Reine Personalbudgetierung gefährdet kleine Hauptschulen

"Die Schulen erhalten passgenaue Lehrerzuweisungen unter Berücksichtigung ihrer Schüler- und Klassenzahl. Damit ist der Pflichtunterricht gesichert. Darüber hinaus gibt es aber zusätzliche Ressourcen, mit denen ergänzende Angebote möglich sind, wie zum Beispiel im Bereich der Arbeitsgemeinschaften und der individuellen Förderung ", erklärte Kultusminister Helmut Rau zum Vorschlag der FDP, den Schulen eine Personalbudgetierung zu ermöglichen.

31.01.2007 Baden-Württemberg Pressemeldung Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg

Eine Optimierung des Einsatzes von Lehrerressourcen wie sie die FDP fordert, ist gerade mit dem Instrument der Budgetierung nicht möglich. Vor allem die vielen kleinen Hauptschulen würden bei diesem System der Zuweisung von Lehrerressourcen deutlich schlechter gestellt. "Unser derzeitiges Zuweisungsverfahren ermöglicht kleinen Einheiten differenzierte Schulangebote. Würde man dem Vorschlag der FDP folgen und nach Schülerzahlen Lehrerressourcen zuweisen, wären kleinere Schulen deutlich schlechter gestellt als bisher. Sie müssten den Pflichtunterricht mit weniger Lehrern stemmen", erklärte Rau. Auch auf die individuellen Förderbedürfnisse der Schüler, wie Sonderzuweisungen für Sprachfördermaßnahmen und Lese-Rechtschreib-Schwäche, könnte mit diesem pauschalierten System nicht im selben Umfang eingegangen werden. "Wer solche Vorschläge macht, muss auch darlegen, welche Schüler-Lehrer-Relation zugrunde gelegt werden soll.

Im Hinblick auf die pädagogische Weiterentwicklung der Hauptschulen und die Standortentwicklung praktiziert die Kultusverwaltung bereits flexible Lösungen und ist für sachdienliche und pädagogisch begründete Weiterentwicklungen offen. Nach dem Schulgesetz haben alle Schulträger für Grund- und Hauptschulen Schulbezirke einzurichten. "Anträge von Schulträgern auf Schulversuche, mit denen Schulbezirke aufgelöst werden sollen, wurden zügig bearbeitet und ausnahmslos genehmigt. Aber die Initiative muss vom Schulträger ausgehen", erklärte Kultusminister Rau.

Schon bisher werden Kooperationen in Schulverbünden (mehrere Schularten unter gemeinsamer Schulleitung) und Schulzentren praktiziert. Das Kultusministerium ist darüber hinaus für weitere Formen der Kooperationen aufgeschlossen. Mit den Kommunalen Landesverbänden wurde im Sommer letzten Jahres einen Arbeitskreis gegründet, um gemeinsam zu beraten, mit welchen schulorganisatorischen Maßnahmen dem prognostizierten Rückgang der Schülerzahlen begegnet werden kann. Die Vorschläge werden dem Schulträger Handlungsmöglichkeiten aufzeigen, die er je nach örtlichen Gegebenheiten umsetzen kann. Rau begrüßt es, wenn in Zukunft die Kooperation zwischen Haupt- und Realschulen weiter ausgebaut werden. Beide Schularten bieten ein profiliertes Bildungskonzept und ausdifferenzierte Angebote, die qualitativ nicht aufgeweicht oder untergraben werden sollen. Jedoch sollen engere Kooperationen beider Schularten in Zukunft erleichtert werden.


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