Bundesrat

Leistungen aus dem Bildungspaket können bis Ende Juni beantragt werden

Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes zugestimmt. Damit gelten ab 1. Juli 2011 gleiche Leistungshöhen im sozialen Entschädigungsrecht für das ganze Bundesgebiet.

27.05.2011 Pressemeldung Bundesrat

Rund 20 Jahre nach der Wiedervereinigung sind die bei den Leistungshöhen bisher noch immer bestehenden Unterschiede zwischen alten und neuen Ländern somit aufgehoben. Zudem setzt das Gesetz ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs um, nach dem auch die Auslandsversorgung und -fürsorge europarechtskonform zu regeln ist.

Die Zustimmung des Bundesrates bewirkt auch die Umsetzung einer zwischen Bund, Ländern und Kommunen getroffenen Vereinbarung zum Hartz IV-Bildungs- und Teilhabepaket. Nach Unterzeichnung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten können entsprechende Leistungen aus dem Paket bis zum 30. Juni 2011 rückwirkend beantragt werden.

Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften

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