GEW erwartet zügige Änderung des Schulgesetzes
Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts, ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen ist nicht mit der Verfassung vereinbar, erklärte heute GEW-Landesvorsitzende Dorothea Schäfer:
13.03.2015 Pressemeldung GEW Nordrhein-WestfalenWir erwarten eine zügige Änderung des Schulgesetzes, mit dem die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes umgesetzt wird. Der Konflikt darf dabei nicht in die Schulen verlagert werden. Die Schule ist kein religionsfreier Raum. Es darf aber auch keine Privilegierung christlicher oder abendländischer religiöser Symbole geben.
Die GEW hat allerdings durchaus die Sorge, dass der Druck auf muslimische Schülerinnen, die sich selber gegen ein Kopftuch entscheiden, durch Lehrerinnen, die aus religiösen Gründen ein Kopftuch tragen, erhöht wird.
- Bundesverfassungsgericht verbietet pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte öffentlicher Schulen
- Aktuelles Kopftuchurteil problematisch
- BLLV regt an, das Kopftuchverbot zu überdenken
- NRW wird Entscheidung unmittelbar umsetzen
- Kein pauschales Kopftuchverbot an Schulen
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