Novelle

Aus "Meister-BAföG" wird modernes "Aufstiegs-BAföG"

Die AFBG-Novelle tritt am 1. August in Kraft. Bundesbildungsministerin Wanka: "Mit vielen Verbesserungen machen wir Karrieren in der beruflichen Bildung noch attraktiver."

29.07.2016 Bundesweit Pressemeldung Bundesministerium für Bildung und Forschung
  • In einem Kreis liegen 100-Euro-, 50-Euro- und 20-Euro-Scheine aufgefächert. © www.pixabay.de

Am kommenden Montag tritt die Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) in Kraft und macht aus dem bewährten "Meister-BAföG" ein modernes "Aufstiegs-BAföG". Unter anderem steigt der maximale Unterhaltsbeitrag im AFBG für Alleinstehende von 697 Euro auf 768 Euro und damit um 71 Euro. Der maximale Maßnahmenbeitrag für Lehrgangs- und Prüfungskosten steigt von 10.226 Euro auf 15.000 Euro. Weitere Sätze, Freibeträge und Zuschussanteile werden ebenfalls erhöht.

"Unser Ziel mit dieser größten Novelle des AFBG ist klar: Wir wollen mit attraktiven Förderbedingungen die guten Argumente für eine Karriere in der Berufsbildung noch besser machen und mehr Menschen den Zugang zur Förderung eröffnen. So können ab 1. August zum Beispiel auch Bachelorabsolventen und -absolventinnen eine AFBG-Förderung erhalten, wenn Sie zusätzlich einen Meisterkurs oder eine vergleichbare Fortbildung machen wollen", sagte Bundesbildungsministerin Johanna Wanka.

Die höheren Fördersätze, Freibeträge und Zuschussanteile des neuen Aufstiegs-BAföG kommen mit dem Stichtag 1. August bei den Geförderten an - egal, ob sie schon mit AFBG-Förderung an einer Fortbildung etwa zum Meister, Fachwirt oder Erzieher teilnehmen oder diese danach erst beginnen. Neu beginnen kann eine geförderte Aufstiegsfortbildung ab dem 1. August erstmals auch, wer als höchsten Hochschulabschluss bereits einen Bachelorabschluss hat oder wer ohne Erstausbildungsabschluss - etwa als Studienabbrecher oder mit Fachabitur und Berufspraxis - zur Prüfung oder Fachschule zugelassen wird.

Mit dem Aufstiegs-BAföG nach dem AFBG werden Teilnehmer und Teilnehmerinnen an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell unterstützt. Typische Aufstiegsfortbildungen sind Meister- oder Fachwirtkurse, Erzieher- und Technikerschulen sowie mehr als 700 weitere gleichwertige Fortbildungen. Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Im Jahr 2015 wurden rund 162.000 Personen mit AFBG unterstützt. Seit Bestehen des Meister-BAföG (1996) konnten rund 1,9 Millionen berufliche Aufstiege zu Führungskräften, Unternehmern und Ausbildern für Fachkräfte mit einer Förderleistung von insgesamt rund 7,4 Milliarden Euro ermöglicht werden. Für die zahlreichen Verbesserungen mit der dritten Novelle des AFBG investiert alleine der Bund bis 2019 zusätzlich 245 Millionen Euro.

Weitere Informationen finden Sie unter:

www.aufstiegs-bafoeg.de

www.bmbf.de/de/das-neue-meister-bafoeg-1796.html 


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