Gastbeitrag

Wo Kinder wohnen, entscheidet, wie viel Unterricht sie bekommen

Zwei Kleine Anfragen der SPD im Landtag NRW machen sichtbar: An Schulen in sozial belasteten Vierteln fällt deutlich mehr Unterricht aus. Was die Landesregierung dazu zu sagen hat, wirft mehr Fragen auf, als es beantwortet. Eine Analyse.

09.09.2026 Nordrhein-Westfalen Artikel Erhard Schoppengerd
  • Ein Klassenzimmer, in dem die Stühle auf die Tische hochgestellt sind. © www.pixabay.de An Schulen in sozial belasteten Vierteln fällt deutlich mehr Unterricht aus, zeigen zwei Kleine Anfragen der SPD.

Wie viel Unterricht tatsächlich verloren geht

Es gibt einen Wert, der auf den ersten Blick harmlos wirkt: 7 Prozent. So viel Unterricht fällt in Nordrhein-Westfalen in der Sekundarstufe I im Schnitt ersatzlos aus – kein Vertretungsunterricht, keine Aufgabe, einfach frei. Auf ein ganzes Schuljahr hochgerechnet sind das etwa zweieinhalb Wochen. Über sechs Schuljahre summiert sich das auf beinahe ein halbes Schuljahr, das ein Kind in NRW schlicht nicht unterrichtet wird.

Und dieser Wert ist nur der Durchschnitt. An Gesamtschulen mit dem höchsten Sozialindex – also in den Einzugsgebieten mit der größten sozialen Belastung – liegt der ersatzlose Ausfall bei fast 11 Prozent. Hochgerechnet auf sechs Jahre sind das fast zwei Drittel eines kompletten Schuljahres. Am Gymnasium, das überwiegend Kinder aus privilegierteren Verhältnissen unterrichtet, sieht die Zahl deutlich freundlicher aus.

Der Befund ist nicht neu – aber jetzt kommt er aus dem Landtag

Diese Daten sind keine Neuigkeit für alle, die sich mit NRW-Schulstatistik beschäftigen. Neu ist, dass sie inzwischen Gegenstand zweier Kleiner Anfragen der SPD-Landtagsfraktion an die Landesregierung geworden sind. Grundlage ist die amtliche Unterrichtsstatistik des Schuljahres 2024/25 für mehr als 4.500 NRW-Schulen, verknüpft mit dem Schulsozialindex des Ministeriums für Schule und Bildung (MSB).

Der Sozialindex bewertet die sozioökonomische Belastung des Einzugsgebiets einer Schule auf einer Skala von 1 bis 9. Und die Auswertung zeigt: Bei jeder Schulform steigt der Unterrichtsausfall mit dem Sozialindex – ausnahmslos. Selbst an Grundschulen, wo der Ausfall insgesamt am niedrigsten ist, wächst er von 2,4 Prozent im am wenigsten belasteten Einzugsgebiet auf 3,6 Prozent im am stärksten belasteten. Am deutlichsten zeigt sich der Effekt bei Sekundarschulen und Gesamtschulen, dort steigt der Ausfall mit jeder Sozialindexstufe um fast einen Prozentpunkt.

Wenn jede fünfte Stunde ohne Lehrkraft stattfindet

In der gymnasialen Oberstufe kommt ein zweites Phänomen hinzu: das sogenannte Eigenverantwortliche Arbeiten, kurz EVA – Unterrichtsstunden, in denen Schüler:innen ohne Lehrkraft selbstständig arbeiten. Auch dieser Anteil steigt mit dem Sozialindex, und zusammen mit dem ersatzlosen Ausfall kommen Gesamtschulen mit hohem Sozialindex auf über 20 Prozent Unterricht ohne Lehrkraft in der Oberstufe, gut jede fünfte Stunde.

Die politische Antwort: kürzen statt ausgleichen

Was diesen Befund von einer statistischen Randnotiz zu einem Politikum macht, ist die Reaktion der Landesregierung. Im Haushaltsplanentwurf 2026 stand zwischenzeitlich eine Halbierung der Stellenzuschläge für besonders sozialbelastete Schulen im Raum – wie sich später zeigen wird, bestreitet das Ministerium das inzwischen. Unstrittig ist dagegen: NRW lag bei den Bildungsausgaben je Schüler:in im Jahr 2023 mit 8.900 Euro bundesweit auf dem letzten Platz unter allen 16 Ländern – rund 700 Euro unter dem Durchschnitt.

Der Sozialindex misst Ungleichheit, steuert sie aber nicht

Das Prinzip, das die Bildungspolitik eigentlich leiten sollte – ungleiche Ausgangslagen mit ungleichen Ressourcen auszugleichen –, wird damit ins Gegenteil verkehrt. Schulen, die ohnehin am meisten zu bewältigen haben, bekommen tendenziell weniger, nicht mehr Unterstützung. Der Sozialindex existiert zwar als statistisches Instrument, hat aber im Landeshaushalt keine eigene, verbindliche Haushaltsstelle. Er beschreibt die Ungleichheit, steuert aber nicht entgegen.

Was die Anfrage von der Landesregierung wissen will

Zwei Kleine Anfragen der SPD-Fraktion, gestellt von der Abgeordneten Dilek Engin auf Basis von Auswertungen des Bündnisses „Bildungswende JETZT!“, beschäftigen sich mit diesem Thema. Mittlerweile liegen die Antworten des Ministeriums für Schule und Bildung vor: Sie lohnen einen genaueren Blick, weil sie zeigen, wie das Land selbst mit den eigenen Zahlen umgeht.

Anfrage 1: „Ungleich verteilte Unterrichtsversorgung“ (Juni 2026)

Die erste Anfrage (Drucksache 18/20024) fragte direkt nach dem Befund, dass an Gesamtschulen der Sozialindexstufe 9 rund jede neunte Stunde ersatzlos ausfällt. Die Antwort des Ministeriums (Drucksache 18/20629) erklärt das mit Schwierigkeiten bei der Personalgewinnung an diesen Schulen, bestreitet aber, dass die Unterrichtssituation dort tatsächlich schlechter sei. Das Land verweist auf zusätzliche, über den Grundbedarf hinausgehende Stellen, die Schulen mit hohem Sozialindex zugewiesen bekommen: Bei Gesamtschulen mit Sozialindexstufe 7 bis 9 liege die Stellenausstattung um 59,8 Prozent über dem rechnerischen Grundbedarf, gegenüber 41,5 Prozent bei den am wenigsten belasteten Gesamtschulen. Die erteilten Unterrichtsstunden je Schüler:in lägen mit 49,5 Stunden bei hoher wie bei niedriger Sozialindexstufe praktisch gleichauf.

Zuweisung ist nicht gleich Unterricht

Diese Zahlen beschreiben aber die zugewiesene Stellenausstattung, nicht den tatsächlich erteilten Unterricht, um den es in der ursprünglichen Analyse ging. Dass Gesamtschulen mit Sozialindexstufe 9 mehr Personal zugewiesen bekommen, ändert nichts daran, dass bei ihnen laut derselben Unterrichtsstatistik fast 11 Prozent des Unterrichts ersatzlos ausfallen. Das Ministerium beantwortet damit im Kern die Frage nach der Ressourcenzuweisung, nicht die Frage nach dem Ergebnis.

Widersprüchliche Aussagen zu den Stellenzuschlägen

Zur Kürzung der Stellenzuschläge, die im Sommer noch für den Haushaltsplanentwurf 2026 im Raum stand, erklärt das Ministerium nun das Gegenteil: Die Zuschlagssätze für die „Stellen gegen Unterrichtsausfall“ seien gegenüber dem Schuljahr 2024/25 verdoppelt worden, blieben für 2026/27 unverändert, und ein eingeführter Bestandsschutz sorge dafür, dass „keine Schule aufgrund der angepassten Ressourcensteuerung […] geringere Stellenzuschläge erhalten“ habe. Das steht in einem gewissen Spannungsverhältnis zu früheren Aussagen der Landesregierung, wonach im Haushaltsplanentwurf 2026 eine Halbierung der Stellenzuschläge für sozialbelastete Schulen vorgesehen sei (Drucksache 18/16188, Antwort auf eine Anfrage der FDP-Abgeordneten Franziska Müller-Rech). Beide Aussagen stammen aus derselben Landesregierung, beziehen sich aber offenbar auf unterschiedliche Stellschrauben im Haushalt – für Außenstehende bleibt am Ende unklar, ob und wo tatsächlich gekürzt wird.

Anfrage 2: „Unterrichtsausfall und Vertretungsversorgung“ (Juli 2026)

Die zweite Anfrage (Drucksache 18/20413) nahm die Sekundarstufe II und das Eigenverantwortliche Arbeiten (EVA) ins Visier – jenen Bereich, in dem an Gesamtschulen mit hohem Sozialindex mehr als jede fünfte Stunde ohne Lehrkraft stattfindet. Hier wird die Antwort des Ministeriums (Drucksache 18/20693) besonders aufschlussreich; vor allem was nicht gesagt wird, ist interessant.

Die methodische Ausweichbewegung: Die Antwort des Ministeriums

Auf die konkrete Bitte, den EVA-Anteil nach Sozialindexstufe und Schulform aufzuschlüsseln, verweist das Ministerium lediglich auf den ohnehin öffentlichen Bericht zur Unterrichtsstatistik, ohne die erfragte Aufschlüsselung selbst zu liefern. Auf die Frage nach den Ursachen für die Unterschiede antwortet das Ministerium mit einem methodischen Ausweichmanöver: Der Schulsozialindex gelte „ausschließlich“ für die Sekundarstufe I, ein Zusammenhang mit dem Unterrichtsgeschehen in der Sekundarstufe II könne daher „aus methodischen Gründen nicht hergestellt werden“. Genau dieser Zusammenhang aber – validiert über dieselbe schulbezogene Sozialindexstufe, die auch die Sekundarstufe I der jeweiligen Schule prägt, – war der eigentliche Anlass der Anfrage. Statt den Befund zu diskutieren, wird er für methodisch nicht darstellbar erklärt.

Warum der Sozialindex trotzdem aussagekräftig bleibt

Formal ist der Einwand korrekt: Der Sozialindex wird tatsächlich nur für die Sekundarstufe I erhoben. Ihn einfach für irrelevant zu erklären, greift aber zu kurz. Der weit überwiegende Teil der Schüler:innen einer gymnasialen Oberstufe stammt aus derselben Schule – die Sek II ist an Gesamtschulen und Gymnasien in aller Regel die eigene Oberstufe, kein separat zusammengesetzter Jahrgang. Der Sozialindex der Schule, gebildet auf Basis ihrer Sek-I-Schülerschaft, beschreibt damit zumindest näherungsweise auch das Einzugsgebiet und die soziale Zusammensetzung der Sek II derselben Schule. Die Aussagen, dass ein Zusammenhang „methodisch nicht hergestellt werden“ könne, ist insofern eine Überzeichnung: Es fehlt eine eigene amtliche Messung für die Sek II, das schließt aber einen inhaltlichen Zusammenhang – wenn auch mit gewissen Einschränkungen – nicht aus.

Ein Landesdurchschnitt verdeckt die Unterschiede

Auf die dritte Frage, wie hoch der ersatzlose Unterrichtsausfall in der Sekundarstufe II insgesamt sei, liefert das Ministerium eine einzige Zahl – 3,1 Prozent landesweit – ohne die ausdrücklich erbetene Aufschlüsselung nach Schulform und Sozialindexstufe. Genau diese Aufschlüsselung war es aber, die den ursprünglichen Befund von über 20 Prozent an stark belasteten Gesamtschulen erst sichtbar gemacht hatte. Ein Landesdurchschnitt verdeckt diese Spannbreite vollständig.

Der eigentliche Kern: die Datenfrage

Am deutlichsten wird die Haltung des Ministeriums bei der vierten Frage. Sie ist denkbar einfach gestellt: Plant die Landesregierung, die Unterrichtsstatistik künftig maschinenlesbar und schulnummerngenau unter offener Lizenz zu veröffentlichen? Die Antwort des Ministeriums besteht aus einem einzigen Wort: „Nein.“

Ein „Nein“ ohne Begründung

Keine Begründung, obwohl ausdrücklich danach gefragt wurde. Erst bei der fünften, eigens gestellten Frage nach den Gründen für die Zurückhaltung bei personenbezogenen Stellenbesetzungsdaten liefert das Ministerium eine Erklärung – aber eine, die sich ausschließlich auf tagesaktuelle Personaldaten (SchIPS) bezieht, nicht auf die grundsätzliche Frage der offenen Unterrichtsstatistik selbst. Diese Statistik existiert längst, sie wird ausgewertet, sie fließt in ministeriumsinterne Berichte ein, nur eben nicht in einer Form, die unabhängige Analysen wie die von Bildungswende JETZT! ermöglichen würde, ohne dass jede Zahl mühsam aus PDF-Berichten oder über den parlamentarischen Umweg der Kleinen Anfrage erstritten werden muss.

Transparenz als demokratische Frage

Eine Landesregierung, die ihre eigenen Daten kennt, sie zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen selektiv nutzt, aber die zugrundeliegenden Datensätze nicht offenlegt, muss sich die Frage gefallen lassen, warum. Es fällt schwer, für eine derart kategorische Ablehnung ohne jede fachliche oder rechtliche Begründung eine andere Erklärung zu finden als den Wunsch, dass diese Zahlen nicht in unabhängiger Hand landen. Denn dann könnte die Landesregierung unbequemen Schlussfolgerungen womöglich nicht mehr ausweichen.

Reicht das Startchancenprogramm als Antwort?

Der naheliegende Einwand: Der Bund hat mit dem Startchancenprogramm doch längst ein Instrument geschaffen, das genau hier ansetzt. Das trifft aber nur teilweise zu. Das Programm unterstützt rund 2.125 besonders belastete Schulen bundesweit, zeitlich befristet und projektförmig. Es lindert sichtbare Symptome, verändert aber nichts an der Grundarchitektur: am gegliederten Schulsystem, an der fehlenden verbindlichen Sozialindex-Steuerung, an der strukturellen Unterfinanzierung des laufenden Schulbetriebs. Ich meine: Wer ein strukturell ungleiches System mit befristeten Förderprogrammen überdeckt, ohne es zu verändern, zementiert die Ungleichheit eher, als sie zu beseitigen.

Ein Muster, kein Einzelfall

In beiden Antworten wiederholt sich dasselbe Muster: Unbequeme Zahlen werden mit zusätzlichen, kaum nachprüfbaren Ressourcenzahlen beantwortet oder methodisch für nicht darstellbar erklärt. Nach Offenlegung gefragt, kommt entweder eine Nicht-Antwort oder eine Begründung, die am eigentlichen Punkt vorbeigeht. Was in beiden Fällen fehlt, ist dasselbe: eine Aussage dazu, was das Ministerium konkret zu tun gedenkt, damit Kinder in sozial belasteten Vierteln nicht strukturell weniger Unterricht bekommen als andere.

Wenn parlamentarische Kontrolle ins Leere läuft

Das wirft eine Frage auf, die über die Bildungspolitik hinausreicht. Das Wort „Minister“ kommt vom lateinischen minister – Diener. Eine „Kleine Anfrage“ ist eines der wenigen Instrumente, mit denen gewählte Abgeordnete eine Regierung kontrollieren können. Wenn die Antworten darauf formal korrekt sind und trotzdem eher verschleiern als erklären, und eine ausdrücklich erbetene Begründung schlicht ausbleibt, dann wird genau dieses Instrument stumpf.

Ich frage mich, ob ein Ministerium, das sich der demokratischen Kontrolle auf diese Weise entzieht, nicht denen in die Hände spielt, die diese Kontrolle grundsätzlich infrage stellen und demokratiefeindlich gesonnen sind. Wer erlebt, dass Transparenz gegenüber gewählten Vertreter:innen im Parlament verweigert wird, lernt daraus nichts Gutes über die Funktionsfähigkeit unserer demokratischen Institutionen.

Warum die PISA-Ergebnisse diese Debatte verschärfen werden

Der Zeitpunkt für diese Bestandsaufnahme ist kein Zufall: Anfang September wurden die Ergebnisse der neuen PISA-Studie veröffentlicht, 25 Jahre nach dem ersten PISA-Schock. Zahlen wie diese zeigen aber nicht nur, dass Bildungserfolg in Deutschland von der sozialen Herkunft abhängt, sondern auch, an welcher konkreten Stellschraube Landespolitik ansetzen könnte: Unterrichtsausfall, Personalzuweisung, Datenoffenheit.


Die vollständigen Datentabellen zu diesem Beitrag – Sozialindexverteilung, Unterrichtsausfall und Eigenverantwortliches Arbeiten je Schulform und Sozialindexstufe, Regressionskennzahlen sowie die Finanzierungsvergleichszahlen – stehen als Excel-Tabelle zum Download bereit.


Transparenz-Hinweis: Für die Erstellung dieses Beitrags wurde KI verwendet.



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