Schulbuchausschreibungen: Kein Preiswettbewerb durch die Hintertür
Das Landgericht München hat am Dienstag in einem Beschluss die Rahmenbedingungen für Schulbuchausschreibungen weiter geklärt. Das Gericht hat dem Landkreis München auf Antrag des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels untersagt, einen Auftrag zur Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern an eine Buchhandlung zu vergeben, zu deren Angebot es gehörte, mit den bestellten Büchern eine neue Schülerbücherei vergütungsfrei einzusortieren.
24.07.2014 Pressemeldung Börsenverein des Deutschen BuchhandelsNach der Entscheidung des Landgerichts verstößt diese Praxis gegen die Buchpreisbindung. In der Einsortierung und Schaffung einer Ordnung für eine Schülerbücherei liege eine wesentliche, zeitaufwändige Leistung, die nicht als handelsübliche kostenlose Serviceleistung im Sinne des Buchpreisbindungsgesetzes einzustufen sei. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels begrüßt den Beschluss: "Mit seinem Beschluss hat das Landgericht dem Preiswettbewerb durch die Hintertür bei Schulbuchausschreibungen einen Riegel vorgeschoben", sagt Christian Sprang, Justiziar des Börsenvereins. "Zeitraubende Zusatzleistungen wie die sinnvolle Einsortierung von Büchern in die Regale einer Schülerbücherei können vom Buchhandel nur mithilfe von qualifiziertem, tariflich bezahltem Personal erbracht werden. Sie sind im gebundenen Buchpreis nicht enthalten und können von öffentlichen Auftraggebern nicht kostenlos verlangt werden." Der Verband bedaure es allerdings, dass im Sinne der betroffenen Mitglieder keine außergerichtliche Klärung herbeigeführt werden konnte. Die Ausschreibungsunterlagen seien vom Landkreis München missverständlich gestaltet gewesen, und in der Verwaltung habe das notwendige Verständnis für buchpreisbindungsrechtliche Anforderungen gefehlt.
Der Börsenverein bietet ausführliche Handreichungen zur korrekten Ausschreibung von und zur Teilnahme an Schulbuchaufträgen an, die ständig aktualisiert werden. Damit trägt der Verband dazu bei, dass Schulbuchausschreibungen trotz der teilweise komplizierten Anforderungen bundesweit in der Regel ohne rechtliche Auseinandersetzungen erfolgen können.
Link zum Beschluss des Landgerichts München: www.boersenverein.de/sixcms/media.php/1117/Beschluss_LG_Muenchen.pdf
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