"Streikverbot für Lehrer garantiert Bildungsrecht für Schüler"
Der Deutsche Lehrerverband begrüßt die heute verkündete Entscheidung des Bundesverwaltungs-gerichts in Leipzig, die das Streikverbot für Lehrer bestätigt.
27.02.2014 Pressemeldung Deutscher Lehrerverband (DL)Der Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, Josef Kraus, betonte: "Es hat schon seine Richtigkeit, dass Lehrer und Staat in einem besonderen Treueverhältnis stehen: Der Staat sorgt dafür, dass die Lehrer ein vernünftiges Auskommen haben, umgekehrt ist die Gegenleistung der Lehrer, dass sie im Interesse der Schüler auf gewisse Rechte verzichten, nämlich z.B. auf das Streikrecht."
Denn insbesondere die Rechte der Schüler seien durch Streiks betroffen, führte Kraus aus: "Wir haben in Deutschland eine Schulpflicht, davon abgeleitet bestehen Bildungsrechte der heranwachsenden Generation. In dem Moment, in dem Lehrer streiken dürfen, kann dieses Bildungsrecht nicht mehr eingelöst werden. Was das bedeutet, wissen wir aus Ländern, in denen Lehrerstreiks immer wieder vorkommen – dort wird oft wochenlang der Bildungsbetrieb und manchmal auch der Prüfungsbetrieb lahmgelegt, dies geht besonders zu Lasten der schwächeren Schüler."
Doch nicht nur das Streikverbot spricht für den Beamtenstatus der Lehrerschaft, stellte Kraus klar: "Lehrer und Lehrerkollegien entscheiden über Laufbahnen und greifen damit also in Grundrechte ein – und der Eingriff in Grundrechte muss Staatsbediensteten im Beamtenstatus vorbehalten sein."
Der DL-Präsident sprach sich heute Morgen im ARD-Morgenmagazin im Hinblick auf die anstehende Entscheidung ebenfalls dezidiert gegen ein Streikrecht für verbeamtete Lehrer aus.
Das Interview im ARD-Morgenmagazin kann unter www.daserste.de/information/politik-weltgeschehen/morgenmagazin/politik/Lehrerverband-spricht-sich-gegen-Streikrecht-fuer-Lehrer-aus-100.html abgerufen werden.
Ausführlich äußerte sich DL-Präsident Kraus zum Beamtenstatus der Lehrer auch in der Sendung "login" auf ZDF info im Streitgespräch mit dem Journalisten Christian Füller am Mittwochabend. Die Sendung kann in der Mediathek des ZDF unter ttp://blog.zdf.de/zdflogin/2014/02/27/zdflogin-zum-thema-leisten-wir-uns-zu-viele-schlechte-lehrer-verpasst/#more-12268 abgerufen werden.
Die Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts zum Urteil finden Sie hier: BVerwG 2 C 1.13.
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