Sicherheit für Absolventen der ersten Lehramtsprüfung
Die Kultusministerkonferenz hat für Absolventen von lehramtsbezogenen Studiengängen, die im Jahr 2020 ihre erste Lehramtsprüfung ablegen, beschlossen, dass sie hinsichtlich der bundesweiten Mobilität bei der Einstellung in die Vorbereitungsdienste der Länder keine Nachteile aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus haben sollen.
20.04.2020 Bundesweit Pressemeldung Sekretariat der KultusministerkonferenzDie Länder verpflichten sich weiter für den Fall, dass die Verschiebung von Prüfungsterminen beziehungsweise die Änderung von Prüfungsformaten im Jahr 2020 zu einer späteren Ausstellung der Zeugnisse führen sollten, die als Nachweis über die Zugangsberechtigung zum Vorbereitungsdienst dienen, die Einstellungsmöglichkeiten in den Vorbereitungsdienst unter Berücksichtigung der schulorganisatorischen Rahmenbedingungen zu flexibilisieren. Die Länder gewähren bei der Einstellung in den Vorbereitungsdienst angemessene Nachreichfristen für diejenigen Unterlagen, die für eine Zulassungs- oder Einstellungsentscheidung relevant sind.
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