Saarland setzt Standards im Schuldienst und fördert Lehrkräftegesundheit
Die saarländische Landesregierung hat die Regeln zur Anzahl der Unterrichtsstunden für verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer an öffentlichen Schulen angepasst. Die neue Verordnung gilt seit dem 1. August 2025 und sorgt dafür, dass Gesundheit, Chancengleichheit und Inklusion im Schulalltag mehr im Fokus stehen.
22.08.2025 Saarland Pressemeldung Ministerium für Bildung und Kultur SaarlandBildungsministerin Christine Streichert-Clivot: „Starke Schülerinnen und Schüler brauchen starke Lehrkräfte. Als Dienstherr haben wir eine Fürsorgepflicht gegenüber unseren Lehrkräften. Deshalb haben wir den Stellenabbau bei den Lehrkräften gestoppt und die Trendwende eingeleitet: Seit 2022 wurden über 1.200 Lehrkräfte an unseren Schulen eingestellt, um den Bedürfnissen der Schulen gerecht zu werden. Der Lehrerberuf weist besondere Anforderungen und Arbeitszeitstrukturen auf, die sich von anderen Berufsgruppen unterscheiden. Mit der Anpassung der Pflichtstundenverordnung schaffen wir klare und faire Rahmenbedingungen, stärken Schulleitungen und ihre Vertretungen an Grund- und Förderschulen durch zusätzliche Anrechnungsstunden und ermöglichen Lehrkräften mit einer Behinderung eine weitere Ermäßigung der Unterrichtsstunden. Damit fördern wir die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit unserer Lehrkräfte und sichern die Qualität unseres Bildungssystems.“
Zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen wurden bereits an den Gemeinschaftsschulen die Funktionsstellenstruktur eingeführt und die Leitungsstunden für Schulleitungen und ihre Vertretungen im Bereich der Grundschulen erhöht.
Die Verordnung beinhaltet folgende wichtige Änderungen:
- Einführung des klaren Schuljahresendes zum 31. Juli: Das Schuljahr endet künftig immer mit Ablauf des 31. Juli. Diese klare Regelung schafft Verlässlichkeit und Planungssicherheit für Schulen, Lehrkräfte und Schulträger.
- Erhöhung der Leitungsstunden für Schulleitungen und ihre Vertretungen im Grund- und Förderschulbereich: Schulleitungen und ihre Vertretungen erhalten mehr Zeit für ihre Leitungsaufgaben, um die Organisation und pädagogische Führung ihrer Schulen noch besser wahrnehmen zu können.
- Gewährung einer zusätzlichen Unterrichtsstundenermäßigung für Lehrkräfte mit Behinderung: Lehrkräfte, die einen Grad der Behinderung von mindestens 70 aufweisen, können auf Antrag eine weitere Ermäßigung von zwei Pflichtstunden erhalten, um ihre Gesundheit und Arbeitsfähigkeit nachhaltig zu unterstützen.
Diese Maßnahmen unterstreichen das Ziel, Chancengleichheit und Inklusion im Schuldienst konsequent umzusetzen und Lehrkräften mit besonderen gesundheitlichen Herausforderungen ein dauerhaft gutes berufliches Umfeld zu bieten. Mit den Regelungen schafft das Saarland faire und nachhaltige Rahmenbedingungen, die Lehrkräfte stärken und somit auch die Lernbedingungen für Schülerinnen und Schüler verbessern. So werden wir den gestiegenen Anforderungen an unseren Schulen gerecht.
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