Stärkere Unterstützung für Schülerinnen und Schülern durch Förderschulen

Im vergangenen Schuljahr wurden in Hessen 27.133 Schülerinnen und Schüler an Förderschulen sowie 3.030 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im gemeinsamen Unterricht gefördert. Laut Statistik der Kultusministerkonferenz hatten in dieser Zeit 4,1 Prozent aller hessischen Schülerinnen und Schüler sonderpädagogischen Förderbedarf – der Bundesdurchschnitt lag über 4,8 Prozent.

09.06.2006 Hessen Pressemeldung Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen

"Hier zeigt sich der Erfolg eines betont präventiven und integrativen Ansatzes der Sonderpädagogik in Hessen", freut sich Kultusministerin Karin Wolff. Die Berufsorientierung will sie durch eine neue Verordnung über die sonderpädagogische Förderung stärken, die mit Veröffentlichung im Amtsblatt des Hessischen Kultusministeriums am 15. Juni 2006 in Kraft tritt.. Durch gezielte pädagogische Maßnahmen in enger Zusammenarbeit mit den Betrieben und praxisbezogenem Unterricht an Förderschulen wird zur Berufs- und Arbeitswelt hingeführt. "Wir wollen die Schülerinnen und Schüler beim Übergang in die Berufs- und Arbeitswelt noch besser unterstützen", bringt es Karin Wolff auf den Punkt.

An fünf Förderschul-Standorten würden im kommenden Schuljahr neue Schule- und Betriebs-Klassen (SchuB-Klassen) eingerichtet. Damit böten dann elf hessische Förderschulen mit zusätzlicher Lehrerversorgung SchuB-Klassen an. Schülerinnen und Schüler dieser SchuB-Klassen verbringen in der Regel zwei betreute Praxistage in Betrieben und drei Unterrichtstage in der jeweiligen Schule. Nach Angaben der Kultusministerin haben weitere Schulen großes Interesse, ihren Schülerinnen und Schülern mehr betriebliche Praxiserfahrung anzubieten und den Unterricht praxisorientierter zu gestalten. Dabei sind die Ziele ähnlich wie bei den Hauptschulen: Erlangen des Schulabschlusses und Übergang in eine Ausbildung. "Wir setzten uns massiv dafür ein, dass alle Schülerinnen und Schüler eine Chance erhalten, um später auf eigenen Füßen zu stehen", sagt Karin Wolff. SchuB-Klassen, kontinuierliche Praxistage sowie eine veränderte, an der Arbeitswelt orientierte Unterrichtspraxis sollen Schülerinnen und Schülern helfen, ihr Lern-, Leistungs- und Sozialverhalten zu entwickeln.

Das Erstellen individueller Förderpläne durch die Lehrkräfte ist nun für alle Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf verbindlich. Bereits bisher wurde in der Praxis die Lernentwicklung beschrieben und Fördermaßnahmen anhand individueller Förderpläne organisiert. "Die Richtlinien und Rahmenvorgaben müssen erfüllt werden, der Weg dorthin kann aber ganz unterschiedlich sein", betont die Kultusministerin, Mit den Eltern würden Förderziele besprochen und es werde regelmäßig geprüft, ob die Schüler die festgelegten Ziele auch erreichen. Vor der Überlegung, ob bei einzelnen Schülern sonderpädagogischer Förderbedarf besteht, seien alle Fördermöglichkeiten vorbeugend und begleitend auszuschöpfen. Präventive schulische Angebote müssten im Vorfeld eines entsprechenden Antrags genutzt werden. Dazu zähle etwa die Unterstützung der Schülerinnen und Schüler durch ein Beratungs- und Förderzentrum. Diese Unterstützung stärke die Haltekraft der besuchten allgemeinen Schule. Karin Wolff setzt darauf, dass zunehmend mehr Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Förderbedarf an allgemeinen Schule verbleiben. Die Arbeit der 107 hessischen Beratungs- und Förderzentren beuge Leistungsversagen vor und sei mit den spezifischen Hilfsangeboten von Frühförderung, Jugendhilfe, Gesundheitsamt sowie anderen sozialen Diensten eng verzahnt.

Ist ein Übergang zur Förderschule oder der Besuch des gemeinsamen Unterrichts erforderlich, beraten auch die besuchte Schule und die begutachtende Lehrkraft die Eltern umfassend. Unterstützt wird diese präventive Arbeit insbesondere bei verhaltensauffälligen Schülerinnen und Schülern in den kommenden drei Jahren durch 105 weitere Lehrerstellen. Diese Lehrkräfte übernehmen Aufgaben der Beratung, Förderplanung und spezielle Kurse für Kinder und Jugendliche in der Schule. Dezentrale Erziehungshilfe geht meist von Beratungs- und Förderzentren aus.

Die vielfach als abwertend und aussondernd empfundene frühere Bezeichnung "Sonderschule" wird auch in der Verordnung endgültig durch den Begriff "Förderschule" ersetzt. Dies diene der für die Persönlichkeitsentwicklung wichtigen Identifikation der Schülerinnen und Schüler mit ihrer persönlichen Förderschule, erläutert Karin Wolff. Im Mittelpunkt des Lernens an Hessens 245 Förderschulen stünden die individuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler an persönlicher Zuwendung und Unterstützung, nicht die Einrichtungen selbst. "Bereits mit der Wortwahl ´Förderschule´ verdeutlichen wir, dass es uns um eine auf das einzelne Kind bezogene Sichtweise geht", so die Hessische Kultusministerin. Die Umbenennung entspreche dem gewandelten Verständnis von sonderpädagogischer Förderung.

Förderschulen mit neuen SchuB-Klassen im Schuljahr 2006/07:

Agathofschule, Schule für Lernhilfe, Stadt Kassel
Anne-Frank-Schule, Schule für Lernhilfe, Gersfeld/ Rhön, Landkreis Fulda
Gabriel-Biel-Schule, Schule für Lernhilfe, Butzbach, Wetteraukreis
Georg-Kerschensteiner-Schule, Schule für Lernhilfe, Wettenberg, Landkreis Gießen
Hallgartenschule, Schule für Lernhilfe, Stadt Frankfurt am Main

Bisherige Förderschulen mit SchuB-Klassen in Hessen:

Albert-Schweitzer-Schule, Schule für Lernhilfe, Landeshauptstadt Wiesbaden
Don-Bosco-Schule, Schule für Lernhilfe, Seligenstadt, Landkreis Offenbach
Elsa-Brändström-Schule, Schule für Lernhilfe, Homberg (Efze), Schwalm-Eder-Kreis
Friedrich-Trost-Schule, Schule für Lernhilfe, Frankenberg, Landkreis Waldeck-Frankenberg
Odenberg-Schule, Schule für Lernhilfe, Gudensberg, Schwalm-Eder-Kreis
Schule am Geisberg, Schule für Erziehungshilfe, Landeshauptstadt Wiesbaden


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