Werkrealschule auf neuem Weg
Der Ministerrat hat jetzt den Gesetzentwurf für die Weiterentwicklung der Werkrealschule beschlossen. Die Landesregierung will damit die Chancengleichheit verbessern und den Stellenwert der beruflichen Ausbildung an der Schule weiter erhöhen.
07.10.2011 Pressemeldung Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg"An den Werkrealschulen sollen künftig mehr Schülerinnen und Schüler einen mittleren Schulabschluss machen können als bisher", erklärt Kultusministerin Gabriele Warminski-Leitheußer. Das Kabinett will mit seinem Beschluss zudem Rechtssicherheit für das kommende Schuljahr schaffen.
Die bisherige Notenhürde für den Übergang aus der neunten in die zehnte Klasse soll entfallen. Zudem können Hauptschulen als Werkrealschulen nach dem Entwurf künftig eine zehnte Klasse führen, sofern sie mindestens 16 Schülerinnen und Schüler umfassen. Die gesetzliche Vorgabe, dass sich eine Schule nur dann Werkrealschule nennen darf, wenn sie zweizügig ist, entfällt. Damit soll auch erreicht werden, dass viele Schulstandorte im ländlichen Raum mit einzügigen Hauptschulen bestehen bleiben.
Der neuen Landesregierung ist besonders wichtig, die Berufsorientierung breiter anzulegen. Der Entwurf schreibt den Schulen bei der Umsetzung der berufsbezogenen Wahlpflichtfächer "Natur und Technik", "Wirtschaft und Informationstechnik", "Gesundheit und Soziales" größere Spielräume zu. Dadurch können sie diese Fächer künftig nach den schulischen Bedürfnissen gestalten und sie bis in die zehnte Klasse fortführen. Zudem werden die Schülerinnen und Schüler der Klassen acht und neun eingehend darin beraten, wie sie nach Abschluss der Werkrealschule in Bildungsgänge des beruflichen Schulwesens wechseln können. Auch die zweijährigen Kooperationsklassen mit den beruflichen Schulen sollen weitergeführt werden. "Die Werkrealschüler werden künftig noch stärker darin beraten, wie sie sich beruflich orientieren können", unterstreicht die Ministerin. Die bisher vorgesehene verpflichtende Kooperation der zehnten Klassen mit den Berufsfachschulen soll aufgegeben werden.
Der Gesetzentwurf ging nach der Freigabe durch das Kabinett in die mehrwöchige Anhörungsphase, um Anregungen aus den Verbänden aufnehmen zu können. Nach einem erneuten Kabinettsbeschluss soll der Entwurf dann im Dezember in den Landtag kommen. Nach der Verabschiedung tritt das Gesetz im Schuljahr 2012/13 in Kraft.
Profilbeschreibung der neuen Werkrealschule
Das bisherige Konzept der Werkrealschule sieht vor der Anhörung folgende Änderungen vor:
- Eine "Werkrealschule" muss zu einem mittleren Bildungsabschluss führen. Eine Schule kann die Bezeichnung "Werkrealschule" nur dann in ihrem Namen führen, wenn sie entweder selbst ein 10. Schuljahr anbietet oder mit einer Werkrealschule mit 10. Schuljahr kooperiert.
- Die gesetzliche Vorgabe entfällt, dass sich eine Schule grundsätzlich nur dann "Werkrealschule" nennen darf, wenn sie zweizügig ist.
- Die Notenschwelle für den Übergang von Klasse 9 nach Klasse 10 wird beseitigt.
- In Klasse 10 kann der Hauptschul- oder der Werkrealabschluss erworben werden. Damit wird es einen Hauptschulabschluss der zwei Geschwindigkeiten am Ende der neunten oder der zehnten Klasse geben.
- Die bisher für die 10. Klasse vorgesehene, teilweise Auslagerung des Unterrichts in das erste Jahr der zweijährigen Berufsfachschule entfällt.
- Die Schulen erhalten bei der Umsetzung der Wahlpflichtfächer größere Spielräume.
- Die Werkrealschule soll in Zukunft eine Wahlschule sein, also eine Schule ohne Schulbezirk. Allerdings gibt es bis zum 31. Juli 2016 für Schulträger, die noch einen Schulbezirk haben, einen Vertrauensschutz. Das heißt, die Schülerinnen und Schüler sind dort an die Schulen ihres Wohnorts gebunden. Zurzeit bestehen insgesamt 319 Haupt- und Werkrealschulbezirke. Neue Schulbezirke können nicht mehr eingerichtet werden.
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