Sportabitur wird nicht beanstandet

Am 9. Mai 2007 wurde von rund 120 Schülern an den drei Sportgymnasien des Freistaats die schriftliche Abiturprüfung im Leistungsfach Sport abgelegt. Danach wurden dem Thüringer Kultusministerium Hinweise bekannt, dass es dabei zu Unregelmäßigkeiten gekommen sein könnte. Diese Hinweise beruhten auf Aussagen von Beteiligten. Daraufhin wurde eine Kommission eingesetzt, die die schriftliche Prüfung auf Unregelmäßigkeiten untersucht hat.

06.06.2007 Thüringen Pressemeldung Thüringer Kultusministerium

Das Ergebnis liegt jetzt vor: Es gibt keine Anhaltspunkte, dass einzelne Schülern die konkreten Aufgabenstellungen gekannt haben. Auch ist nicht nachzuweisen, dass einzelne Themenkomplexe, die Gegenstand der Prüfungen gewesen sind, im Vorfeld bekannt waren. Im Übrigen ist festzustellen, dass die Prüfungsergebnisse der Schüler nicht wesentlich von denen der Vorjahre abweichen.

Da es nicht nachweisbar ist, dass es Betrugsversuche gegeben haben könnte, wird das Sportabitur nicht beanstandet. Die Ergebnisse der am 9. Mai geschriebenen Prüfung im Leistungsfach Sport sind somit gültig.

Die Schulen im Freistaat und das Thüringer Kultusministerium sind verpflichtet, alle Hinweise auf Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit Prüfungen mit der gebotenen Sorgfalt zu prüfen.


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