Wenn die Argumente ausgehen – Dr. Althusmann, die Gesamtschulen und die einfache Mathematik
Gefragt, wie er die Schikanen für die Neugründung von Gesamtschulen begründet, gehen Kultusminister Dr. Althusmann offenkundig die Argumente aus. In der Aktuellen Stunde des Landtages erklärte Kultusminister Dr. Althusmann am 10. November im Landtag:
16.11.2010 Pressemeldung Bündnis 90/Die Grünen1.) "3.537 Ablehnungen an Gesamtschulen sind bei rund 600.000 potenziellen Schülerinnen und Schülern für Gesamtschulen eine Ablehnungsquote von 0,5 %. Es handelt sich um 0,5 % der Schülerschaft in Niedersachsen."
Tatsächlich ist 600.000 die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler, die den Sekundarbereich I und II besuchen, also die Klassen 5 bis 13. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die am Ende der Grundschule an einer weiterführenden Schule angemeldet werden, beträgt aber pro Jahr ca. 85.000. Hiervon mussten 3.562 Schülerinnen und Schüler im Jahr 2010 von Integrierten Gesamtschulen wegen Platzmangel abgelehnt werden. Die Ablehnungsquote beträgt damit 4,1%, ist also fast 10 mal so hoch, wie Kultusminister Althusmann behauptet. Vor allem aber haben die Eltern in der Mehrzahl der Landkreise überhaupt nicht erst die Möglichkeit, ihr Kind an einer Integrierten Gesamtschule anzumelden, weil es in erreichbarer Nähe gar keine Gesamtschule gibt. Bei Elternbefragungen haben jedoch in vielen Kreisen mehr als 50% der Eltern geantwortet, dass sie ihr Kind auf einer Gesamtschule anmelden möchten.
2.) *"Die Oberschule wird im Vergleich zu anderen Schulformen angemessen ausgestattet werden. Denn die zusammengefasste Haupt- und Realschule hat bereits seit dem Schuljahr 2010/2011 eine Klassenobergrenze von 28 Schülerinnen und Schülern. Die Hauptschule hat bereits seit 2004 eine Klassenobergrenze von 26 Schülerinnen und Schülern. Nach dem Schulgesetz wird bereits seit 2004 die Hauptschule bei der Genehmigung als Ganztagsschule bevorzugt. Circa zwei Drittel aller Hauptschulen werden bereits als Ganztagsschulen geführt. Seit 2004 wurden alle Hauptschuleinrichtungen schrittweise mit sozialpädagogischen Fachkräften ausgestattet. Die Klassenobergrenze bei der IGS liegt seit Gründung der IGS bei 30 Schülerinnen und Schülern. Die Lehrerarbeitszeit in der IGS beträgt einheitlich 24,5, am Gymnasium 23,5, an der Hauptschule 27,5 und an der Realschule 26,5 Stunden.
Meine Damen und Herren, es ist bestens belegt, dass von einer Benachteiligung keine Rede sein kann."*
Tatsache ist: Gesamtschulen werden bei gleicher Zusammensetzung der Schülerschaft deutlich schlechter ausgestattet als die neuen Oberschulen:
- An den neuen Oberschulen soll die maximale Klassengröße 28 SchülerInnen betragen, an den Gesamtschulen jedoch weiterhin 30 SchülerInnen.
- Die Oberschulen sollen ein teilweise verpflichtendes Ganztagsangeboten mit zusätzlichen Lehrkräften erhalten, die neugegründeten Gesamtschulen weiterhin nur ein freiwilliges Ganztagsangebot mit geringerer Personalausstattung.
- Jede Oberschule soll sozialpädagogisches Fachpersonal erhalten. Das gilt für die Gesamtschulen nicht.
3.) "Sie beklagen unterschiedliche Voraussetzungen bei den Zügigkeiten. Die Fünfzügigkeit hat die Gründung von 29 Integrierten Gesamtschulen in Niedersachsen nicht behindert."
Es ist richtig, dass trotz der hohen Hürde der Fünfzügigkeit 29 Integrierte Gesamtschulen in Niedersachsen neugegründet werden konnten. Kultusminister Dr. Althusmann verschweigt jedoch, dass an vielen Standorten die Neugründung von Gesamtschulen nicht genehmigt oder gar nicht erst beantragt wurde, weil nicht genügend Schülerinnen und Schüler vorhanden sind, um 5 Züge einrichten zu können.
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