Nordrhein-Westfalen

VBE zieht vor Gericht

"Das Land hat Fakten geschaffen – das tun wir auch: Der VBE wird gegen das heute verabschiedete Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge gerichtlich vorgehen", stellt Udo Beckmann, Vorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE NRW) nach der heutigen Abstimmung im Landtag, unmissverständlich klar.

10.07.2013 Pressemeldung Verband Bildung und Erziehung, Landesverband NRW

"SPD und Grüne haben trotz der scharfen Kritik mehrerer Gutachter und Verfassungsrechtler ein Gesetz durchgeboxt, das verfassungswidrig ist – das lassen wir der Landesregierung nicht durchgehen. Dass CDU und FDP die Verfassungsgemäßheit überprüfen lassen wollen, begrüßen wir ausdrücklich".

"Über Jahre hinweg haben die Lehrer so wie die anderen Beamten im öffentlichen Dienst Kürzungen bei der Besoldung und beim Weihnachtsgeld sowie die Streichung des Urlaubsgeldes hingenommen. Die heutige Entscheidung ist ein Schlag ins Gesicht für alle Lehrerinnen und Lehrer sowie Schulleitungen. Wir werden die Landesregierung gerichtlich zwingen, diese Entscheidung zu korrigieren", so Beckmann.

Der VBE hat bereits 2007 eine Klage gegen das Land NRW eingereicht, in der es darum geht, dass das Land NRW gegen das Alimentationsprinzip verstößt. "Mit der heutigen neuen Klage stellen wir klar: Ein Land darf seinen Haushalt nicht beliebig auf dem Rücken der Beschäftigten sanieren, indem es sie von der Einkommensentwicklung abkoppelt und gegen das in der Verfassung verankerte Alimentationsprinzip verstößt", so Beckmann. Dies habe das Bundesverfassungsgericht in ähnlichen Verfahren bereits klar gestellt.

Der VBE wird seinen Mitgliedern ein Musterschreiben zur Verfügung stellen, mit dem sie gegen den aktuellen Besoldungsbescheid, der im Rahmen eines solchen Gesetzes ausgestellt wird, Widerspruch einlegen können. "Mehrere Gutachter haben der Landesregierung bescheinigt, dass der Gesetzentwurf verfassungsrechtlich nicht zu halten ist. Dass das Land ihn trotzdem abgesegnet hat, ist schlichtweg ignorant und verdient eine höchstrichterliche Korrektur", betont Beckmann.


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