Schleswig-Holstein

Trost: Verkorkstes Schulgesetz wird nur kurze Restlaufzeit haben

Zurückdrängen vom gemeinsamen Lernen an Gemeinschaftsschulen sowie Misch-Murks an den Gymnasien: Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) erwartet durch das heute (26.1.2011) verabschiedete Schulgesetz an den Schulen Mehrarbeit, höhere Belastungen, unnötige Konflikte für Lehrkräfte und überflüssige Konkurrenzsituationen für die Schulen.

26.01.2011 Pressemeldung GEW Schleswig-Holstein

"War der gestrige Tag ein schlimmer Tag für den deutschen Handball, so ist der heutige ein noch schlimmerer für die Schulen in Schleswig-Holstein. Wir brauchen an unseren Schulen keine Gesetzesänderungen im Drehtür-Rhythmus, sondern Verlässlichkeit und Ruhe, damit die Lehrerinnen und Lehrer erfolgreich mit den Schülerinnen und Schülern arbeiten können", kommentierte Matthias Heidn am Mittwoch, 26.1.2011. Tröstend sei nur, "dass dieses Gesetz mit Sicherheit nur eine Restlaufzeit von maximal zwei Schuljahren haben wird".

In unverantwortlicher Weise, so der GEW-Landesvorsitzende, führe das neue Schulgesetz zu einer Schwächung der Gemeinschaftsschulen. Schulartbezogene Klassen sollten nach dem Wunsch des Bildungsministers am liebsten wieder das gemeinsame Lernen aller Kinder ersetzen. Auch die Errichtung von Oberstufen wolle er den Gemeinschaftsschulen faktisch vorenthalten. "Die Halbierung der Differenzierungs- und Förderstunden von sechs auf drei Stunden setzt dem Ganzen dann noch die Krone auf. Aus ideologischen Gründen verwehrt der Bildungsminister auf dieses Art und Weise den Gemeinschaftsschulen die Luft zum Atmen."

Zur Debatte um die gymnasiale Schuldauer sagte Matthias Heidn: "In Schleswig-Holstein gibt es die Möglichkeit des Abiturs nach acht Jahren am Gymnasium und die Möglichkeit des Abiturs an Gemeinschaftsschulen nach neun Jahren. Deshalb bedarf es keiner neuen Parallelstrukturen zwischen G-8, G-9 und G-Y!"

Ansprechpartner

GEW Schleswig-Holstein

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