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Stellungnahme zum Kopftuchurteil
Das Bayerische Bildungs- und Wissenschaftsministerium nimmt zu der heute publizierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Tragen eines Kopftuchs durch Lehrkräfte im Unterricht an staatlichen Schulen Stellung:
13.03.2015 Pressemeldung Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus- Das Bundesverfassungsgericht hat aufgrund von Klagen zweier Lehrkräfte aus Nordrhein-Westfalen eine Entscheidung zum Tragen des Kopftuchs durch Lehrkräfte im Unterricht getroffen. Von den Richtern geprüft wurde dabei das Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen.
- Die Regelung im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen in Art. 59 Abs. 2 zum Tragen von äußeren Symbolen und Kleidungsstücken durch Lehrkräfte in der Schule wurde vom bayerischen Verfassungsgerichtshof im Jahr 2007 als verfassungskonform eingestuft.
- Es ist selbstverständlich, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts genau zu lesen.
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