"Wir geben jedem Kind den Weg, den es benötigt - Innovatives Lernen dabei Alltag"
Bayerns Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle weist die Kritik des BLLV-Vorsitzenden Wenzel an den Plänen zur Weiterentwicklung der Grundschule mit Nachdruck zurück. "Ich will den ersten schulischen Lebensbogen und damit vor allem die Grundschule noch stärker als bisher auf die Entwicklung des einzelnen Kindes hin abstimmen", macht Dr. Spaenle seine Pläne, die Grundschule weiterzuentwickeln, nochmals deutlich.
05.10.2009 Pressemeldung Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus"Vom Kindergarten bis zum Weg in die weiterführende Schule - also sechs Jahre lang - müssen wir unsere Kinder noch stärker als bisher entwicklungsgerecht fördern. Dabei darf nur das einzelne Kind und seine individuelle Entwicklung im Mittelpunkt stehen", so der Minister. "Innovatives Lehren und Lernen ist dabei selbstverständlich", wehrt er sich gegen Fehlinterpretationen durch Klaus Wenzel. Ebenso hält Minister Spaenle Wenzels Gedanken für völlig abwegig, dass künftig die Kinder bereits ab der ersten Klasse nur noch auf den Übertritt vorbereitet werden sollten.
Das bildungspolitische Weltbild des BLLV-Präsidenten, das der Wahl des Begriffs vom "pervertierten Lernen" zu entnehmen ist, macht aus der Sicht des Ministers jeden Kommentar entbehrlich.
Das Prinzip "Für alle Kinder sechs Jahre lang das Gleiche" sei der falsche Weg. Stattdessen gilt für Minister Spaenle der Grundsatz: "Jedem Kind seinen Weg."
Auf diesem sechsjährigen pädagogischen Weg hat die Grundschule als einzige verpflichtende Bildungseinrichtung eine Schlüsselrolle. Die Übergangsphase vom Kindergarten zur Grundschule werde enger verzahnt.
In der Eingangsstufe der Grundschule, also den bisherigen Jahrgangsstufen 1 und 2, sollen die Kinder entsprechend ihrer eigenen Entwicklung ein, zwei oder drei Jahre unterrichtet werden. "Dadurch können wir sicherstellen, dass das jeweilige Kind die Grundfertigkeiten des Lesens, Schreibens und Rechnens sicher beherrscht", unterstrich Minister Spaenle.
In Bayern vollzieht sich der Übertritt für die Kinder der Grundschule künftig als begleitete Übertrittsphase von der Jahrgangsstufe 3 bis zur Jahrgangsstufe 5.
Zentrale Elemente der Regelung sind dabei:
- eine intensivierte Beratung der Eltern ab der 3. Jahrgangsstufe
- eine Übertrittsempfehlung für alle Kinder der 4. Jahrgangsstufe,
- der Probeunterricht
- und eine zusätzliche Entscheidungsmöglichkeit und mehr Verantwortung der Eltern bei der Wahl der weiterführenden Schule nach dem Probeunterricht.
Dabei erweist es sich für Kinder auch hilfreich, dass es Phasen mit Leistungsnachweisen und solche ohne Leistungsnachweise gibt. Bisher konnten während des gesamten Schuljahres Leistungserhebungen stattfinden. Projektorientiertem Arbeiten steht auch künftig nichts im Wege.
In der Übertrittsphase werden Grundschule und weiterführende Schule enger miteinander verzahnt. "Wir greifen dazu auf die guten Erfahrungen zurück, die 546 Grundschullehrkräfte im Schuljahr 2008/2009 gesammelt hatten, als sie zum Einsatz an Realschulen und Gymnasien abgeordnet waren und als ,Lotsen` gute Arbeit geleistet haben".
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