Und nach der Qualitätsanalyse?
"Eine gezielte Qualitätsanalyse kann den Schulen nur helfen, wenn sie bei Feststellung von Defiziten auch die entsprechende Unterstützung bekommen, um diese Defizite beseitigen zu können", erklärt Udo Beckmann, Vorsitzender der Lehrergewerkschaft Verband Bildung und Erziehung (VBE NRW). "Eine Zielvereinbarung mit der Schulaufsicht ist ansonsten das Papier nicht wert, auf dem sie steht."
03.05.2006 Pressemeldung Verband Bildung und Erziehung, Landesverband NRWWenn alle Schulen in NRW ab dem 01. August 2006 eigenverantwortliche Schulen sein sollen, ist diese Form der Rechenschaftslegung eine Selbstverständlichkeit. In der heute veröffentlichten Pressemitteilung des Schulministeriums fehlt allerdings der Hinweis darauf, welche Unterstützungssysteme für Schulen bereit stehen werden, an deren Arbeit Defizite festgestellt worden sind.
"Wenn beispielsweise festgestellt wird, dass eine Schule aufgrund der Zusammensetzung ihrer Schülerschaft einen erhöhten Förderbedarf hat, muss das Land auch zusätzliche Gelder bzw. Lehrerstellen zur Verfügung stellen, damit die Schule diesem Bedarf nachkommen kann", so Beckmann weiter. "Die Landesregierung hat im Schulgesetzentwurf das Recht jedes Kindes auf individuelle Förderung festgeschrieben. Um Kindern dieses Recht auch wirklich zukommen lassen zu können, brauchen Schulen dann auch die Unterstützung des Landes."
Auch eigenverantwortliche Schulen sind staatlich organisierte Schulen. Sie dürfen nicht wie Betriebe in der freien Wirtschaft behandelt werden, weil sie einen öffentlichen Bildungsauftrag zu erfüllen haben.
"Wir haben nichts gegen Zielvereinbarungen einzuwenden und sind selbstverständlich auch bereit, diese einzuhalten", so Beckmann abschließend. "Es darf aber nicht nach dem Motto ablaufen: ihr seid schlecht, nun macht es mal besser. Wie ihr das macht, ist euer Problem" so Beckmann abschließend.
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