklung oder durch ein verändertes Schulwahlverhalten der Eltern.
Darauf reagieren wir, indem wir unser Schulsystem von unten nach Bedarf weiterentwickeln anstatt es einer Radikalreform von oben zu unterziehen.
Mit der neuen Schulform der Mittelstufenschule haben wir ein zukunftsfähiges Angebot für Schulen mit den Bildungsgängen Haupt- und Realschule geschaffen.
Für das Schuljahr 2011/2012 haben sich bereits 18 Schulen für diesen Weg entschieden, bevor das Gesetz diese Schulform überhaupt vorgesehen hat. Mit dieser Entwicklung bin ich sehr zufrieden.
Die hessische Mittelstufenschule ist nicht nur die Antwort auf den Schülerrückgang und das geänderte Elternwahlverhalten. Sie ist auch die Reaktion auf die Anforderungen der Wirtschaft an die schulische Bildung.
Von besonderer Attraktivität ist dabei die enge Kooperation mit beruflichen Schulen und mit Betrieben, sodass ein nahtloser Übergang in ein Ausbildungsverhältnis ermöglicht wird.
Wir wollen Kinder und Jugendliche mit eher praktisch ausgerichteten Begabungen durch einen stark projektorientierten Unterricht sowie eine intensive Berufsvorbereitung in ihren Fähigkeiten bestärken und sie motivieren, frühzeitig in eine Berufsausbildung des dualen Systems einzusteigen.
Das ist nach unserem Verständnis Kernbestandteil eines gerechten Schulsystems und hier sehe ich unsere Mittelstufenschule klar im Vorteil gegenüber dem nordrheinwestfälischen Modell einer Sekundarschule.
Dass unser hessisches Schulsystem durchaus erfolgreich ist, hat uns der in der vergangenen Woche veröffentlichte Bildungsmonitor bestätigt.
Demzufolge hängt der Erfolg von Schülerinnen und Schülern immer weniger von ihrer sozialen Herkunft ab.
"Bei der Bildungsgerechtigkeit habe Hessen in den vergangenen Jahren Fortschritte gemacht, folgert der "Bildungsmonitor 2011". Jugendliche Ausländer seien im hessischen Schulsystem gut integriert. Hessen machte im jährlichen Leistungsvergleich einen Sprung von Platz zehn auf Platz sieben", so die Meldung zur Studie.
Die Opposition sollte aufhören, unser hessisches System ständig in Frage zu stellen, wir sollten uns alle über positive Entwicklungen freuen und die Schulen für ihr Engagement loben.
Auch die Debatten über den Bildungsföderalismus reden die Leistungen der einzelnen Länder nur schlecht, dabei garantiert gerade er Freiheit, Vielfalt und Wettbewerb um die beste Leistung.
Wenn Sie die Schuldebatten der letzten Jahrzehnte in Hessen verfolgen, ist es nur dem Bildungsföderalismus zu verdanken, dass in Hessen heute ein Schulsystem besteht, in dem Eltern und Schülerinnen und Schüler überhaupt eine Wahlfreiheit haben.
Es wäre eine Illusion zu glauben, dass ein neuer Bildungszentralismus zu einheitlichen Lernverhältnissen führen würde.
Wenn eine größere Rolle des Bundes in der Schulpolitik zu höherer Qualität und mehr Gerechtigkeit beitragen würde, hätten die PISA-Ergebnisse 2000 und 2003 anders aussehen müssen, denn damals gab es noch die Bundeskompetenzen, die heute zum Teil wieder gefordert werden.
Letztendlich haben die Länder die Konsequenzen aus den Ergebnissen gezogen und Bildungsstandards entwickelt und setzen diese um. Die Länder, und nicht der Bund, gaben und geben die Anstöße zur Qualitätsentwicklung an den Schulen.
Hessen geht hinsichtlich der Forderung nach mehr zentralistischer Steuerung den entgegen gesetzten Weg.
Wir verlagern ganz bewusst Verantwortung nach unten, weil wir erkannt haben, dass viele Entscheidungen besser und wirksamer von der einzelnen Schule getroffen werden können als von der oberen Ebene.
Ich bin der festen Überzeugung, dass dieses Prinzip der Finanzierungs- und Aufgabenverantwortung in einer Hand auch zwischen Bund und Ländern gelten muss.
Ein sehr sensibles Thema in der aktuellen bildungspolitischen Debatte ist die Inklusion. Ich bin der Auffassung, dass dieses Thema gesamtgesellschaftlich betrachtet werden muss und dass es sich nicht für parteipolitische Profilierung eignet.
Wir haben mit dem neuen Schulgesetz auf die UN-Konvention reagiert und werden die Inklusion in Hessen verantwortungsbewusst umsetzen.
Dabei fangen wir nicht bei Null an und müssen uns in den Statistiken hinter keinem anderen Bundesland verstecken.
Lediglich 4,3 Prozent aller Schülerinnen und Schüler in Hessen werden laut Deutschem Bildungsbericht 2010 in Förderschulen unterrichtet. Wir liegen damit aufgrund der guten ambulanten und präventiven Arbeit in den Beratungs- und Förderzentren auf Platz 4 aller Bundesländer.
Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf im Gemeinsamen Unterricht hat sich im letzten Schuljahr von 3.601 auf 4.363 erhöht.
Das heißt, wir haben schon heute allen Grund, den Schulen für ihre hohen Integrationsleistungen zu danken.
Inklusion lässt sich nicht von heute auf morgen umsetzen, sondern bedarf einer intensiven Vorbereitung, die nur gemeinsam mit den Schulen, den Schulträgern, dem Sozialministerium und den betroffenen Verbänden gelingen kann.
Eine Expertengruppe arbeitet derzeit an einem Konzept, das für das Schuljahr 2012/13 die Umsetzung der schulgesetzlichen Neuerungen schrittweise und behutsam angeht. Eine Neufassung der entsprechenden Verordnung befindet sich derzeit im externen Beratungsverfahren.
Alle Schulleiterinnen und Schulleiter werden zur Vorbereitung auf das Schuljahr 2012/2013 in Informations- und Dienstversammlungen über die Ziele der Inklusion und über das neue Entscheidungs- und Zuweisungsverfahren informiert.
In einer Handreichung werden alle Verfahrenswege im zukünftigen Entscheidungsprozess über den Anspruch auf sonderpädagogische Förderung erläutert.
Das Arbeitsfeld "Sonderpädagogische Förderung" im Amt für Lehrerbildung bereitet im Auftrag des Kultusministeriums eine breit angelegte Fortbildungsmaßnahme für das erste Halbjahr 2011/2012 für Schulleiterinnen und Schulleiter aller sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentren vor.
Auch die Führungsakademie entwickelt ein Fortbildungsangebot für Schulleitungen der allgemein bildenden Schulen, das im Herbst starten soll.
In den Staatlichen Schulämtern haben inzwischen Inklusionsbeauftragte als Fachberater für Sonderpädagogik mit Information und Beratung der allgemeinen Schulen begonnen.
Dies macht deutlich, dass wir das Thema in Hessen umfassend, gründlich und verantwortungsbewusst umsetzen.
All die genannten Neuerungen, die auf unsere Schulen zukommen, machen ein Unterstützungssystem erforderlich, das den veränderten Anforderungen gerecht wird.
Deswegen ist die Neuorganisation der Schulverwaltung unumgänglich.
Sie ist kein Selbstzweck und kein reines Sparmodell. Wir werden eine einheitliche, effiziente und verbindliche Leistungsstruktur der Schulverwaltung schaffen.
Wie ich bereits in der Sommerpause klargestellt habe, werden alle 15 Standorte der bisherigen staatlichen Schulämter erhalten bleiben, denn es ist wichtig, dass die Nähe zu den Schulen, Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern gewahrt bleibt.
Das Kultusministerium hat einen Konzeptvorschlag mit einer Bündelung in zwei Aufgabenbereichen erarbeitet, das sich in der Abstimmung befindet.
Der eine Bereich sieht eine Bündelung der zentralen administrativen Aufgaben der Schulverwaltung vor, die Schulämter sollen dabei weiterhin Aufgaben in ihrer regionalen Zuständigkeit wahrnehmen.
Der zweite Bereich beinhaltet eine Bündelung und Stärkung der Aufgaben der Personal- und Qualitätsentwicklung, die bisher getrennt bei dem Amt für Lehrerbildung, dem Institut für Qualitätsentwicklung sowie der Führungsakademie angesiedelt sind.
Mir ist bewusst, dass öffentliche Diskussionen aufgrund von Indiskretionen zu Unsicherheiten bei den Betroffenen geführt haben.
Deshalb bedanke ich mich noch einmal ganz besonders bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Schulverwaltung, sie leisten trotz vieler Unsicherheiten um Sparmaßnahmen und Standorte eine großartige Arbeit zum Wohle der Schülerinnen und Schüler in Hessen.
Meine Damen und Herren der Opposition,
ständige Kritik an Strukturen, die sich bewährt haben, führen nur zu Verunsicherung bei den Schulen.
Diese Landesregierung wird also weder das bewährte, vielfältige, mehrgliedrige Schulsystem in Hessen abschaffen noch werden wir die Schulzeitverkürzung G8 zurückdrehen.
Wie die jüngsten Ergebnisse eines ersten Leistungsvergleichs gezeigt haben, hat die Verkürzung der Gymnasialzeit auf die Noten der Schülerinnen und Schüler gegenüber den G9-Schülern in der Einführungsphase keinen negativen Einfluss, eher das Gegenteil ist der Fall.
Die Schulen in Hessen kommen mittlerweile auf Grund vieler Veränderungen in den letzten beiden Jahren mit der Organisation des verkürzten gymnasialen Bildungsgangs gut zurecht.
Bildungsstandards und Kerncurricula tragen dazu bei, die Fülle an Lerninhalten individuell dem Leistungsvermögen der Schülerinnen und Schüler anpassen zu können.
Für die Anerkennung des mittleren Abschlusses nach der 9. Klasse G8 haben wir nach vielen Debatten in der KMK eine hessische Lösung gefunden, die wir zum Ende dieses Schuljahres an landesweit 30 Schulstandorten umsetzen werden.
Meine Damen und Herren,
diese Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen haben in der Schulpolitik in den vergangenen zweieinhalb Jahren viel bewegt:
- ein neues Schulgesetz
- ein neues Lehrerbildungsgesetz 12
- 2150 neue Lehrerstellen und
- sehr viel mehr Freiheit für alle Schulen bei der Gestaltung ihres Alltags
Alles, was wir angestoßen haben, werden wir behutsam, schrittweise und im Dialog mit den Betroffenen umsetzen und weiterentwickeln.
Ich möchte schließen mit einem Zitat von Walter Scheel: "Große Worte können Politik nicht ersetzen".
Das gilt ganz besonders in der Bildungspolitik, wo es schon gar nicht auf großes verbales Getöse, sondern auf eine Politik des gegenseitigen Vertrauens, des Dialogs, der Verlässlichkeit, der Gewährung von Freiheit und der Schaffung guter Rahmenbedingungen ankommt.
Diese Landesregierung wird daher ihren erfolgreichen bildungspolitischen Kurs unbeirrt fortsetzen.
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