Baden-Württemberg

VBE: Weg mit der Benachteiligung der Hauptschule

Das letzte (zehnte) Schuljahr und die Mehrzügigkeit unterscheiden die neu­en Werkrealschulen von den Hauptschulen. Der Verband Bildung und Er­ziehung (VBE) Baden-Württemberg sieht aufgrund der zwei völlig ver­schiedenen Türschilder für Schulen, die ihre Schüler nach dem gleichen Bildungsplan unterrichten, einen eindeutigen Wettbewerbsnachteil für die damit noch einmal herabgestuften Hauptschulen gegenüber den vom Na­men her auf neu gemachten Werkrealschulen.

07.07.2010 Pressemeldung Verband Bildung und Erziehung, Landesverband Baden-Württemberg

Schüler, die ein nicht voll ausgebautes Gymnasium - ein Progymnasium - besu­chen, können dort kein Abitur ablegen, dürfen sich aber trotzdem Gymnasiasten nennen. Schüler die nach dem Bildungsplan der Werkrealschule unterrichtet werden, jedoch an einer Schule ohne zehntes Schuljahr ohne "Oberstufe", sind, heißen unverständlicherweise nicht Werkrealschüler, sondern Hauptschüler.

Das neue Schulgesetz ruft immer mehr Unmut im Land hervor, kommt doch für die an sich schon benachteiligten Hauptschüler ein weiterer Nachteil hinzu.

Schüler, die in einer zweizügigen Schule (mit a- und b-Klassen) nach dem Bil­dungsplan der Werkrealschule unterrichtet werden, gelten als Werkrealschüler. Gibt es aber nicht so viele Schüler am Ort, so dass nur ein Zug zustande kommt - der nach fünf Jahren abschließt -, heißen diese Kinder und Jugendlichen Hauptschüler. Werkrealschüler, die nach fünf Jahren die Werkrealschule verlas­sen, gehen mit einem Hauptschulabschluss trotzdem als Werkrealschüler ab.

Warum diese Sprachverwirrung sein muss, verstehen immer weniger Men­schen. Den VBE erreichen Schreiben von Hauptschulen, die das Etikett "Werk­realschule" auch haben möchten, weil ihre Schüler nach dem Bildungsplan der Werkrealschule unterrichtet werden. Diese Schulen bitten das Kultusministeri­um, analog zu den Progymnasien ohne Oberstufe die Bezeichnung "Werkreal­schule mit externem 10. Schuljahr" – oder: ohne zehntes Schuljahr – führen zu dürfen, um die Hauptschüler nicht noch einmal gegenüber den Werkrealschülern herabzustufen, Schüler, die es beim Kampf um einen Ausbildungsplatz sowieso in der Regel schwerer haben als (Werk-)Realschüler und Gymnasiasten.


Schlagworte

Keine Kommentare vorhanden

Sie sind derzeit nicht angemeldet. Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich vorab bei uns registrieren. Alternativ können Sie sich über Ihren Facebook-Account anmelden.
Anmelden