Staatsminister Jürgen Banzer: Privatschulen sind wichtige Ergänzung und gehören zur Schulvielfalt dazu

"Für die Landesregierung sind Privatschulen* fester Bestandteil eines Bildungsangebots, das durch Vielfalt und freie Schulwahl charakterisiert ist. Wir haben eine lange und gute Tradition der Zusammenarbeit mit den Privatschulen, die eine wichtige Ergänzung des Angebots der öffentlichen Schulen bieten", erläuterte Staatsminister Jürgen Banzer im Rahmen der heutigen Plenardebatte im Hessischen Landtag.

26.09.2008 Hessen Pressemeldung Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen

Die rund 230 Privatschulen in Hessen - ganz gleich, ob es sich um staatlich geförderte Ersatzschulen oder um Ergänzungsschulen handele - hätten dem öffentlichen Schulwesen so manchen Impuls zur Weiterentwicklung gegeben. So hätten die Privatschulen die Entwicklung maßgeblich beeinflusst, die weg von der typisch deutschen Halbtagsschule führte und hin zu einer Schule die einen Lebens- und Lernort für ihre Schüler im ganz umfassenden Sinne anbiete. Interessant sei auch die Veränderung des Schulangebots der Privatschulen. Seien ursprünglich Schulen in kirchlicher Trägerschaft und Internate typische Privatschulen gewesen, so seien heute alle Schulformen und vielfältige pädagogische Prägungen vertreten. "Heute ist es ganz selbstverständlich, dass es die private Realschule, die private Grundschule mit einer besonderen Prägung, die private Berufsfachschule oder aber die private Förderschule gibt. Die Privatschulen erfreuen sich großer Attraktivität, was auch für diese bedeutet, dass sie immer stärker ein Angebot unter vielen anderen darstellen", stellte Jürgen Banzer fest. Dies sei vor dem Hintergrund der Einführung zentraler Abschlussprüfungen von Bedeutung, denn hier werde bei allen Schulen der gleiche Maßstab angelegt. Bei den privaten Förderschulen sei es sogar so, dass diese stellenweise in Absprache mit den Schulträgern die Sicherstellung eines Förderschulangebots übernommen hätten.

Staatsminister Jürgen Banzer verwies abschließend darauf, dass die Landesregierung die Zuschüsse für Privatschulen von 118 Mio Euro (1998) nach der Regierungsübernahme 1999 um mehr als 50 % auf knapp 182 Mio (2007) Euro p.a. gesteigert habe. Bei der deutlichen Verbesserung der finanziellen Leistungen an Privatschulen sei die Einführung von Investitionskostenzuschüssen und die Aufstockung der sogenannten Regelbeihilfen enthalten. "Wir dokumentieren damit, dass wir beides brauchen: Privatschulen und öffentliche Schulen und beide müssen gut ausgestattet sein", stellte Jürgen Banzer fest.

Hintergrund:

*Privatschulen, auch Schulen in freier Trägerschaft genannt, werden in Ersatzschulen und Ergänzungsschulen unterschieden. Nach § 170 HSchG sind Schulen in freier Trägerschaft dann Ersatzschulen, wenn sie in ihren Lehr- und Erziehungszielen Bildungsgängen entsprechen, die nach dem Schulgesetz vorhanden oder grundsätzlich vorgesehen sind. Das Bundesverfassungsgericht definiert Ersatzschulen als Privatschulen, die "nach dem mit ihrer Errichtung verfolgten Gesamtzweck als Ersatz für eine im Lande vorhandene oder grundsätzlich vorgesehene öffentliche Schule dienen sollen" (BVerfGE 27, 195 ff.; 75, 40 ff.). Ergänzungsschulen sind Schulen in freier Trägerschaft, die ein Unterrichtsangebot haben, das es im öffentlichen Schulwesen nicht gibt.


Schlagworte

Keine Kommentare vorhanden

Sie sind derzeit nicht angemeldet. Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich vorab bei uns registrieren. Alternativ können Sie sich über Ihren Facebook-Account anmelden.
Anmelden