"Ich freue mich sehr über die Einführung des bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichts an 27 hessischen Grundschulen im kommenden Schuljahr. Hessen ist das erste Bundesland, das den bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht auf der Grundlage von Artikel 7 Absatz 3 des Grundgesetzes einführt. Damit haben wir ein entscheidendes Zeichen gesetzt und sind gespannt auf die Erfahrungswerte in den kommenden Jahren. Der verfassungsrechtliche Anspruch gemäß unseres Grundgesetzes ist Ausdruck von Freiheit und Vielfalt in unserer Gesellschaft. Bekenntnisorientierter islamischer Religionsunterricht hat ebenfalls eine bedeutende integrationspolitische Dimension. Die religiöse Bildung soll den Schülerinnen und Schülern helfen, sich in einer Vielfalt möglicher Lebensentwürfe zurechtzufinden und eine eigene Identität zu entwickeln, die religiöse Orientierung und ethische Urteilsfähigkeit einschließt", so die Hessische Kultusministerin Nicola Beer.
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16.05.2013
Pressemeldung
Schule