Ganztag im Saarland wird weiter gestärkt
Das Saarland entwickelt den gebundenen und teilgebundenen Ganztag konsequent weiter. Mit einer Verordnung zur Änderung schulrechtlicher Bestimmungen sowie einer neuen Förderrichtlinie zur Stärkung der multiprofessionellen Arbeit setzt das Ministerium für Bildung und Kultur wichtige Impulse für Qualität, Chancengerechtigkeit und Verlässlichkeit.
27.02.2026 Saarland Pressemeldung Ministerium für Bildung und Kultur SaarlandDarüber wurden die Gebundenen und Teilgebundenen Ganztagsschulen des Saarlandes am 26.02.2026 informiert.
Bildungsministerin Chrstine Streichert-Clivot: „Für viele Kinder ist die Ganztagsschule heute ihr Lebensmittelpunkt. Sie ist der Ort, an dem sie lernen, Freundschaften schließen, Unterstützung erfahren und ihren Tag verbringen. Deshalb tragen wir hier eine besondere Verantwortung. Mit den aktuellen Änderungen sorgen wir dafür, dass Schulen mehr Gestaltungsspielraum bekommen, dass Projekte möglich werden, die Kinder wirklich erreichen und dass multiprofessionelle Teams weiter gestärkt werden. Ganztag darf kein starres System sein. Er soll Kindern Raum geben sich zu entfalten, Mut, ihre eigenen Talente zu entdecken und Unterstützung, ihren eigenen Weg zu gehen.“
Mit den beschlossenen Maßnahmen stärkt das Saarland seine Ganztagsschulen strukturell, pädagogisch und personell. Ziel bleibt es, hochwertige ganztägige Bildung zu gewährleisten, die individuelle Förderung ermöglicht und Familien verlässliche Strukturen bietet.
Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick
- Bereits im laufenden Schuljahr wurde die Projektpauschale für gebundene Ganztagsgrundschulen sowie gebundene Ganztagsförderschulen mit Primarbereich deutlich erhöht: Statt bislang 300 Euro können nun bis zu 1.000 Euro pro Klasse für Projekte mit außerschulischen Partnern eingesetzt werden. Damit wird nicht nur eine Gleichbehandlung mit freiwilligen Ganztagsschulen hergestellt, sondern auch die Durchführung langfristiger und qualitativ hochwertiger Projekte ermöglicht.
- Für Förderschulen wurden neue Regelungen geschaffen, die den besonderen Bedarfen der Schülerinnen und Schüler Rechnung tragen. Künftig werden standortbezogene Vereinbarungen zwischen Schulträger und Schulaufsicht getroffen, um Personalressourcen passgenau festzulegen und eine enge Einbindung der Jugendhilfe sicherzustellen.
- Mit der Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium (G9) wurde die Lehrerwochenstundenzuweisung im gebundenen Ganztag angepasst. Ziel ist es, auch unter den veränderten Stundentafeln eine verlässliche personelle Ausstattung des Ganztags sicherzustellen.
- Die regelmäßige Überprüfung und Weiterentwicklung des pädagogischen Konzepts wird künftig ausdrücklich als Qualitätskriterium in der Verordnung festgeschrieben. Damit wird eine vielerorts bereits gelebte Praxis landesweit verbindlich verankert.
- Ab dem 1. Februar 2026 gilt eine neue, flexiblere Regelung für die Schulbetriebszeiten. Statt einer festen Endzeit müssen gebundene Ganztagsschulen künftig an vier Tagen pro Woche eine ganztägige schulische Veranstaltung im Umfang von mindestens acht Zeitstunden anbieten. Die konkrete Lage der Unterrichts- und Betreuungszeiten können die Schulen vor Ort eigenverantwortlich gestalten. Zudem wird eine pädagogisch ausgestaltete offene Anfangs- oder Endzeit von bis zu 30 Minuten ermöglicht, sofern diese im pädagogischen Konzept verankert und genehmigt ist.
- Zum Schuljahr 2026/27 treten weitere Regelungen in Kraft, die der Umsetzung des bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter dienen. So wird unter anderem die Zahl möglicher Schließtage reduziert und die Abstimmung mit der öffentlichen Jugendhilfe ausdrücklich verankert. Ergänzende Betreuungsangebote – etwa Früh-, Anschluss- oder Ferienbetreuung – leisten einen wichtigen Beitrag zur verlässlichen Ausgestaltung ganztägiger Bildungs- und Betreuungsstrukturen.
- Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Stärkung der multiprofessionellen Teams. Ab dem Schuljahr 2026/27 stellt das Land zusätzliche Mittel für Schulsozialarbeit im weiterführenden Bereich zur Verfügung. Die Ressource wird abhängig von Schulgröße und Zügigkeit ausgebaut. Zudem werden zusätzliche Lehrerwochenstunden für die Kooperation Jugendhilfe–Schule bereitgestellt.
- Saarland: Verlässliche Betreuung bei stabilen Elternbeiträgen
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- Rechtsanspruch schützt vor Qualitätsdiskussion nicht
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