Antwort

Umsetzung des Investitionsprogramms für Schulen

In welchem Umfang Länder und Kommunen Fördermittel des Bundes zur Sanierung von Schulen in Anspruch nehmen, darüber lassen sich zur Zeit kaum aussagekräftige Angaben machen, teilt die Bundesregierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion mit.

16.11.2020 Bundesweit Pressemeldung Deutscher Bundestag
  • © www.pixabay.com

Grund sei unter anderem, dass die verfassungsgemäß für die Umsetzung zuständigen Länder unbürokratisch Gelder direkt bei der Bundeskasse anfordern können und eine Abrechnung mit dem Bund erst nach Abschluss der Maßnahmen erfolge. Insgesamt stehen Ländern und Kommunen, wie die Regierung ausführt, zur Verbesserung der Bildungsinfrastruktur finanzschwacher Kommunen befristet bis 2023 Bundesmittel von 3,5 Milliarden Euro über das Schulsanierungsprogramm des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes zur Verfügung. Weitere 1,7 Milliarden Euro Bundesmittel seien im Rahmen des Infrastukturprogramms dieses Gesetzes für die Verbesserung der Bildungsinfrastruktur reserviert. (hib/PST) 

Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/23300)
Antwort der Bundesregierung (19/23740)

Ansprechpartner

Deutscher Bundestag

Mehr zum Thema


Schlagworte

Keine Kommentare vorhanden

Sie sind derzeit nicht angemeldet. Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich vorab bei uns registrieren. Alternativ können Sie sich über Ihren Facebook-Account anmelden.
Anmelden