Welches Schulsystem will Thüringer Landesregierung?
"Wie will der Freistaat seiner Verpflichtung nachkommen, für den gleichberechtigten Zugang aller Kinder zu allen Bildungseinrichtungen zu sorgen, wenn immer mehr private Schulen als direkte Konkurrenten öffentlicher Schulen zugelassen werden?" Diese Frage stellte der Thüringer GEW- Vorsitzende Jürgen Röhreich im Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion um die Schulen in Freier Trägerschaft.
06.03.2007 Thüringen Pressemeldung GEW ThüringenNach den Veröffentlichungen des Statistischen Landesamtes hat sich die Zahl der allgemeinbildenden Schulen in Freier Trägerschaft von 1995 (26) bis 2006 (62) mehr als verdoppelt, wobei im gleichen Zeitraum die Anzahl der staatlichen allgemeinbildenden Schulen um 416 gesunken ist und die Schülerzahlen aufgrund der demografischen Entwicklung erheblich zurückgehen.
Sicher, die Einrichtung von Schulen in Freier Trägerschaft ist ein Grundrecht (Artikel 7 Abs. 4 GG) und wird durch die Thüringer Schulgesetzgebung befördert. Unbestritten ist auch, dass in diesem Schulen eine hervorragende pädagogische Arbeit geleistet wird. Insofern wendet sich die GEW Thüringen auch nicht gegen Schulen in freier Trägerschaft. "Was uns Sorge bereitet ist, dass Schulen in Freier Trägerschaft zunehmend in direkter Konkurrenz zu staatlichen Schulen gegründet werden bzw. gegründet werden sollen und dadurch weitere Schulstandorte gefährdet sind," so Röhreich weiter.
Private Schulen dürfen eigentlich nur genehmigt werden, wenn "eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird" (Artikel 7 Abs. 4 GG). Sie müssen sich aber wegen rückläufiger staatlicher Unterstützung zunehmend mehr über Schulgeld finanzieren. Dies birgt die Gefahr, dass Schülern aus sozial schwachen Elternhäusern der Zugang zu Schulen in Freier Trägerschaft verwehrt bleibt. Chancengleichheit ist damit nicht mehr gewährleistet.
| Schueler | 1994/1995 | 2005/2006 |
|---|---|---|
| Staatl. Träger | 359 213 | 186 240 |
| Freie Träger | 3 059 | 9 019 |
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