Schulleiter müssen Beamte auf Lebenszeit sein

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) begrüßt das heute veröffentlichte Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vergabe von Führungsämtern im Beamtenverhältnis auf Zeit. Damit sei für NRW klarstellt, dass die Funktion des Schulleiters nicht auf Zeit vergeben werden kann, sondern auf Lebenszeit zu erfolgen habe. Die GEW fordert die unmittelbare Umsetzung des Beschlusses des obersten Gerichts und verlangt, dass alle bislang auf Zeit vergebenen Schulleitungspositionen in Lebenszeitverhältnisse überführt werden.

19.06.2008 Nordrhein-Westfalen Pressemeldung GEW Nordrhein-Westfalen

"Die Landesregierung hat erneut höchstrichterlich bestätigt bekommen, dass sie eine ganze Serie schlechter Gesetz produziert hat", erklärte heute GEW-Landesvorsitzender Andreas Meyer-Lauber in Essen. "Das Landesbeamtengesetz muss infolge des Urteils unmittelbar geändert werden."

Das Bundesverfassungsgericht hatte insbesondere die in NRW geübte Praxis extrem langer Probezeiten von zweimal fünf Jahren deutlich zurückgewiesen.


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