Unterrichtshilfen

Sachsen-Anhalt stärkt Sekundar- und Gemeinschaftsschulen

Das Land Sachsen-Anhalt setzt den Ausbau pädagogischer Unterstützung an den Schulen fort: Ausgeschrieben werden 63 Stellen an Sekundar- und Gemeinschaftsschulen im Land. Die Einstellungen sind voraussichtlich zum 1. Februar 2027 vorgesehen und können in Voll- oder Teilzeit erfolgen.

05.10.2026 Sachsen-Anhalt Pressemeldung Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt
  • © Adobe Stock Das Aufgabenfeld der pädagogischen Unterrichtshilfen umfasst insbesondere die Mitwirkung bei der Planung, Durchführung und Auswertung von Unterricht und pädagogischen Maßnahmen.

Bildungsminister Jan Riedel erklärt: „Mit den pädagogischen Unterrichtshilfen stärken wir gezielt die Schulen in Sachsen-Anhalt. Sie unterstützen den Unterricht, bringen ihre pädagogische Erfahrung ein und erweitern die Möglichkeiten der Schulen, Schülerinnen und Schüler individuell zu fördern. Gerade an Sekundar- und Gemeinschaftsschulen leisten sie einen wichtigen Beitrag dazu, multiprofessionelle Teams weiter auszubauen und den Schulalltag verlässlich zu gestalten. Mit der neuen Ausschreibung schaffen wir weitere Perspektiven für qualifizierte Fachkräfte, die Verantwortung übernehmen und Schule aktiv mitgestalten wollen.“

Vielfältige Aufgaben im Unterricht und im Schulalltag

Das Aufgabenfeld der pädagogischen Unterrichtshilfen umfasst insbesondere die Mitwirkung bei der Planung, Durchführung und Auswertung von Unterricht und pädagogischen Maßnahmen. Sie arbeiten mit Lerngruppen sowie einzelnen Schülerinnen und Schülern, übernehmen unterrichtliche Tätigkeiten auch in Vertretungsfällen und wirken an schulischen Veranstaltungen, Projekten, Beurteilungen und Zeugnissen mit.

Darüber hinaus unterstützen pädagogische Unterrichtshilfen Schulen bei unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Angeboten, bei digitalen Lernangeboten sowie bei Aufsichtsverpflichtungen, Konferenzen, Beratungen und Fortbildungen.

An Schulen mit Praxislerntagen übernehmen sie unter anderem organisatorische und konzeptionelle Aufgaben, koordinieren Termine, begleiten Schülerinnen und Schüler an Praxislernorten und unterstützen die Nachbereitung in Klassen und Lerngruppen.

An Ganztagsschulen wirken sie bei der Organisation, Koordinierung und Verzahnung der Ganztagsangebote mit dem Schulkonzept sowie weiteren schulischen Programmen mit.

Zu den ergänzenden pädagogischen Aufgaben zählen unter anderem die Betreuung von Schülerinnen und Schülern in nicht unterrichtlich gebundenen Phasen des Schultages, die Gestaltung erzieherisch wirksamer Rituale, die Begleitung bei Unterrichtsgängen und Klassenfahrten sowie die Unterstützung der Zusammenarbeit mit Eltern, anderen Schulen und Institutionen.

Qualifizierung begleitet den Einsatz

Die Tätigkeit wird durch eine verpflichtende Qualifizierung begleitet. Diese erfolgt in zwei Phasen: Die erste Phase bis zur Entfristung umfasst ein Basismodul als zweiwöchiges Präsenzangebot am Landesinstitut für Schulqualität und Lehrkräftebildung in Halle oder Magdeburg sowie ein Aufbaumodul und weitere vertiefende Themenmodule im ersten Jahr. Nach einer Entfristung schließt sich eine zweite Qualifizierungsphase über zwei Jahre an.

Bewerbungen bis 18. Oktober 2026 möglich

Bewerben können sich vorrangig unter anderem Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Diplomerzieherinnen und Diplomerzieher oder Personen mit entsprechenden Qualifikationen. Ebenfalls angesprochen sind staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher, Freundschaftspionierleiterinnen und Freundschaftspionierleiter, Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger, Hortnerinnen und Hortner sowie Personen mit anderen pädagogischen Qualifikationen mindestens auf DQR-Niveau 6.

Vorausgesetzt werden mindestens ein Realschulabschluss, deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens sowie – für vorrangige Bewerbungen – eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in der pädagogischen Arbeit mit Kindern.

Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an externe Bewerberinnen und Bewerber, die noch nicht unbefristet im Schuldienst des Landes Sachsen-Anhalt als Lehrkräfte oder pädagogische Mitarbeitende beschäftigt sind.


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