Schulbehörde ändert Abmeldverfahren für Schulpflichtige bei Wegzug

Als Konsequenz aus dem Mordfall der deutsch-afghanischen Schülerin Morsal O. (16) im Mai dieses Jahres hat die Hamburger Behörde für Schule und Berufsbildung am Mittwoch das Abmeldeverfahren für Schulpflichtige geändert. In einer Dienstanweisung an alle Schulen bezieht sich das geänderte Verfahren auf alle Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs, die nach der Abmeldung keine Schule im Geltungsbereich des Hamburgischen Schulgesetzes besuchen sollen.

18.06.2008 Hamburg Pressemeldung Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB)

Danach müssen unter anderem beide Sorgeberechtigten eine schriftliche Abmeldung unterschreiben. Besteht der Verdacht auf Gefährdung, Zwangsheirat oder häusliche Gewalt, wird der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) eingeschaltet. Wird das Kind bereits vom ASD betreut, wird das Jugendamt informiert. Zwei Monate nach der Abmeldung überprüft die Schule, ob tatsächlich eine Abmeldung beim Einwohnermeldeamt erfolgte. Die umfassende Dienstanweisung soll sicherstellen, dass die Abmeldung glaubhaft ist und eine mögliche Gefährdung des Kindes erkannt wird.


Schlagworte

Keine Kommentare vorhanden

Sie sind derzeit nicht angemeldet. Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich vorab bei uns registrieren. Alternativ können Sie sich über Ihren Facebook-Account anmelden.
Anmelden