Reisekostenvergütung ist neu zu regeln!
Die seit vielen Jahren vom nordrhein-westfälischen Philologen-Verband als unwürdige Zumutungspraxis kritisierte Reisekostenverzichtserklärung bei Studien- und Wanderfahrten ist nunmehr auch durch ein Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgerichts NRW für rechtswidrig erklärt worden. Obgleich es zu den pädagogischen Dienstpflichten der Lehrerinnen und Lehrer gehört, Klassenfahrten durchzuführen, wurde ihnen wegen der unzureichend zur Verfügung gestellten Reisekostenmittel eine schriftliche Erklärung zum Verzicht auf Reisekostenvergütung abverlangt. Diese Vorgehensweise führte seit langer Zeit in den Kollegien zu großem Unmut und Ärger. Die viel zu niedrig angesetzten Reisekostenmittel provozierten in den Schulen beschämende Verteilungsmodalitäten.
15.11.2012 Pressemeldung Philologenverband NRW (PhV NRW)Immer wieder forderte der Philologen-Verband dazu auf, endlich in ausreichendem Maße Mittel für die Durchführung der Klassenfahrten zur Verfügung zu stellen.
"Es ist gut, dass mit der Entscheidung vom 14. November 2012 das Oberverwaltungsgericht diese unanständige Verwaltungspraxis als rechtswidrig herausgestellt hat. Es ist allerdings sehr bedenklich, dass dies erst über ein Gerichtsurteil erstritten werden musste, obgleich seit vielen Jahren die Beschwerden der Kolleginnen und Kollegen vorlagen und ständige Interventionen der Lehrerorganisationen auf einen ausreichenden Haushaltsmittelansatz für die Reisevergütung abzielten", so Peter Silbernagel, Vorsitzender des nordrhein-westfälischen Philologen-Verbandes.
In der mündlichen Urteilsbegründung führte das Gericht aus: "Dass beamtete Lehrer grundsätzlich für die Teilnahme an Klassenfahrten eine Reisekostenvergütung beanspruchen könnten, sei unstrittig. Das beklagte Land berufe sich auf die vom Lehrer abgegebene Verzichtserklärung. Das stelle eine unzulässige Rechtsausübung dar. Das Land verstoße in grober Weise gegen seine Fürsorgepflicht, wenn es die Durchführung von Klassenfahrten, die nach den einschlägigen `Wanderrichtlinien` Bestandteil der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schulen seien, systematisch von einem Verzicht der Lehrer auf Reisekostenvergütung abhängig mache".
Bereits vor wenigen Wochen hatte das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass angestellte Lehrkräfte Anspruch auf die volle Reisekostenerstattung bei Klassenfahrten besitzen. Nun ist das Schulministerium in der Pflicht, möglichst zügig und sachangemessen eine Neuregelung vorzunehmen.
Der nordrhein-westfälische Philologen-Verband bietet allen Lehrerinnen und Lehrern eine Hotline zur Information über die Gerichtsurteile an. Neben den normalen Terminen der Rechtsberatung besteht die Möglichkeit am Mittwoch, den 21. November sowie am Donnerstag, den 22. November, jeweils von 10.00 – 16.00 Uhr die Rechtsberatung des nordrhein-westfälischen Philologen-Verbandes in Anspruch zu nehmen: Tel. 0211-17744-0.
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