Baden-Württemberg

Waldorfschulen erhoffen sich schnelle Umsetzung der Wahlversprechen

(red /pm) "Alle Parteien haben im Wahlkampf versprochen, Schulen in freier Trägerschaft endlich die notwendige finanzielle Förderung zukommen zu lassen, damit diese nicht gezwungen sind, sich im Graubereich des Sonderungsverbotes zu bewegen. Deshalb muss das Privatschulgesetz rasch geändert werden," so melden sich die Waldorfschulen in Baden-Württemberg zu Wort.

28.03.2011 Artikel

Dr. Joachim Schwarte sagt es unmissverständlich: "Eines der ersten Gesetze, die der neue Landtag beschließen muss, ist die Novellierung des Privatschulgesetzes." Der Elternvertreter im Landesvorstand der Baden-Württembergischen Waldorfschulen erinnert die Parteien zu Beginn der neuen Legislaturperiode daran, nun ihre Wahlversprechen konkret einzulösen. Alle im Landtag vertretenen Parteien waren sich einig, dass bei der Finanzierung von Freien Schulen dringender Handlungsbedarf besteht. Die bisherigen Zuschüsse des Landes stellt insbesondere die Freien Waldorfschulen vor fast unlösbare finanzielle Probleme, da sie vom Staat einen Zuschuss erhalten, der viel zu gering ist, um als freie Schule existieren zu können. Weil dem so ist, muss ein Schulbeitrag von den Eltern erhoben werden, der das Grundrecht auf freie Schulwahl in manchen Teilen der Bevölkerung ad absurdum führt. Keine Waldorfschule will aus ihrem Selbstverständnis heraus Schüler ablehnen, deren Eltern den notwendigen Beitrag nicht leisten können. Die Schulträger befinden sich damit in einem Dilemma.

Vor dem Hintergrund einer mangelnden finanziellen Ausstattung freier Schulen fordert der Landesverband der baden-württembergischen Waldorfschulen auch einen angemessenen finanziellen Ausgleich für inklusiv tätige freie Schulen. Auch hier muss das Privatschulgesetz zeitnah angepasst werden.

Um die Frage der Höhe der Elternbeiträge zu klären, hat die Rudolf Steiner Schule Nürtingen stellvertretend für alle Waldorfschulen im Land Klage gegen das Land eingereicht und vor dem Verwaltungsgericht Mannheim Recht bekommen. Im Sommer wird ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig erwartet. "Es ist schon heute erkennbar", so der Elternvertreter Dr. Schwarte, "dass diese Revisionsverhandlung politische Konsequenzen haben wird. Darauf muss sich der Gesetzgeber im Lande schon heute einstellen."

In Baden-Württemberg sind 56 Waldorfschulen Mitglied in der Landesarbeitsgemeinschaft. Rund 23.800 Schüler besuchen im Schuljahr 2010 / 2011 eine Waldorfschule in Baden-Württemberg.

www.waldorf-bw.de


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