Hessen

Regierungserklärung von Kultusministerin Nicola Beer zum Schuljahr 2012/ 2013 04.09.2012

Hessens Schulen geht es gut. Das liegt an unseren motivierten und kompetenten Lehrerinnen und Lehrern, die gerade nach der unterrichtsfreien Zeit mit diversen neuen Unterrichts- und Projektideen in das neue Schuljahr gestartet sind. Das liegt ebenso an den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der gesamten hessischen Bildungsverwaltung, ohne deren Wirken und Unterstützung im Hintergrund die Arbeit an den Schulen nicht das aktuelle Niveau erreichen würde. Ihnen allen gebührt unser großer Dank.

04.09.2012 Pressemeldung Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen

Hessens Schulen geht es gut, weil sich die Bildungspolitik dieser Landesregierung an der Alltagswirklichkeit von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Eltern orientiert. Alle Lernenden sind unterschiedlich und haben ein Recht darauf, in ihrer Individualität und Persönlichkeit wahrgenommen, anerkannt und gefördert zu werden. Die Landesregierung bekennt sich daher zu Vielfalt im Schulwesen. Diese Vielfalt zeigt sich in vielen Dimensionen: In Schulformen und Lernangeboten, in der Begabung oder Beeinträchtigung von Schülerinnen und Schülern, in der Vielzahl religiöser Glaubensrichtungen in Hessen, in den Bedürfnissen von Familien, aber auch in den vielen Regionen dieses Landes und ihren unterschiedlichen Entwicklungen.

Damit Schulen dieser Vielfalt Rechnung tragen können, müssen sie flexibel sein. Sie benötigen mehr Selbstständigkeit, um auf die unterschiedlichen Bedürfnisse reagieren und Entscheidungen vor Ort treffen zu können. Daher ist neben der Vielfalt die Freiheit die zweite tragende Säule schwarz-gelber Bildungspolitik. Freiheit und Vielfalt sind Voraussetzungen sowie Grundlagen für die individuelle Förderung, die sich im Interesse aller Schülerinnen und Schüler an kontinuierlicher Qualitätsentwicklung ausrichtet.

Freiheit und Vielfalt – das sind auch unsere bestimmenden Triebkräfte bei der Überprüfung der gymnasialen Schulzeitverkürzung G8. Diese ist Bestandteil einer qualitätsorientierten Bildungspolitik und damit gut für Hessens Schulen. Bei der Einführung von G8 war sich die Landesregierung von Anfang an bewusst, dass ein derartig komplexer Entwicklungsprozess zwangsläufig die Notwendigkeit zur kontinuierlichen und gewissenhaften Überprüfung beinhaltet. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass die gymnasiale Schulzeitverkürzung für manche Schülerinnen und Schüler zur Be- oder sogar Überlastung geführt hat. Für andere ist das Anspruchsniveau unproblematisch, doch es fehlt ihnen die Zeit für die Verwirklichung außerschulischer Aktivitäten.

Damit die Schulen Planungssicherheit zum nächsten Schuljahr haben, werden wir noch vor den Herbstferien ein Gesamtkonzept zur Verbesserung von G8 vorlegen. Dieses Konzept wird zwei Komponenten enthalten: Ein Paket zur Weiterentwicklung von G8, das etwa Fragen der Ganztagsorganisation und der Umsetzung der Bildungsstandards enthält und ein Paket unter der Überschrift "Wahlfreiheit". Eltern kennen die Bedürfnisse und Begabungen ihrer Kinder am besten. Daher ist eine erweiterte Wahlfreiheit zwischen G8 und G9 auch für die Gymnasien folgerichtig.

Die Entscheidung für die Rückkehr zu G9 soll in der betreffenden Schule aber nicht eine Rückkehr zum alten Status Quo bedeuten. Vielmehr ist hier die entscheidende Frage zu stellen, wie die Schule die zusätzliche Jahrgangsstufe zur Profilbildung im Sinne von gezielter Förderung der Schülerinnen und Schüler nutzen kann.

Das alles ändert jedoch nichts daran, dass die gymnasiale Schulzeitverkürzung in Hessen mit einer Vielzahl für die Schulen unterstützender Maßnahmen erfolgreich eingeführt wurde. Es liegen Ergebnisse der Vergleichstests von G8- und G9-Schülerinnen und Schülern vor, wonach sich die Leistungsunterschiede im Nachkommabereich bewegen. Dies belegt, dass die individuelle Förderung im verkürzten gymnasialen Bildungsgang ohne Abstriche an den Ansprüchen einer gymnasialen Bildung gelingt. G8 ist und bleibt wettbewerbsfähig.

Hessens Schulen geht es gut, weil wir im Interesse einer intensiven individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler die Weichen für eine zukunftsgerechte Bildungspolitik stellen. Dazu zählt zum Beispiel die Einrichtung eines vierten Projektbüros "Individuelle Förderung" im nordhessischen Fuldatal, das zu Beginn des nächsten Jahres eröffnet wird. Neben Frankfurt, Marburg und Wiesbaden sind nun hessenweit erreichbare Service- und Unterstützungsangebote im Bereich der individuellen Förderung vorhanden.

Zur individuellen Förderung gehört für uns auch die Hochbegabtenförderung. Ihr wird durch ein flächendeckendes Angebot sachgerechter Beratung und Diagnostik sowie schulischer Fördermaßnahmen Rechnung getragen. Es ist nur folgerichtig, dass wir die Zuwendungsvereinbarung zwischen der begabungsdiagnostischen Beratungsstelle "BRAIN" (BeRAtung und INformation über besondere Begabung) der Philipps-Universität Marburg und dem Hessischen Kultusministerium bis in das Jahr 2018 verlängert haben.

Inklusion als wesentlicher Schwerpunkt von individueller Förderung umfasst die besonderen Bedürfnisse von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen und Behinderungen. Der Schwerpunkt der Inklusion liegt in Hessen auf der Prävention, also dem Fördern eines Kindes mit Beeinträchtigungen in der Regelschule vor der etwaigen Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs. Nur 4,4 Prozent aller hessischen Schülerinnen und Schüler besuchen deshalb eine Förderschule – ein bundesweiter Spitzenwert, den wir in Zukunft auch noch weiter verbessern werden.

Falls präventive Maßnahmen aber nicht ausreichen, wird in einem eingehenden Beratungsprozess mit allen Beteiligten erwogen, ob ein Anspruch auf sonderpädagogische Förderung besteht. Wird dieser festgestellt, wird in jedem einzelnen Fall gewissenhaft die passende individuelle Fördermaßnahme für das Kind geprüft. Besonders wichtig ist uns dabei, dass wir dem Elternwillen im Entscheidungsverfahren mehr Gewicht eingeräumt haben. Im Förderausschuss werden Eltern und Lehrer noch stärker in die Entscheidung über inklusive Beschulung eingebunden.

Jeder allgemeinen Schule ist seit diesem Schuljahr ein regionales Beratungs- und Förderzentrum (BFZ) zugeordnet, das durch umfangreiche Unterstützungsmaßnahmen den Aufbau einer inklusiven Schulkultur vor Ort vorantreibt.

Tatsache ist aber, dass schulische Inklusion ein gesamtgesellschaftlicher Entwicklungsprozess ist, der nur gemeinsam und sukzessiv mit den Schulen und Schulträgern umgesetzt werden kann. Das braucht Zeit.

Für die Umsetzung der Inklusion stellen wir in diesem Schuljahr über 1.500 Förderschullehrerstellen – so viele wie noch nie – bereit. Hinzu kommen jährlich noch 40 weitere Stellen.

Inklusion wird nur gelingen, wenn sich alle Beteiligten darüber einig sind, dass sich alle Entscheidungen am Kindeswohl ausrichten müssen. Nach diesem Grundsatz setzt die Landesregierung die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention in Hessen konsequent um. Klar ist für uns aber auch, dass eine Vielzahl unserer sehr guten Förderschulen erhalten bleiben muss. Es wird immer Kinder geben, für die der Lernort Förderschule die bestmögliche Form der Förderung bietet. Es wird daher für Eltern auch weiterhin möglich sein, ihre Kinder an einer Förderschule anzumelden. Das ist ihre Wahlfreiheit.

Hessens Schulen geht es gut, denn Hessen achtet alle Religionsgemeinschaften. Die Einführung eines weiteren bekenntnisorientierten Unterrichts, nämlich des islamischen Religionsunterrichts, ist vornehmlich ein verfassungsrechtlicher Anspruch gemäß unseres Grundgesetzes und damit auch Ausdruck von Freiheit und Vielfalt in unserer Gesellschaft. Bekenntnisorientierter islamischer Religionsunterricht hat aber auch eine bedeutende integrationspolitische Dimension, denn der Islam gehört zu Hessen. Wenn er in deutscher Sprache, durch qualifizierte hessische Lehrkräfte und auf Grundlage eines verbindlichen staatlichen Curriculums stattfindet, dann können wir das nur begrüßen. Die Entscheidung über seine Einführung erfolgt aber auf Grundlage eines Genehmigungsverfahrens nach klaren Kriterien. Es liegen zwei Anträge auf Erteilung eines bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichts vor, die einer wissenschaftlichen Begutachtung unterzogen wurden. Die Gutachten in ihrer Gesamtschau deuten darauf hin, dass beide Antragsteller grundsätzlich als Kooperationspartner geeignet sind. Demnach könnte ab dem Schuljahr 2013/14 bekenntnisorientierter islamischer Religionsunterricht an hessischen Grundschulen angeboten und schrittweise eingeführt werden. Vor einer abschließenden Entscheidung müssen die Gutachten sorgfältig ausgewertet werden. Darüber hinaus sind noch Fragen im Rahmen des verwaltungsrechtlichen Verfahrens zu klären, die aus der organisatorischen Rahmenverantwortung des Staates folgen. Dazu gehört selbstverständlich die Maßgabe, dass der Unterricht in Übereinstimmung mit unserer verfassungsgemäßen Ordnung erteilt wird. Zudem muss die Eignung als Kooperationspartner dauerhaft gegeben sein. Darüber muss die staatliche Schulaufsicht wachen.

Bereits im Oktober 2011 haben 30 Studierende für das Lehramt an Grundschulen das Studium des Fachs Islamischer Religionsunterricht an der Universität Gießen aufgenommen und im Mai dieses Jahres haben wir den Entwurf des Kerncurriculums für den islamischen Religionsunterricht in der Primarstufe vorgestellt.

Hessens Schulen geht es gut, denn es liegen für alle Fächer der Primarstufe und der Sekundarstufe I Bildungsstandards als Teil des Kerncurriculums vor. Um den unterschiedlichen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler Rechnung zu tragen, haben wir den Schulen Instrumente an die Hand gegeben, ihren Unterricht flexibler zu gestalten. Mit der Einführung der Kerncurricula hat die Kompetenzorientierung Einzug gehalten und Schule wird mehr von ihren Wirkungen her in den Blick genommen. Der Unterricht wird nicht mehr durch detaillierte Lehrplanvorgaben normiert, sondern von Standards und ihrer ergebnisoffenen Überprüfung geleitet. Entscheidend ist, dass das Ergebnis des Unterrichts am tatsächlichen Können der Schülerinnen und Schüler gemessen wird.

Das Kerncurriculum für die Primarstufe und die Sekundarstufe I ist zum vergangenen Schuljahr in Kraft getreten. Im Herbst wird die Kultusministerkonferenz voraussichtlich die nationalen Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife verabschieden.

Hessens Schulen verfügen über das modernste Curriculum in Deutschland. In keinem anderen Bundesland sind die Bildungsstandards und Inhalte so prägnant ausgewiesen. Die Schulen haben einen großen Spielraum bei der Auswahl der konkreten Unterrichtsinhalte und können somit eigene Schwerpunkte setzen. Wir unterstützen die Schulen mit einer Reihe von Maßnahmen, damit das Kerncurriculum auch zu einer stärkeren Kompetenzorientierung und zu einer Entschlackung des Unterrichtsstoffs führt. So hat das Institut für Qualitätsentwicklung fachbezogene Leitfäden zum Kerncurriculum erarbeitet, die an alle Schulen verschickt wurden und online zur Verfügung stehen. Darüber hinaus werden Schulleitungen auf eigenen Wunsch in einem Projekt "Vom Kerncurriculum zum Schulcurriculum" intensiv beraten.

Hessens Schulen geht es gut, da wir auf die Bedürfnisse von Familien eingehen. Diese können sehr vielfältig sein, daher tragen wir ihnen mit unterschiedlichen schulischen Angeboten Rechnung. Das Ganztagsangebot haben wir zu diesem Schuljahr um 62 zusätzliche Schulen ausgeweitet, an weiteren 82 Schulen wurden bereits bestehende Angebote erweitert. Erneut wurden 115 zusätzliche Lehrerstellen zur Verfügung gestellt, seit Beginn der Legislaturperiode insgesamt schon 460 Stellen. Damit arbeitet knapp die Hälfte aller Schulen der Primarstufe, der Sekundarstufe I und der Förderschulen in Hessen ganztägig. Insgesamt investiert das Land 70 Millionen Euro jährlich für das Ganztagsangebot. Gleichzeitig wurden mit der neuen Ganztagsschulrichtlinie Qualitätskriterien entwickelt, die auf die verschiedenen Ganztagsprofile zugeschnitten sind und bei der Entwicklung eines passenden Konzeptes für die jeweiligen Schulen helfen sollen.

Für die Notwendigkeit des Ausbaus des Ganztagsangebots werden in der Regel zwei Argumente genannt: Ganztagsangebote fördern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, und Ganztagsangebote tragen zur Bildungsgerechtigkeit bei. Ob jedoch das eine oder das andere Argument für eine konkrete Schule anwendbar ist, ist abhängig von den Bedürfnissen und Gegebenheiten vor Ort. Daher ist es gut für Hessens Schulen, dass der Ausbau des Ganztagsangebots grundsätzlich freiwillig erfolgt. Wir werden weder den Schulen noch den Schulträgern Vorgaben machen, in welchem Umfang und mit welchem Profil sie ganztätige Angebote vorzuhalten haben. Erst recht werden wir nicht allen Eltern die Ganztagsschule mit nachmittäglichem Pflichtunterricht – beispielsweise in der Grundschule für ihre sechs- bis neunjährigen Kinder – empfehlen. Eine "Zwangsganztagsschule für alle" wird es mit uns nicht geben. Jedes der drei Profile, mit denen hessische Schulen ihr Ganztagsangebot organisieren können, fußt auf pädagogischen Qualitätskriterien. Alle ganztägig arbeitenden Schulen zeichnen sich durch einen sinnvollen Wechsel von Phasen der An- und Entspannung sowie einer ganzheitlichen Förderung entsprechend der Altersgruppe aus. Diese sind am biologischen Rhythmus der Kinder und Jugendlichen orientiert. Wir bleiben dabei, dass sich der weitere Ausbau des Ganztagsangebots am Bedarf und den Gegebenheiten vor Ort ausrichten muss.

Hessens Schulen geht es gut, denn durch eine klare Prioritätensetzung dieser Landesregierung erhalten sie die erforderlichen Mittel, um der beschriebenen Vielfalt und den unterschiedlichen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler auch entsprechen zu können. Trotz deutlich rückläufiger Schülerzahlen investiert diese Landesregierung weiterhin in Bildung. Nicht in ideologische Gemeinschaftsschulexperimente, sondern in zusätzliche Lehrerstellen.

Hessens Schulen sind so gut versorgt wie noch nie. Hessens Schülerinnen und Schüler erhalten heute jede Woche 200.000 Unterrichtsstunden mehr als 1998, dem letzten Jahr von Rot-Grün. Das ist das Ergebnis schwarz-gelber Einstellungspolitik. Allein seit Beginn dieser Legislaturperiode haben wir 2.300 zusätzliche Lehrerstellen geschaffen, davon 150 in diesem Schuljahr. Weitere 200 Lehrerstellen sind in den Doppelhaushalt 2013/2014 eingestellt. Mit dieser konsequenten Investitionspolitik haben wir eine wesentliche Zusage aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Hessische Schulen verfügen über eine Lehrerzuweisung von 101 Prozent und damit über wertvollen Spielraum zur Unterrichtsgestaltung und individuellen Förderung. Wir sind auf dem Weg zu einer durchschnittlichen 105-prozentigen Lehrerzuweisung, die Selbstständigen Schulen erhalten bereits seit dem 1. Februar dieses Jahres eine Zuweisung von 101,5 Prozent.

Hinzu kommt die sukzessive Verkleinerung der Klassen seit Beginn dieser Legislaturperiode. Mit dem neuen Schuljahr ist in der Grundschule in allen Jahrgängen die sogenannte "Sternchenregelung" abgeschafft worden. Die Klassenhöchstgrenze liegt somit bei 25 Schülerinnen und Schülern. In den weiterführenden Schulen gilt die "Sternchenregelung" nur noch in den Jahrgängen 9 und 10, dies wird aber in den nächsten beiden Schuljahren ebenfalls abgeschafft sein. Bis zu diesem Schuljahr haben wir in die Klassenverkleinerung rund 880 Stellen investiert, mit dem gerade begonnenen Schuljahr werden es 1.170 Stellen sein. Auch dadurch haben wir die pädagogischen Rahmenbedingungen für einen qualitätsvollen Unterricht weiter verbessert.

Hessens Schulen geht es gut, weil Hessens Schulen selbstständiger werden. Die zweite Säule schwarz-gelber Bildungspolitik liegt in der Stärkung der Selbstständigkeit. Damit Schulen der beschriebenen Vielfalt Rechnung tragen können, müssen sie flexibel sein. Sie benötigen zunehmend mehr Handlungsfreiheiten, um auf die unterschiedlichen Bedürfnisse reagieren zu können.

Die Bewirtschaftung eines eigenen Budgets ist elementarer Bestandteil von Selbstständigkeit, denn sie gibt den Schulen Freiraum für eine stärkere Profilbildung, sei es durch Zusatzangebote, durch die Verwendung spezieller Lernmittel oder durch Fortbildungen.

Unser Angebot der Bewirtschaftung eines Kleinen Schulbudgets ist auf große Resonanz gestoßen. Mittlerweile nehmen rund 62 Prozent aller Schulen in Hessen daran teil. Insgesamt stehen ihnen dafür in diesem Jahr samt Rücklagen 50 Millionen Euro zur Verfügung. Der Umgang mit dem Kleinen Schulbudget verläuft dabei ausgesprochen erfolgreich. Im Haushaltsjahr 2011 hat keine der teilnehmenden Schulen ihr Gesamtbudget inklusive der zur Verfügung stehenden Rücklagen überschritten. Hier zeigt sich, dass die Schulen die neu gewonnenen Freiheiten sehr verantwortungsvoll wahrnehmen.

Hessens Schulen geht es gut, denn sie erhalten mit der Möglichkeit, "Selbstständige Schule" zu werden, noch mehr Freiheiten, Qualitätsverbesserungen in der schulischen Bildung herbeizuführen. Dies ist vor allem dem jahrelangen Engagement von Dorothea Henzler zu verdanken, der insbesondere die Selbstständigkeit von Schulen seit jeher ein Herzensanliegen war und ist. Das in ihrer Amtszeit verabschiedete "Schulfreiheitsgesetz" wird immer mit ihr verbunden sein.

Insgesamt haben 23 allgemeinbildende Schulen aller Schulformen und 35 berufliche Schulen die Herausforderung angenommen, die erweiterten Handlungsspielräume einer selbstständigen Schule zu nutzen. Die Schulen verwenden die Mittel aus dem Großen Schulbudget, aber auch die erweiterten Entscheidungsbefugnisse der Schulleiterin oder des Schulleiters in der Personalgewinnung und -entwicklung zur Verbesserung der individuellen Förderung. Dazu gehören beispielsweise die Reduzierung der Nicht-Versetzungsquote oder die Verbesserung der Durchschnittsnoten der Abiturienten und Abiturientinnen. Auch werden die Entwicklung schulspezifischer Fachcurricula, Schulcurricula, der Auf- und Ausbau eines Feedback-Systems oder die Verbesserung des schulischen Rhythmisierungskonzepts angestrebt. Hierfür erhalten die Selbstständigen Schulen eine über die Grundunterrichtsversorgung hinausgehende Stellenzuweisung von 1,5 Prozent und können über freie Personalmittel eigenverantwortlich verfügen. Die Möglichkeit zur Umwandlung in eine Selbstständige Schule wird für weitere interessierte Schulen zum 1. Januar 2013 eröffnet. Rückmeldungen lassen auf rund 40 – 50 zu erwartende Anträge schließen.

Drei Selbstständige Berufliche Schulen befinden sich darüber hinaus auf dem Weg in die rechtliche Selbstständigkeit, in der ihnen durch ein geplantes gemeinsames Budget von Schulträger- und Landesmitteln noch größere Handlungsflexibilität ermöglicht werden soll.

Hessens Schulen geht es gut, weil wir die Bildungsverwaltung jetzt von der Schule aus denken und gestalten. Die geplante Neuausrichtung der hessischen Bildungsverwaltung hängt ganz wesentlich mit der Selbstständigen Schule zusammen. Selbstständiger werdende Schulen benötigen ein anderes Unterstützungs- und Servicesystem. Die Reform der Bildungsverwaltung ist daher ein Gewinn für alle hessischen Schulen, denn sie dient maßgeblich der Verbesserung von Lehr- und Lernbedingungen an den Schulen vor Ort. Die Arbeitsweise der Schulen hat sich in den vergangenen Jahren stark verändert, dem muss sich die Bildungsverwaltung anpassen. Das Ministerium als ´Eingriffsverwaltung von oben` ist nicht mehr zeitgemäß. Natürlich kann die Bildungsverwaltung nicht gänzlich neu aufgestellt werden. Es gibt Bewährtes und Erhaltenswertes. Dazu gehört z. B. die Nähe der 15 Staatlichen Schulämter zu den Schulen. Aber es gibt auch Veränderungsbedarf. Doppelungen, Parallelstrukturen und unnötige Prozessschleifen hat bereits der Landesrechnungshof vermerkt. Schulen stellen unabgestimmte und nicht immer zielgerichtet an ihrem Bedarf orientierte Unterstützungsangebote der verschiedenen Institutionen der Bildungsverwaltung fest. Für die Schulen ergibt sich zudem ein hoher Abstimmungsaufwand durch die Anbindung an die verschiedenen Organisationen. Viel von dem Wissen, über das die kompetenten, zuverlässigen und verantwortungsbewussten Beschäftigten in der Bildungsverwaltung verfügen, bleibt aufgrund der überkommenen Organisationsstruktur eines Nebeneinanders von drei institutionell getrennten nachgeordneten Bereichen ungenutzt. Der Nutzen eines Landesschulamtes ließe sich allein damit beschreiben, die genannten Probleme zu beseitigen. Aber wir stellen auch die Frage, welche Aufgaben in der Bildungsverwaltung wahrgenommen werden müssen, damit selbstständiger werdende Schulen in der Lage sind, die bildungspolitischen Vorgaben umzusetzen. Wenn das Landesschulamt von der Schule her gedacht wird, dann werden künftige Strukturen und Prozesse nicht aus der Sichtweise der Einzelorganisation gestaltet, sondern mit Blick auf die individuelle schulische Bedarfslage.

Im Fokus der Veränderungen – egal, ob es dabei um die Vereinfachung von Arbeitsabläufen oder die funktionale Bündeldung von Aufgaben geht – steht die Verbesserung der Wirksamkeit des Verwaltungshandelns. Es geht dabei nicht vorrangig um Zentralisierung. Der größte Teil der Bildungsverwaltung, mehr als 90 Prozent der über 1.000 Beschäftigten, wird an Standorten in der Region verbleiben. Das Landesschulamt setzt zukünftig die Vorgaben der Gesetzgebung und des Hessischen Kultusministeriums in einheitliche

Handlungsrahmen um. Somit werden einheitliche Entscheidungs- und Handlungsmaßstäbe landesweit garantiert. Hierauf haben Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrerinnen sowie Lehrer einen Anspruch.

Nicht nur Schülerinnen und Schüler und familiäre Bedürfnisse sind vielfältig, auch die Städte und Regionen in Hessen entwickeln sich sehr unterschiedlich. Natürlich wirft die demografische Entwicklung Fragen der Standortsicherung auf, wenn auch regional höchst unterschiedlich. Frankfurt wird im Jahr 2020 knapp 60.000 Schülerinnen und Schüler zählen. Auf die gleiche Zahl kommt man zu diesem Zeitpunkt in Nordhessen, wenn man die Schülerzahlen der Landkreise Werra-Meißner, Schwalm-Eder, Hersfeld-Rotenburg, Waldeck-Frankenberg und des Landkreises Kassel addiert. In der Fläche liegt die Herausforderung also in der Erhaltung eines wohnortnahen Bildungsangebots, oftmals geht es auch um Identifikation mit einer Schule als Ort des sozialen Austauschs. Andererseits geht es um einen vertretbaren Aufwand im Hinblick auf die personelle Ausstattung solch kleiner Systeme, und es gilt auch hier, dass guter Unterricht auf zumutbare, pädagogisch sinnvolle Rahmenbedingungen angewiesen ist. Schulen brauchen eine Größe, die eine Differenzierung des Unterrichts ermöglicht und eine sinnvolle Unterrichts- und Erziehungsarbeit erlaubt. Die hessische Landesregierung setzt daher, wo möglich, auf die Verbundschule als eine organisatorisch-strukturelle Zusammenlegung benachbarter Schulen "unter einem Dach" unter Beibehaltung der Standorte. Die Verbundschule gewährleistet Unterricht und Betreuung vor Ort, stärkt die Möglichkeiten für Vertretungsunterricht, ermöglicht mehr Teamarbeit durch ein größeres Kollegium und erweitert die Schulangebote.

Die demografische Entwicklung ist kein plötzlich auftretendes Phänomen. Das ändert aber nichts daran, dass Eingriffe in die regionale Schullandschaft immer auch schmerzhaft sein können. Wir werden daher mit allen Schulträgern im Land den Dialog suchen, um in intensiven Gesprächen zumutbare Lösungsstrategien zu entwickeln.

Die Bildungspolitik dieser Landesregierung ist gut für Hessens Schülerinnen und Schüler, denn sie ermöglicht Aufstiegschancen und gesellschaftliche Teilhabe. Unser Schulsystem ist nicht nur vielfältig, sondern auch sozial gerecht und durchlässig. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der damit verbundenen Herausforderung der Fachkräftesicherung kommt der Ausschöpfung aller Potentiale große Bedeutung zu.

Kinder aus unteren sozialen Schichten haben in Hessen überdurchschnittlich gute Chancen, ein Gymnasium zu besuchen. Darüber hinaus ist die Quote der Schulabgänger ohne Abschluss nachhaltig rückläufig.

Rund 40 Prozent der Absolventen mit Hochschul- und Fachhochschulreife erwerben ihre Abschlüsse an den beruflichen Schulen. Das zeigt neben einer Verschiebung der traditionellen Bindung von Schulabschlüssen an bestimmte Schularten auch die enorme Wirkkraft des beruflichen Schulsystems, das in Debatten um Erhöhung von Abiturientenquoten oder einseitiger schulischer Qualifizierung häufig außen vor gelassen wird. Die Frage der sozialen Gerechtigkeit von Bildungssystemen insbesondere nach dem Schulabschluss kommt in vielen Diskussionen zu kurz. Berufliche Schulen sind Teil unseres international beispielgebenden Berufsausbildungssystems und deshalb mit verantwortlich für die niedrigste Jugendarbeitslosigkeitsquote in der EU. Die Chancen auf dem Arbeitsmarkt für Jugendliche verbessern sich spürbar, wenn dual ausgebildet wird. Wer sich im Zuge der Staatsschuldenkrise die Bilder protestierender junger Menschen in Griechenland, Spanien oder anderswo vor Augen führt, wird spätestens dann von Vereinheitlichungstendenzen im Schulwesen mit dem Abitur als vornehmliches Ziel abrücken müssen. Im Gegenteil: Auch in diesem Jahr sind wieder Tausende Lehrstellen in Hessen unbesetzt, der Fachkräftemangel ist allenthalben spürbar. Es gilt also, die Konzentration auf die Ausschöpfung aller Potentiale zu richten. Angefangen von der Berufsorientierung in der allgemein bildenden Schule – das Konzept der Mittelstufenschule richtet sich im Besonderen danach aus – über die Ausbildungsbegleitung bis hin zur Weiterbildung. Ein besonderes Augenmerk legt die Landesregierung dabei auf die ESF-geförderten Projekte, die vor dem Hintergrund der 2013 endenden Förderperiode derzeit neu definiert werden. Konzeptionelle Ansätze können jedoch erst konkretisiert werden, wenn erste Informationen über die künftigen ESF-Kriterien bekannt sind. Grundsätzlich wird es dabei bleiben, förderbedürftige Schülerinnen und Schüler im Fokus zu behalten. Das Ziel, die Schulabbrecherquote weiter zu reduzieren und möglichst alle Schülerinnen und Schüler zu einem Hauptschulabschluss zu führen, wird weiterhin durch entsprechende Maßnahmen unterstützt.

Im Hinblick auf die Ausschöpfung aller Potentiale gilt unser Augenmerk auch einer Reform der Übergangssysteme. Hier muss es gelingen, künftig einen direkteren Einstieg in die duale Ausbildung bzw. in den Beruf zu ermöglichen, um Aufstiegschancen weiter zu verbessern.

Hessens Schulen geht es gut, denn die Bildungspolitik der schwarz-gelben Landesregierung bekennt sich zu Vielfalt und Freiheit im Schulwesen. Sie richtet sich an den individuellen und vielfältigen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler aus und gewährt den Schulen die notwendigen Freiheiten, um diesen Anspruch erfüllen zu können. Verlässliche Rahmenbedingungen bilden hierfür das Fundament. In den nächsten Monaten zähle ich auf einen intensiven Austausch mit Kindern und Jugendlichen, Eltern, Lehrerinnen und Lehrern, Elternvertretungen, Gewerkschaften und Verbänden sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, deren Praxiserfahrung und Expertise die Grundlagen für eine gemeinsame erfolgreiche Schulpolitik bilden.

Am Ende wird ein Gesamtbild stehen, in das sich jede bildungspolitische Maßnahme dieser Landesregierung einfügt. Klar ist aber auch: Wir machen Schulpolitik für die Kinder und Jugendlichen, nicht für Politiker, nicht für Gewerkschaften oder Verbände, sondern für die Schülerinnen und Schüler, um ihnen durch qualitätsvollen Unterricht und individuelle Förderung Zukunftschancen zu eröffnen.


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