NRW: Wo bleibt die Bildungswende zu mehr Bildungsgerechtigkeit?
Mit dem geplanten „Gesetz zur Stärkung der Bildungsgerechtigkeit und der Demokratiebildung“ hält die NRW-Landesregierung krampfhaft an der Hauptschule fest und bedient damit ausschließlich institutionelle Interessen des gegliederten Schulsystems.
03.09.2026 Nordrhein-Westfalen Artikel Dr. Brigitte SchumannVon 2012/13 bis 2025/26 ist nach Angaben des Statistischen Landesamtes die Anzahl der Hauptschulen um 72,5 % gesunken und auf 158 zurückgegangen. Die Zahl der Schüler:innen an Hauptschulen sank auf 47.940. Ihr Anteil an allen Schüler:innen der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen beträgt nur noch 1,9 %. Mit dem Entwurf des 19. Schulrechtänderungsgesetzes will die Landesregierung trotz unaufhaltsam schrumpfender Anmeldezahlen die Existenz der Hauptschule schulrechtlich absichern, statt – wie im Gesetzentwurf angekündigt – die Bildungsgerechtigkeit zu stärken.
Pädagogische Dysfunktionalität der Hauptschule
Der Bildungsbericht Ruhr 2024 vermittelt beispielhaft für die Schulentwicklung in städtischen Ballungsräumen ein scharfes Bild von der aktuellen Situation der pädagogisch dysfunktional gewordenen Hauptschule.
Sie wird im Wesentlichen gebraucht, um abgeschobene Schüler:innen von Gymnasien und Realschulen nach der Erprobungsstufe aufzufangen und neu zugewanderte Schüler:innen zu integrieren. Zusätzlich wird sie für die Aufgabe der Inklusion bildungspolitisch in Anspruch genommen. Durchschnittlich lernen in den Hauptschulen der Region Ruhr 84,4 % mehr Schüler:innen in Klasse 9, als in Klasse 5 begonnen haben. Die Hälfte von ihnen besitzt keine deutsche Staatsbürgerschaft.
In NRW haben 8,1 % der Schüler:innen an allgemeinbildenden Schulen im Schuljahr 2024/25 die Schule ohne Ersten Abschluss, vormals als Hauptschulabschluss bezeichnet, verlassen. Der Anteil der Hauptschüler:innen ohne Abschluss beträgt im Ruhrgebiet dagegen fast 17 %. Der Erwerb des Hauptschulabschlusses ist angesichts der pädagogischen Herausforderungen nicht mehr für alle Schüler:innen der Hauptschule gewährleistet.
An den Berufskollegs erwirbt ein Teil der sogenannten Schulabbrecher:innen nachträglich einen regulären Schulabschluss oder wechselt in einen ausbildungsvorbereitenden Bildungsgang. Von einem effektiven und effizienten Mitteleinsatz kann bildungsökonomisch keine Rede sein.
Insgesamt sind die Bildungsverläufe von Hauptschüler:innen von schädlichen und identitätsbeschädigenden Brüchen in der Lern- und Persönlichkeitsentwicklung geprägt. Ihre Benachteiligung, die über die Schulzeit hinauswirkt, steht dem demokratischen Anspruch auf gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe entgegen.
Gegen Abschulungen – für eine Kultur des Behaltens
Der Nationale Bildungsbericht 2026 verweist darauf, dass Wechsel meist vom Gymnasium weg hin zu anderen Schularten erfolgen und seit 2014/15 zugenommen haben. In kreisfreien Städten wie Essen werden jedes Jahr über 200 Schüler:innen von den Gymnasien abgeschoben. In der Amtssprache wird diese Zwangsmaßnahme verharmlosend als „Schulformwechsel“ bezeichnet.
Mit dem Rückgang der Hauptschulen werden vermehrt integrierte Schulen für die Aufnahme von Schüler:innen aus den gegliederten Schulformen in Anspruch genommen, obwohl sie ohnehin viel zu große Klassen aufweisen. Die Gemeinnützige Gesellschaft Gesamtschule - Verband für Schulen des gemeinsamen Lernens e.V. fordert seit langem das Ende dieser Praxis.
In ihrem aktuellen Positionspapier heißt es unmissverständlich „Schulen des gemeinsamen Lernens verstehen sich als eigenständige Alternative zum gegliederten, selektiven Schulsystem. Dies bedeutet insbesondere, dass sie nicht dazu benutzt werden dürfen, als Auffangbecken für ,abgeschulte‘ Schüler:innen herangezogen zu werden. Etabliert werden muss eine Kultur des Behaltens. Das bedeutet, dass unabhängig von der Schulform alle von einer Schule einmal aufgenommenen Schüler:innen von dieser Schule auch zu einem Schulabschluss geführt werden.“
Anstelle eines konsequenten Abschulungsverbots für Gymnasien und Realschulen hat das Schulministerium im 17. Schulrechtsänderungsgesetz lediglich die Möglichkeit für Schulträger vorgesehen, Hauptschulbildungsgänge an Realschulen einzurichten. Gymnasien sind von dieser Regelung ganz ausgenommen, obwohl sie am meisten von der Abschulung Gebrauch machen.
Erhalt der Hauptschule nach „Abschulungsbedarf“
Schulen müssen nach bestehender Gesetzeslage bei Errichtung und Fortführung die für einen geordneten Schulbetrieb erforderliche Mindestgröße haben. Im 19. Schulrechtsänderungsgesetz soll nun der Satz hinzugefügt werden: „Schulen, die in der Regel Schülerinnen und Schüler aufnehmen, welche nach der Erprobungsstufe gemäß § 13 die Schulform wechseln, können auch dann fortgeführt werden, wenn das Erreichen der erforderlichen Mindestgröße spätestens ab Klasse 7 sicher gewährleistet ist.“ In der Begründung dazu heißt es, dass damit „bekannte Entwicklungen der Schülerzahlen ab Klasse 7“ mitberücksichtigt und „den tatsächlich bestehenden Schülerströmen“ angemessen Rechnung getragen werden soll.
Auch wenn die Hauptschule mit keiner Silbe erwähnt wird, ist diese schulrechtliche Ergänzung eindeutig auf sie zugeschnitten. Aud diese Weise sollen diejenigen Hauptschulen in ihrem Bestand schulrechtlich abgesichert werden, die erst ab Klasse 7 mit der Abschulung von Schüler:innen aus den gegliederten Schulformen ihre Mindestgröße erreichen.
Hier artikuliert sich eine Denkweise, die die Existenz der Hauptschule mit dem Abschulungsbedarf der Gymnasien und Realschulen begründet und das Recht der Hauptschüler:innen auf Bildung bewusst institutionellen Interessen unterordnet und missachtet.
Nicht zuletzt liefert die Landesregierung den kommunalen Schulträgern, die die Einrichtung des Hauptschulbildungsgangs an Realschulen wegen des Widerstands der Realschulen scheuen, eine problemlose Ersatzlösung.
Umgang mit der PRIMUS-Schule
Dass sich die Landesregierung schulstrukturell nicht bewegen will, zeigt sie auch in ihrem Beschluss zur PRIMUS-Schule. Die im Entwurf zum 19. Schulrechtsänderungsgesetz vorgesehene eng begrenzte Möglichkeit, weitere PRIMUS-Schulen über die bestehende Anzahl hinaus bis zu einer Gesamtzahl von zehn zu errichten, verdankt sich dem äußeren politischen Druck und der starken öffentlichen Unterstützung für diese Schulform.
Das CDU-geführte Schulministerium hat alles getan, um die Erfolge der PRIMUS-Schule im Schulversuch zu verschweigen. Der Abschlussbericht der wissenschaftlichen Begleitung wurde politisch zunächst zurückgehalten: Die Wissenschaftler:innen konnten ihre Empfehlungen dem Schulausschuss des Landtags erst vortragen, nachdem es mit dem 17. Schulrechtsänderungsgesetz längst beschlossene Sache war, dass lediglich die bestehenden PRIMUS-Schulen fortgeführt werden können.
Die Neuregelung zur begrenzten Ausweitung der PRIMUS-Schule begründet das Schulministerium in seinem Gesetzentwurf beiläufig mit dem nichtssagenden Satz: „Die Ermöglichung der Errichtung weiterer PRIMUS-Schulen bis zu einer Gesamtzahl von zehn Schulen leistet ebenfalls einen Beitrag zu einem differenzierten Beschulungsangebot.“ Sie verschweigt die evidenzbasierten Effekte dieser Schulart für die positive Entwicklung von Inklusion, Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit.
Schulstrukturelle Beharrung statt notwendiger Transformation
Die wissenschaftliche Begleitung des PRIMUS-Schulversuchs hat in ihrem Abschlussbericht der Bildungspolitik nahegelegt, „die feste Trennung nach der vierten Klasse grundsätzlich in Frage zu stellen. (…) Als wissenschaftliche Begleitung können wir mit den Schüler:innen zeigen, wie die Verbindung zwischen äußerer Schulstruktur und innerer Schulreform zu der Erfahrung von Bildungserfolg beiträgt, die nicht von der Idee des Gegeneinanders, sondern auf der Praxis eines Miteinanders basiert.“
Die Landesregierung stellt sich jedoch mit ihrem „Gesetz zur Stärkung der Bildungsgerechtigkeit und der Demokratiebildung“ nicht nur dem wissenschaftlichen, sondern auch dem zivilgesellschaftlichen Diskurs entgegen. Nach einer aktuellen Untersuchung wünscht sich die Mehrheit der Eltern in NRW inklusive Bildung. Mit dem Ausbau des Förderschulsystems baut die Landesregierung gegen den Elternwillen das Spannungsverhältnis zwischen den Ansprüchen an ein inklusives und demokratisches Schulsystem und der schulstrukturellen Realität in NRW weiter aus.
Wie lange noch will sich die herrschende Bildungspolitik gegen die notwendige Transformation des vielgliedrigen Schulsystems zu einer inklusiven Schule für alle stellen?
- „Auf dem Weg ins neue Schuljahr folgen wir konsequent unserem Schulkompass"
- Mehrheit der Eltern in Nordrhein-Westfalen wünscht sich inklusive Bildung
- 56,2 % der Grundschüler:innen nutzten Ganztagsbetreuung im Schuljahr 2025/26
Keine Kommentare vorhanden