Schulleiterwahl auf Zeit verfassungswidrig

"Die Landesregierung muss jetzt zügig handeln und die Besetzung von Schulleiterstellen auf eine neue Grundlage stellen", so Udo Beckmann, Vorsitzender des VBE NRW zu der heute bekannt gewordenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. "Die im Schulgesetz festgeschriebene befristete Wahl von Schulleitern ist mit dieser Entscheidung außer Kraft gesetzt."

19.06.2008 Nordrhein-Westfalen Pressemeldung Verband Bildung und Erziehung, Landesverband NRW

Der VBE hatte bereits in den Diskussionen über den damaligen Schulgesetzentwurf wiederholt darauf hingewiesen, dass ein befristet von der Schulkonferenz gewählter Schulleiter in unerwünschte Abhängigkeiten geraten kann. Das hat nun das höchste deutsche Gericht bestätigt. Es hat damit die nordrhein-westfälische Regelung, Schulleiterinnen und Schulleiter auf Zeit zu wählen, für verfassungswidrig und damit nichtig erklärt.

"Der VBE ist über diese Entscheidung erfreut und fordert die Landesregierung auf, zügig Konsequenzen daraus zu ziehen", so Beckmann. "Etwa 350 unbesetzte Schulleiterstellen in NRW sind ohnehin schon ein Problem, das mit der Befristungsregelung nicht verschwunden wäre. Nun ist die rechtliche Situation geklärt und fordert eine politische Antwort. Der VBE fordert die Landesregierung auf, alle Schulleiterinnen und Schulleiter unverzüglich auf Lebenszeit zu ernennen."

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